Rede · 16.12.2009 Tierschutz - Verbandsklagerecht



Die Debatten in der letzten Legislaturperiode um die Einführung eines Tierschutz-Verbandsklagerechts haben deutlich gemacht, dass eine rechnerische Mehrheit im Landtag eine solche Forderung unterstützt hätte. Die SPD hat sich in diesem Punkt gewunden, konnte sich aber gegen ihren damaligen Koalitionspartner nicht durchsetzen. Sie hat aber auch nicht den Mut gehabt, ein solches Gesetz mit auf den Weg zu bringen. Das hat der SSW damals kritisiert.

Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag ist zu lesen, dass man sich dem Tierschutz besonders verpflichtet sieht und dass die bestehenden Rechtsgrundlagen evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden. Dies lässt durchaus Raum für Spekulationen. Was das Verbandsklagerecht angeht sollten wir die aber nicht zu hoch ansetzen.
Aus Sicht des SSW stellen wir fest, es bleibt abzuwarten, welche Rechtsgrundlagen zur Verbesserung des Tierschutzes CDU und FDP auf den politischen Prüfstand setzen werden.

Nun liegt dem Parlament ein Entwurf der Grünen vor für ein Verbandsklagegesetz. Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf bereits in der letzten Legislaturperiode schon einmal eingebracht wurde, verliert er aus unserer Sicht aber nicht seinen Wert. Denn die Ziele sind klar und der SSW wird den Gesetzentwurf wieder unterstützen.
Es steht zwar außer Frage, dass es eine Reihe von Regelungen hinsichtlich der Haltung von Tieren oder des Tierschutzes gibt, aber wenn es zum Tragen kommt, haben Tieren keine rechtlichen Vertreter – Sprich anerkannte Tierschutzorganisationen – die eine solche Aufgabe übernehmen könnten. Das ist der Grund warum wir eine gesetzliche Regelung benötigen.
Unsere Rechtsordnung sieht vor, wer nicht selbst sein Recht wahrnehmen kann, erhält einen gesetzlichen Vertreter. Wenn es beispielsweise um Belange des Umwelt- und Naturschutzes geht, dürfen entsprechende Vertreter das Klagerecht wahrnehmen. Solche Mitwirkungs- und Vertretungsrechte haben Tiere nicht. Ein Klagerecht für Tierschutzverbände entspräche daher dem grundsätzlichen Klagerecht.

Wir können feststellen, dass die rechtliche Handhabe von Tierschutzorganisationen derzeit eher als gering einzustufen ist. Nur wenn anerkannten Tierschutzverbänden ein solches Verbandsklagerecht ermöglicht wird, ist es möglich die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen.

Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass es in Deutschland die strengsten Tierschutzgesetze gibt und dass der Tierschutz sogar im Grundgesetz verankert ist. Wer dies immer wieder anführt benutzt dies als Entschuldigung für eine Politik der ruhigen Hand.
Damit die Ziele des Tierschutzes nicht nur Absichtserklärungen bleiben, müssen sie mit Leben erfüllt werden und dazu gehört das Verbandsklagerecht. Nur so können wir auch die Befürchtung derer nehmen, die annehmen, dass durch das Verbandsklagerecht eine Prozessflut von Tierschutzverbänden entstehen würde. Mit diesem Märchen sollten wir aufräumen, denn die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Klagerecht von Naturschutzverbänden belegen, dass diese damit durchaus verantwortungsvoll umgehen.

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