Rede · 15.11.2001 Weltkulturerbe Nationalpark Wattenmeer

Was bei der Ausweisung als Weltnaturerbe gilt, muss natürlich auch bei der Ausweisung als Weltkulturerbe gelten: Das Ganze geht nur, wenn die Bevölkerung auch zustimmt.
Die Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Bevölkerung alle notwendigen Informationen zu Verfügung gestellt werden. Der Abschlussbericht des LANCEWAD-Projekts liegt derzeit jedoch nur in englischer Sprache vor. Dieser Abschlußbericht, der für die Diskussionen - insbesondere vor Ort - über die mögliche Ausweisung als Weltkulturerbe sehr wichtig sein kann, muss unbedingt übersetzt werden, damit jeder Bürger, jede Organisation und jeder ehrenamtliche Politiker die Chance hat, sich umfassend zu informieren.

Was die Machbarkeit eines Weltkulturerbes Wattenmeer angeht, wird im Bericht die Studie von Professor Burbridge genannt, die zu dem Urteil kommt, dass eine Ausweisung des Nationalparks Wattenmeer als Weltkulturerbe nicht ohne weiteres in Frage kommt. Unter anderem kommt er zu dem Schluss, dass das kulturelle Erbe überwiegend auf dem Festland und somit außerhalb des Nationalparks liegt.
Professor Thomas Steensen, der Direktor des Nordfriisk Instituut, hat dahingegen in seinen Ausführungen anlässlich der Anhörung zum Thema im Kreishaus in Husum, andere Schlüsse gezogen. Er stellte dar, wie vielfältig die Spuren im Wattenmeer immer noch sind. Ganze Siedlungsreste sind im Wattenmeer sichtbar, die in dieser guten Erhaltung auf dem Festland, aufgrund der intensiven Nutzung der Landschaft durch den Menschen, gar nicht mehr vorfindbar sind.
Die primäre Frage ist also, wo kann die Grenze für ein Weltkulturerbe gezogen werden, damit es auch den Kriterien der UNESCO standhält.
Wir wissen und das macht der Bericht auch deutlich, dass es im Falle der Anerkennung und Ausweisung des Wattenmeeres als Naturerbe mit keinen weiteren Nutzungseinschränkungen zu rechnen ist, da das Gebiet schon Nationalpark ist und so entsprechende rechtliche Regelungen bestehen.
Beim Kulturerbe ist jedoch damit zu rechnen, dass die UNESCO Maßnahmen zum Schutz des Kulturerbes fordert, die zu Einschränkungen führen könnten. Selbst wenn sich eine mögliche Ausweisung nur auf den Bereich des Nationalparks bezieht, wären solche Einschränkungen an der Westküste nicht mehrheitsfähig. Die Diskussionen an der Westküste hierzu kann ich mir schon heute lebhaft vorstellen. Ich glaube daher, dass sich die Landesregierung genauestens mit den Ausweisungskriterien für ein Kulturerbe auseinandersetzen sollte, bevor wir überhaupt über den Auftrag einer Machbarkeitsstudie entscheiden. Eine Machbarkeitsstudie ist erst dann sinnvoll, wenn auch wirklich eine reelle Chance für die Ausweisung eines Kulturerbes besteht. Ansonsten kaufen wir nur die Katze im Sack. Deshalb muss zweierlei im Vorwege geschehen: Erstens müssen die Anforderungen für ein Weltkulturerbe ermittelt werden. Und zweitens muss man erst einmal ermitteln, ob die UNESCO überhaupt ein Interesse an einer Ausweisung als Weltkulturerbe zeigt. Erst bei einer positiven Einstellung der UNESCO hierzu, kann man darüber nachdenken, eine teure Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.

Die derzeitige Situation macht deutlich, dass die Diskussion noch nicht abgeschlossen ist. Ob und wie ein Weltkulturerbe durchführbar ist, müssen aber vor allem die Diskussionen an der Westküste zeigen. In diesem Zusammenhang ist es für uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger an der Westküste in diesen Prozess aktiv mit eingebunden werden, nur so erreichen wir die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung.
Ebenso ist die Diskussion hinsichtlich der Ausweisung des Wattemeeres als Weltnaturerbe derzeit nicht abgeschlossen. Auch hier gilt, dass auf jeden Fall die Bevölkerung in den Diskussionsprozess eingebunden wird und sie mit der Ausweisung einverstanden sein müssen.

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