Rede · 26.02.2021 Rechtssicherheit hat für uns Toppriorität

„Das neue Polizeirecht ist sehr umfangreich und oft auch sehr detailliert. Das muss es aber auch sein, weil es hier immerhin um die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols geht.“

Lars Harms zu TOP 6 - Gesetz zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz (Drs. 19/2118, 19/2775)

Das neue Polizeirecht ist sehr umfangreich und oft auch sehr detailliert. Das muss es aber auch sein, weil es hier immerhin um die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols geht. Lassen Sie mich deshalb quasi im Schnelldurchlauf auf die wichtigsten Vorschläge eingehen, die im Verfahren gemacht wurden.
Alle Vorschläge sehen die Möglichkeit einer anlasslosen Identitätsfeststellung und von Kontrollen an Durchgangsstraßen vor. Beides unter engen Rahmenbedingungen. Wir finden, dass dies so in Ordnung ist, da sich beides an der Lebensrealität orientiert. Allerdings ist in dem Zusammenhang die Regelung zum Verbot von Racial Profiling zu sehen, die die Jamaika-Koalition mit eingebracht hat. Genau diese Regelung führt dazu, dass solche Kontrollen dann auch in engem Rahmen machbar sind.
Auch Bodycams waren stark in der Diskussion. Alle wollen sie nutzen, allerdings gehen nur die Sozialdemokraten so weit, dass sie auch in der jeweiligen Wohnung genutzt werden sollten. Wir meinen die SPD hat Recht. Zwar gibt es das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung, aber wenn ich mit der Nutzung einer Bodycam deeskalierend wirken kann und so Leib und Leben von Personen geschützt werden können, dann ist das auch nach unserer Auffassung verhältnismäßig. Und gerade in Fällen häuslicher Gewalt sollten wir uns dieser Möglichkeiten nicht berauben.
Ein richtig guter Vorschlag ist die Regelung zum Kontakt- und Näherungsverbot, die nun ins Gesetz aufgenommen wird. Die Polizei kann eine Person jetzt nicht nur 4 Wochen von der Wohnung wegweisen und Kontakt unterbinden, sondern es auch untersagen, an von der bedrohten Person häufig aufgesuchten Orten zu erscheinen. Das heißt, der Sportverein, der bevorzugte Supermarkt und ähnliche Stellen können von einer solchen Maßnahme umfasst sein. Aus unserer Sicht ein sehr starker Schutz der Betroffenen, der mehr als gerechtfertigt ist.
Dann sind da auch noch zwei Neuerungen, die direkt mit der möglichen Ausübung von körperlichen Maßnahmen durch die Polizei zu tun haben. Zum einen die Nutzung von Elektroimpulsgeräten und der finale Rettungsschuss. Bei den Elektroimpulsgeräten sind sich alle einig, dass dies ein milderes Mittel als die Schusswaffe sein kann. Und trotz der Studien, die es schon gibt, gibt es immer noch einen gewissen Grad der Unsicherheit. Deswegen macht es Sinn, wie jetzt auch vorgeschlagen, die Nutzung dieser Geräte erst einmal auszuprobieren und dann nach einiger Zeit noch einmal zu überprüfen. Für uns ist es dann aber entscheidend, was die Polizisten nach dieser Probephase sagen.
Eine ethisch unheimlich schwierige Frage war die des finalen Rettungsschusses und des Schusswaffengebrauchs gegenüber Minderjährigen. Vorausgeschickt muss man sagen, dass niemand hier der Polizei zusätzlich quasi freie Hand gewährt. Vielmehr ist es so, dass Polizisten in bestimmte Lagen kommen können und hier keine festen Rechtsrahmen vorhanden sind. Es geht also nicht um die Zulassung des einen oder des anderen, sondern um die Frage wie die rechtlichen Grundlagen gestaltet werden können. Und hier wird es in Zukunft mehr Rechtssicherheit geben, unter welchen Voraussetzungen solche, in der Tat schrecklichen, Maßnahmen möglich sind. Man kann nur hoffen, dass Polizisten nie in eine solche Situation kommen mögen. Aber wenn es doch passiert, dann haben wir die Aufgabe hier einen sicheren Rechtsrahmen zur Verfügung zu stellen. Und das geschieht jetzt.
Lassen Sie mich noch kurz auf einen Punkt eingehen, der nicht seinen Weg in das Gesetz finden wird. Die SPD hatte vorgeschlagen, bei Menschen, die in den Polizei- oder Justizdienst des Landes eintreten wollen, regelmäßig auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes abzufragen. Wir hätten dies für gut befunden, da es nicht auszuschließen ist, dass Menschen zwar ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können, aber trotzdem in radikalen Bewegungen tätig sind und dieses dann in die Polizei und Justiz hineintragen könnten.  Hier muss der Rechtsstaat vorbeugen und sich selbst schützen. Alles in allem, können wir uns aber gut im neuen Polizeirecht wiederfinden.

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