Pressemitteilung · 04.07.2024 Schwarz-Grün darf den Feuerwehren nicht den Hahn abdrehen!

Die Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrhäusern gilt noch bis Ende des kommenden Jahres. Der Fördertopf ist allerdings längst ausgeschöpft, und ein neuer ist auch nicht geplant, wie die Landesregierung jetzt auf Anfrage des SSW-Fraktionsvorsitzenden Lars Harms mitgeteilt hat (Drucksache 20/2256).

Viele der älteren Feuerwehr-Gerätehäuser im Land sind sanierungsbedürftig und meist auch zu klein gebaut, um moderne Einsatzfahrzeuge unterzubringen. Hier muss oft um-, zu- oder neu gebaut werden, um modernen Maßstäben der Katastrophenabwehr gerecht werden zu können.
Das Land hat hier zu Recht seit Jahren Förderprogramme aufgelegt, um den finanziell angespannten Kommunen bei dieser Mammutaufgabe unter die Arme zu greifen. Doch damit soll nun offenbar Schluss sein.
Die Förderrichtlinie über Landesmittel von insgesamt 8,5 Mio. Euro gilt zwar noch bis Ende 2025. Doch die Antragsfrist ist schon vor acht Monaten abgelaufen und der Fördertopf längst ausgeschöpft, wie die Landesregierung jetzt auf eine kleine Anfrage des SSW-Fraktionschefs Lars Harms mitgeteilt hat.
Und schlimmer noch: Die Landesregierung plant nach eigenen Worten "nicht, Möglichkeiten für weitere Anträge zu schaffen".
"Mit anderen Worten: Die Landesregierung dreht den Wehren den Hahn ab. Und das geht gar nicht!", kritisiert Lars Harms.
"Der Katastrophenschutz ist eine Aufgabe, an der sich auch das Land weiterhin beteiligen sollte. Die Kommunen können diese Aufgabe nicht allein stemmen. Deshalb fordere ich die Landesregierung eindringlich dazu auf, eine neue Förderrichtlinie auf den Weg zu bringen", so der SSW-Politiker.
Die Landesregierung habe stets betont, sie wolle mit dieser Finanzspritze auch ihre Wertschätzung für die verantwortungsvolle Arbeit der Freiwilligen Wehren zum Ausdruck bringen.
"Dass Schwarz-Grün die Förderung nun in die Tonne drücken will, können die über 40.000 ehrenamtlich Engagierten in den Wehren demzufolge ja nur als Geringschätzung deuten. Und das kann doch wahrlich im Sinne von niemandem sein", sagt Lars Harms.

Die kleine Anfrage samt Antwort der Landesregierung kann unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.ssw-sh.de/fileadmin/user_upload/daten/aktuelles/2024/drucksache-20-02256.pdf

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