Rede · 30.01.2025 Wohnen und Leben zwischen den Meeren muss bezahlbar bleiben

„Viel wertvolle Zeit ist bereits verstrichen. Viele können nicht länger warten. Wohnen lässt sich nicht aufschieben. Die Menschen in Schleswig-Holstein brauchen jetzt bezahlbaren Wohnraum und eine faire Chance auf dem Wohnungsmarkt.“

Sybilla Nitsch zu TOP 32 - Mit der Mietpreisbremse langfristig stabile und bezahlbare Mieten sicherstellen (Drs.20/2846)

Der Bruch der Ampel-Koalition hatte nicht nur die vorgezogene Bundestagswahl zur Folge, sondern eben auch einige Vorhaben vorzeitig zum Erliegen gebracht. Dazu gehört auch die Mietpreisbremse. Eigentlich war man sich schon einig, nur zum finalen Beschluss ist es nicht mehr gekommen. Verständlicherweise möchte der Kollege Hölck nun einen Versuch starten, das Vorhaben doch noch umzusetzen. Für uns als SSW-Fraktion steht fest, dass auch wir zur Mietpreisbremse stehen. Die Republik und unser schönes Bundesland brauchen ein solches Instrument, damit Wohnen und Leben zwischen Nord- und Ostsee bezahlbar bleibt. Dabei geht es doch darum, dass allein eine Wohnung zu haben, nicht alles ist. Das Glück, endlich eine passende, bezahlbare Wohnung gefunden zu haben, dreht sich schnell ins Gegenteil, wenn erst einmal jede Menge Mieterhöhungen zur Tür flattern. Genau deshalb brauch es dieses Instrument. Natürlich kann mit der Vermietung von einer Wohnung trotz Mietpreisbremse weiterhin Geld verdient werden. Jedoch sollten Fantasiepreise der Vergangenheit angehören. 
Eine Mietpreisbremse bedeutet schlichtweg, einen Weg zu ermöglichen, in der Wohnen nicht zum Luxusgut wird. Dazu gibt es meiner Meinung nach andere, geeignetere Güter, die für diesen Zweck zutreffender sind. 
Zur Mietpreisbremse sei jedoch auch gesagt, dass dieses Instrument die angespannte Lage am Wohnungsmarkt nicht allein abmildern kann. Dazu ist die Lage schlichtweg zu akut und zu umfassend. Insbesondere die Schwächsten am Wohnungsmarkt konnten von der Bundesregierung wenig bis gar nichts erwarten. In den vergangenen Jahren knapp vier Jahren ist nicht viel passiert. Das Ziel der Bundesregierung 400.000 zusätzliche Wohnungen, davon 100.000 Sozialwohnungen, pro Jahr neu zu bauen, wurde deutlich verfehlt. Bei den Förderprogrammen zum Thema Wohnen sieht es auch eher mau aus. Um mehr Leute aus der Stadt in die Fläche zu locken, wurde das Programm „Jung kauft alt“ erfunden. Bis Ende 2024 wurden lediglich 223 Zusagen für dieses Förderprogramm bescheinigt und das Bundesweit. Diese Summe, geteilt durch alle Bundesländer macht dann fast 14 positive Förderbescheide pro Bundesland. Das würde ich dann tatsächlich ein Einzelphänomen nennen. Bei den anderen Programmen läuft es etwas besser, wie etwa beim Nachfolger vom so-genannten Baukindergeld, dem   „Wohneigentum für Familien“. Deutschlandweit wurden hier monatlich im Schnitt etwa 350 bewilligte Förderanträge erteilt. Doch auch hier reicht die Umsetzung nicht aus, um spürbare Entlastung zu schaffen oder gar Schwung in Punkto Neubau zu bringen. Wie es mit dem Programmen weitergeht, ist derzeit ungewiss. Klar ist jedoch, dass sich auch die künftige Bundesregierung mit der angespannten Wohnsituation auseinandersetzen muss. Aber auch die Landesregierung trägt ihren Teil der Verantwortung. Gemeinsam mit den Kommunen geht es darum, pragmatische Lösungen zu finden. Aus Sicht des SSW kommen wir einfach nicht weiter daran vorbei, die Standards anzupassen, Normen zu überdenken sowie Bauen in Kontingenten zu planen. Für entsprechende Lösungen gibt es bereits Beispiele aus der Praxis. Lassen Sie uns doch gemeinsam dafür sorgen, dass diese Beispiele nicht länger den Exotenstatus genießen, sondern zur gängigen Praxis werden. Viel wertvolle Zeit ist bereits verstrichen. Viele können nicht länger warten. Wohnen lässt sich nicht aufschieben. Die Menschen in Schleswig-Holstein brauchen jetzt bezahlbaren Wohnraum und eine faire Chance auf dem Wohnungsmarkt.
Es braucht genau diese eben beschriebenen, vielschichtigen Maßnahmen, um schnell
für spürbare Entspannung zu sorgen. Die Mietpreisbremse ist eine davon. Wir stimmen daher für den vorliegenden Antrag. 

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