Pressemitteilung · 24.06.2010 SSW legt Entwurf eines Bibliotheksgesetzes vor: Bibliotheken brauchen rechtliche Absicherung

Die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk, und der finanzpolische Sprecher, Lars Harms, haben heute in Kiel einen Gesetzentwurf für die Bibliotheken in Schleswig-Holstein präsentiert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die bestehenden Bibliotheken in ihrem Bestand strukturell und finanziell gesichert werden. Weiterhin wird die Grundlage für eine Weiterentwicklung des Bibliothekssystems gelegt.

Zur Begründung der SSW-Initiative führte Anke Spoorendonk an:
„Bibliotheken sind zentrale Bildungs- und Kulturinstitutionen in unserer Gesellschaft. Sie dienen der allgemeinen, kulturellen, wissenschaftlichen und schulischen Bildung, der Bewahrung kulturellen Erbes, der Unterhaltung sowie der Verwirklichung des Rechts auf Zugang zu Informationen und Wissen.

Die Bedeutung von Bibliotheken wurde in den letzten Jahren sowohl durch die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ betont, als auch in der Großen Anfrage zur kulturellen Entwicklung durch die Landesregierung hervorgehoben: „Die Landesregierung befürwortet eine gesetzliche Regelung in Schleswig-Holstein, die unter klar definierter finanzieller Beteiligung des Landes die Aufgaben und die Finanzierung der Öffentlichen Bibliotheken als Pflichtaufgabe regelt.“

Die deutsche Bibliotheksgesetzgebung ist derzeit unübersichtlich, uneinheitlich und unwichtig. Damit möchte der SSW hier in Schleswig-Holstein aufräumen. Bibliotheken sind zu wichtig für unsere Gesellschaft, als das ihr Erhalt von einer Bestandsaufnahme nach Kassenlage abhängig sein darf. Die Kürzungen im Bibliothekswesen in den letzten Jahren haben bereits gezeigt, welche drastischen Folgen diese für die Bibliothekslandschaft haben. Wie die Zukunft der Bibliotheken angesichts der finanziellen Lage des Landes und der Kommunen ohne eine rechtliche Absicherung aussieht, ist daher mehr als fraglich.

Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir das bestehende Bibliothekssystem strukturell und finanziell sichern. Eine Weiterentwicklung des Systems erfolgt nur insoweit, als bestimmte Ansprüche nunmehr rechtlich abgesichert werden.“

Die SSW-Abgeordnete unterstrich, dass mit diesem Gesetzentwurf Vertrauen in die bestehenden Strukturen bewiesen werden. „Das vorherrschende Bibliothekswesen ist mit seinem Büchereiverein deutschlandweit einzigartig und muss auch mit seiner flächendeckenden Versorgung durch Fahrbüchereien erhalten bleiben. Unser Ziel ist es, dass Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgaben festgeschrieben werden und die Finanzierung des Bibliothekswesens durch Land und Kommunen einen rechtlichen Rahmen bekommen. Weiterhin wird mit dem Gesetzentwurf eine Berichtspflicht und Evaluation verbunden sein, um das dynamische Bibliothekssystem zukünftig weiter entwickeln zu können.“



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