Rede · 24.03.2017 Rede zu Protokoll gegeben: Es wurde wieder einmal viel Wind gemacht

Lars Harms zu TOP 31 - Kontrolle von Schriftwechseln in den Justizvollzugsanstalten

„Bei der Überprüfung der Post von Gefangenen in einer JVA geht es zuallererst darum die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu gewährleisten.“

Tagtäglich geht jede Menge Post in den Justizvollzugsanstalten im Land ein. Dass diese auch kontrolliert wird, dürfte an dieser Stelle niemanden überraschen. Das ist schließlich nichts Neues. Vielmehr gilt es hier zwischen den Kontrollen zu differenzieren. Denn es gibt in diesem Zusammenhang große Unterschiede. Die Post wird unterschiedlich kategorisiert und dementsprechend auch angepasst kontrolliert oder eben auch in einigen Fällen nicht kontrolliert. Dies alles basiert auf den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen. Diese haben eine lange Tradition und die Praxis in den Justizvollzugsanstalten hat sich im Großen und Ganzen kaum verändert. Auch nicht mit dem neuen Justizvollzugsgesetz!

Grundsätzlich sind wir uns alle hier im Hause glaube ich darüber einig, dass Kontrollen der Post für alle Beteiligten, in und außerhalb der JVAs, Sinn machen. Es gilt schließlich sichere Bedingungen für alle zu gewährleisten. Das bedeutet auch, dass ein- oder ausgehende Post von Personen - auch von Landtagsabgeordneten - in Form von einer Sichtkontrolle überprüft wird. Dabei geht es ausschließlich darum, das Versenden von verbotenen Gegenständen zu unterbinden. Dabei sind Abgeordnete auch keine besonderen Personen, deren Post besonders kontrolliert wird oder die aufgrund ihres besonderen Staus bewusst nicht kontrolliert wird. Wer kann schon sagen, ob in einer als Abgeordnetenpost gekennzeichneten Post auch wirklich Abgeordnetenpost enthalten ist. Zumindest muss es weiterhin die Überprüfungsmöglichkeit geben, denn Strafgefangene können, sehr kreativ sein, wenn es darum geht, etwas in die Anstalt zu schmuggeln. Eine solche Überprüfung erfolgt grundsätzlich im Beisein des betreffenden Gefangenen. Hierbei handelt es sich, wie bereits erläutert, um eine Routinemaßnahme. All dies hat der Staatssekretär bereits im Innen- und Rechtsausschuss erläutert und diese Sachlage wurde von der Ministerin zu Beginn der heutigen Plenardebatte ebenfalls beschrieben. 

Hinzu kommen die schriftlichen Ausführungen des Ministeriums durch Pressemitteilungen oder die Beantwortung der kleinen Anfrage, die hierzu gestellt wurde. Ich denke, es wurde hinreichend belegt, dass man an dieser Stelle keinen rechtsfreien Raum geschaffen hat. Dabei geht es nicht nur um den Einzelfall, sondern grundsätzlich darum, Recht und Ordnung, in und außerhalb der Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Dies wurde zu jeder Zeit sichergestellt. Liebe Piraten und liebe FDP, es gibt also absolut keinen Grund zur Sorge. Ich denke, dass mit den Ausführungen der Ministerin, die allerletzten Fragen für diejenigen, die den zuständigen Ausschuss nicht beiwohnen konnten, aufgeklärt werden konnten. Für die weitere Lektüre empfiehlt sich das Landesstrafvollzugsgesetz. Was bleibt, ist festzustellen: Es wurde wieder einmal viel Wind gemacht. Durch die detaillierte Aufklärung der Ministerin, dürfte sich dieser meines Erachtens verflogen haben. 

Am Ende bleibt für uns vor allem Eines: Bei der Überprüfung der Post von Gefangenen in einer JVA geht es zuallererst darum die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu gewährleisten. Und genau das tun unsere Bediensteten in den JVAs und da stehen wir voll und ganz hinter ihnen.

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