Rede · 28.08.2020 Samiah El Samadoni schafft durch Beratung, Erklärung und Vermittlung Augenhöhe zwischen Menschen und Behörden

„Es gibt echte Härten in den Sozialgesetzbüchern, die nicht zu vermitteln sind und dringend abgemildert werden müssen.“

Christian Dirschauer zu TOP 65 - Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein für das Jahr 2019 (Drs. 19/2162)

Der SSW hat immer wieder betont, wie wichtig die Institution Bürgerbeauftragte ist. Nicht zuletzt durch ihre Bürgersprechstunden in den verschiedenen Regionen des Landes leisten Samiah El Samadoni und ihr Team wertvolle niedrigschwellige Arbeit. Hierfür - und für den vorliegenden Bericht - möchte ich mich daher auch im Namen meiner Partei sehr herzlich bedanken. 

Natürlich liefert der Tätigkeitsbericht auch uns Politikerinnen und Politikern gute Ideen und Anregungen. Das ist für uns ein sehr positiver Nebeneffekt. Denn vor allem für die ratsuchenden Menschen im Land ist die Bürgerbeauftragte ein echter Gewinn. Im Gegensatz zu aufwändigen beschwerde- oder gerichtlichen Verfahren ist es für sie oft deutlich schneller und unkomplizierter, mit Hilfe der Beauftragten zu ihrem Recht zu kommen. 

Doch so wichtig und hilfreich diese Arbeit auch ist: Die Tatsache, dass die Zahl der Eingaben Jahr für Jahr steigt, erfüllt mich persönlich mit Sorge. Manches lässt sich vielleicht durch die eine oder andere Gesetzesänderung erklären. Aber offensichtlich treten über die Jahre immer wieder neue Probleme in unserer Sozialgesetzgebung auf. Unser Sozialsystem wird also nicht wirklich verständlicher und bürgerfreundlicher, sondern scheint immer mehr Menschen zu überfordern.

Ganz ohne Frage ist es ein großer Erfolg, wenn die Beauftragte durch Beratung, Erklärung und Vermittlung Augenhöhe zwischen Menschen und Behörden herstellen kann. Manches Problem löst sich auf diesem Weg dann doch deutlich schneller als zunächst vermutet. Aber es stecken eben auch echte Härten in den Sozialgesetzbüchern, die nicht zu vermitteln sind und die dringend abgemildert werden müssen. 

Dass eine Sterbegeldversicherung im Normalfall zum anrechenbaren und nicht etwa zum Schonvermögen gezählt wird, gehört für uns eindeutig in diese Kategorie. Nur weil die Gelder aus einer solchen Versicherung rein theoretisch für etwas anderes genutzt werden können, muss diese oft aufgelöst und verwertet werden. Ich denke es ist schon demütigend genug, wenn man aufgrund einer geringen Rente oder steigender Pflegekosten Sozialhilfe beantragen muss. Wenn einem dann noch die Möglichkeit genommen wird, die eigene Bestattung zu finanzieren und zu gestalten, wird es wirklich entwürdigend. Für uns ist klar, dass alle Menschen die Möglichkeit haben müssen, für ihre Bestattung vorzusorgen. Und zwar unabhängig von der genauen Anlageform und unabhängig davon, ob sie Sozialleistungen beziehen oder nicht. 

Doch nicht nur Menschen am Lebensabend sondern auch Kindern mit einer Behinderung legt die Sozialgesetzgebung offensichtlich immer wieder Steine in den Weg. Ganz offensichtlich stößt das Schulsystem bei Schülerinnen und Schülern mit einer gravierenden Störung aus dem Autismus-Spektrum an Grenzen. Und zwar ausdrücklich trotz einer in vielen Fällen gut funktionierenden Schulbegleitung. Laut Beauftragter reden wir hier über „einige wenige“ Kinder und Jugendliche landesweit. Und doch müssen diese wenigen jungen Menschen offenbar einen echten Leidensweg mit vielen Fehlversuchen gehen, bevor sie ein geeignetes Bildungsangebot bekommen. Das kann aus Sicht des SSW nicht angehen. So lange Regelschulen dieser Aufgabe nicht gewachsen sind, müssen diese Schülerinnen und Schüler selbstverständlich alternativ beschult werden. Und für uns ist dabei klar, dass nicht etwa die Eltern sondern die Jugendämter diese eventuellen Mehrkosten tragen müssen.

Wir werden uns selbstverständlich in diesem Sinne einsetzen. Und ich bin nicht nur für diese Beispiele sondern auch für die vielen weiteren Anregungen dankbar. Denn wir werden auch dieses Jahr versuchen, so viel wie möglich davon in unsere Arbeit einfließen zu lassen. 

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