Rede · 16.09.2026 Symbolpolitik und Symptombekämpfung!

„Wer den öffentlichen Raum sicherer machen will, muss die Ursache bekämpfen und damit auch in soziale Angebote investieren. Bloße Verbote reichen nicht.“

Sybilla Nitsch zu TOP 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes (Drs. 20/4778)

Der öffentliche Raum sollte einer sein, in dem sich alle Menschen sicher fühlen. Wenn Problemstellungen diese Sicherheit bedrohen, gilt es entsprechende Lösungen zu finden.  Ich bin mir sicher, darüber können wir uns im Kern erstmal schnell einig werden können. Dass Alkoholkonsum immer wieder zu Verhaltensauffälligkeiten und dabei auch mittelbar zu Gefahrenlagen führen kann, auch darüber könnte Konsens bestehen.

Wer jedoch nachhaltig Probleme lösen und Schleswig-Holstein sicherer machen möchte, der sollte sich vor allem auf die Ursachen konzentrieren. Und genau hier gehen die Meinungen auseinander: Bei der Frage „wie machen wir den öffentlichen Raum sicherer,“ unterscheiden wir uns maßgeblich von dem vorgelegten Gesetzesentwurf. Denn Verdrängung durch Verbote ist keine Lösung, um den öffentlichen Raum für alle sicherer zu machen!

Die Angehörten, vor allem die sozialen Organisationen, haben sich differenziert und offen für Konzepte gezeigt, die den öffentlichen Raum sicherer machen. Sie haben jedoch, und das zurecht, auch auf die fehlenden sozialen Aspekte und vor allem auf die Betroffenheit von besonders vulnerablen Gruppen hingewiesen. Eine ähnliche Differenzierung hätten wir uns auch von den Verfassern des Gesetzes gewünscht, diese fehlt jedoch.  

Denn wenn hier bei diesem Gesetzesentwurf darum geht, dass Alkohol zu Gefahrenlagen führen kann, wieso ist dann vor allem der Ort des Konsums entscheidend?
Denn diese „Alkoholverbotszonen“ unterbinden nicht, dass sich dort weiterhin alkoholisierte Menschen bewegen. Die Gastronomie ist in diesem Gesetzesentwurf explizit ausgenommen. Das bedeutet, wenn ich es mir leisten kann, und möchte, dann kann ich auf der Terrasse eines Restaurants mit ein paar Freundinnen zusammen weiterhin Alkohol zu mir nehmen, auf der öffentlichen Bank gegenüber jedoch nicht. Ungeachtet davon, wie viel jemand getrunken hat und sich unter Alkoholeinfluss benimmt. Kurz zusammengefasst: Die betrunkenen Festgänger stellen erstmal keine Gefahr dar, die Freunde, welche zusammen ein Bier an einem öffentlichen Ort zusammen trinken anscheinend wiederrum schon. Diese verdrängt man stattdessen an andere Orte. Das skizzierte Problem des übermäßigen Alkoholkonsums wird damit aber nur bedingt gelöst.

Ein solches Verbot führt zu vor allem zu weiterer Stigmatisierung und Ausgrenzung von verschiedenen vulnerablen Gruppen, darunter wohnungslose oder auch suchtkranke Menschen. Statt nachhaltiger Verbesserungen für öffentliche Sicherheit und Hilfe für diese Gruppen, verdrängt man sie lediglich an andere Orte. Das kann zusätzlich auch die soziale Hilfe dieser Menschen erschweren, da erstmal unklar ist, wo sich diese Menschen nun fortan aufhalten.

Wenn man Alkoholverbotszonen für das passende Instrument hält, welches die Sicherheit im öffentlichen Raum sicherstellen soll, und das tun wir als SSW explizit nicht, dann hätte man zumindest die sozialen Auswirkungen berücksichtigen und passende Konzepte entwickeln müssen. Stattdessen beschränkt sich der Entwurf auf Symptombekämpfung. Lediglich der Verweis auf eine Anlage zur Verordnung zu bestehenden Hilfe- und Unterstützungsangeboten reicht nämlich nicht. Eine Anlage ist erstmal keine schlechte Sache, aber sie ersetzt keine weiteren aufsuchenden Angebote. Ich möchte außerdem zumindest bezweifeln, von wie vielen Betroffenen solch eine Anlage wirklich gelesen wird.

Abschließend möchte ich noch hervorheben, es ist nicht so, dass es aktuell gar keine Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr gibt. Auch heute gibt es bspw. die Möglichkeit Platzverweise gegen Menschen auszusprechen, welche sich störend oder aggressiv verhalten. Zusätzlich erfasst der Gesetzesentwurf nun fortan auch Personen, die sich unauffällig und friedlich aufhalten und für die der öffentliche Raum eine zentrale Bedeutung hat. Menschen, denen Sicherheit auch wichtig ist, aber nun genauso verdrängt werden, wie Menschen, die sich unter Einfluss von Alkohol falsch verhalten. 

Wir als SSW lehnen diesen Gesetzesentwurf daher ab. Verdrängung schafft keine Sicherheit, sie verlagert lediglich das Problem. Wer öffentlichen Raum sicherer machen will, muss die Ursache bekämpfen und damit auch in soziale Angebote investieren. Bloße Verbote reichen nicht. 

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