Rede · 06.05.2009 Zukünftige Aufstellung der HSH-Nordbank

Die Hamburger Bürgschaft und der Schleswig-Holsteinische Landtag haben Anfang April einer Eigenkapitalzufuhr der HSH Nordbank und einer Garantiegewährung von insgesamt 13 Millionen Euro zugestimmt. Damit - so sollte man meinen - kehrt erstmal Ruhe ein in die Diskussion um den laufenden Betrieb unserer Landesbank. Aber: weit gefehlt! Statt Arbeitsruhe gibt es tagtäglich ein neues Scheibchen HSH-Krise zum Frühstück.

Aktuell streiten sich die Anteilseigner über eine mögliche Verwässerung der Anteile durch den beschlossenen Mini-SoFFin und den neu zu bewertenden Aktienkurs. Dieser muss bis Mitte Mai stehen, damit die Hauptversammlung der Kapitalerhöhung zustimmen kann. Deutlich wird an diesem Beispiel, dass es den einzelnen Beteiligten immer noch um Vermögensoptimierung geht, statt endlich zu verstehen, dass das einzige Ziel nur noch Schadensbegrenzung für das Land Schleswig-Holstein heißen kann.

Die Diskussion der letzten Monate und die damit einhergehenden Entscheidungen haben aus Sicht des SSW bereits eindrucksvoll bewiesen, dass kaum einer der Akteure ein Interesse am Wohl des Landes Schleswig-Holstein hat.
Als Erster hat dies unser eigener Finanzminister Herr Wiegard bewiesen. Ende November hat sich die Landesregierung gegen eine schnellstmögliche Aufspaltung der HSH in eine Kernbank und eine Konsolidierungsbank und damit eine mögliche Kapitalaufstockung durch den SoFFin entschieden. Damit einher ging die Zusage der Landesregierung für eine Eigenkapitalzufuhr auf 7% durch die Anteilseigner, obwohl das Parlament noch nicht informiert war und schon gar nicht darüber abgestimmt hatte.
Der SSW hat bereits darauf hingewiesen, wie fatal es von der Landesregierung war, die Verhandlungen mit dem Bund der HSH Nordbank zu überlassen. Im Vordergrund der Diskussion stand, wie die HSH möglichst billig an viel Geld gelangt - und das ist ihr auch gelungen. Diese Instrumentalisierung der Landesregierung durch eine Bank und die damit einhergehenden finanziellen Konsequenzen für das Land Schleswig-Holstein hat der SSW in den vergangenen Wochen wiederholt kritisiert. Für diese Vorgehensweise muss es endlich Konsequenzen geben!

Aus unserer Sicht hat diese Landesregierung kein Kommunikationsproblem, sondern ein Handlungsproblem. Der vorliegende Bericht zur zukünftigen Aufstellung der HSH Nordbank macht deutlich, dass die Landesregierung momentan überhaupt nicht handelt. Und auch wenn man danach fragt, was eigentlich aus den beschlossenen Resolutionen der großen Koalition geworden ist, wird man feststellen, dass nichts passiert ist. Die Landesregierung wartet und hofft - dass dem Ministerpräsidenten Führungsschwäche vorgeworfen wird, kann hier niemanden mehr erstaunen!

Aber schauen wir uns doch die Arbeitsaufträge der Landesregierung einmal an.
Ende März wurde hier im Landtag beschlossen, dass Zielvereinbarungen mit dem HSH-Vorstand abzuschließen sind, um so sicherzustellen, dass die Vorgaben der Resolution erfüllt werden.
Zu diesen Vorgaben gehört unter anderem die Verankerung von good governance. Damit sind hier die Verbesserung des Risikosystems der Bank, die Ausweitung der Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat, die Optimierung der Informationspolitik, die Begrenzung der Vorstandsgehälter und die Veränderung der Gehaltsstrukturen gemeint. All diese Verbesserungsvorschläge resultieren aus der aktuellen Geschäftspolitik der HSH Nordbank, die sich in den letzten Monaten als katastrophal erwiesen hat.
Der SSW hat bereits früher deutlich gemacht, dass es bei diesen Vorgaben nicht um eine Soll- sondern um eine Muss-Formulierung geht. Wir können nicht einerseits die Steuergelder unserer Bürgerinnen und Bürger zur Rettung einer Bank einsetzen und andererseits zulassen, dass die Vorstandsmitglieder mit halben Millionenbeträgen für ihre unzulängliche Arbeit belohnt werden. Auch die Einführung einer nachhaltigen Gehaltsstruktur, die nicht durch kurzfristige Renditeoptimierung gesteuert ist, scheint bei der HSH Nordbank dringend notwendig. Dazu gehört auch - trotz der von Herrn Nonnenmacher im Ausschuss aufgeführten Befürchtungen, dass Einleger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weglaufen -, dass es keine Auszahlung von Dividenden oder Boni gibt, so lange unser Geld in dieser Bank steckt. Erst muss das Geld zurückgezahlt werden, dann gibt es Tantiemen.
Merkwürdig ist, dass Herr Nonnenmacher die Befürchtung hat, sein Personal aufgrund fehlender Boni-Zahlungen zu verlieren und gleichzeitig versucht, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst schnell loszuwerden. 200.000 Euro sollen für freiwilliges Gehen gezahlt werden und wer am schnellsten läuft, bekommt noch eine Sprintprämie von zwei Bruttogehältern obendrauf. Wenn das so weitergeht, gibt es demnächst eine Ein-Mann-HSH Nordbank. Der Financial Times Deutschland nach ist Herr Nonnenmacher mit seiner Ämterhäufung als Vorstandschef, Finanzchef, Risikochef und Chef des Operativen ja auf einem guten Weg dorthin.
Parallel dazu freut sich die HSH Nordbank darüber, dass der Verlust des Jahres 2008 von 2,6 Milliarden Euro 200 Millionen Euro niedriger ausfällt als eigentlich berechnet. Dabei ignoriert die Bank ganz fleißig, dass dies genau die 200 Millionen Euro sind, die die Bank nach dem Erhalt der Roten Karte aus Brüssel an Dividenden nicht auszahlen durfte. Wir haben es hier also nicht mit einem Gewinn durch die gute Geschäftspolitik der HSH zu tun, sondern nur mit einem Verbotsschild der EU, das für die HSH mehr als peinlich ist - vor allem weil die Opposition Herrn Nonnenmacher mehrmals darauf hingewiesen hat, dass eine solche Ausschüttung schon unter finanzpolitischen Gründen unmöglich ist.

In den Resolutionen wurde außerdem beschlossen, dass die Geschäftstätigkeit der HSH fortlaufend durch Regierung und Parlament begleitet werden. Die Erfahrungen der letzten Monate hat uns alle gelehrt, was das heißt: Von Transparenz und offener Informationspolitik keine Spur. Stattdessen wird es einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geben, um herauszufinden, welche Informationen es eigentlich gibt und wieso das Krisenmanagement der Landesregierung so offensichtlich versagt hat.
Die Resolutionen der Großen Koalition gleichen in ihren Formulierungen einem Wunschzettel, mit dem man über „sollte“, „könnte“, „müsste“ versucht zum Ziel zu kommen. Der vorliegende Bericht beweist, dass dies bei dieser Landesregierung nicht gelingt. Seit einem Monat wird der Status Quo gehalten, der Ministerpräsident eröffnet andere Schlachtfelder, um von seiner Entscheidungsschwäche abzulenken, geht auf seine Gegner los und ignoriert weiter die inhaltlichen und finanziellen Probleme, vor denen dieses Land steht.

Auch die Diskussionen über die Weiterentwicklung des Landesbankensektors sind völlig ins Stocken geraten. Obwohl sowohl der Bundesfinanzminister Herr Steinbrück eine Konsolidierung und Neustrukturierung der Landesbanken fordert, scheinen die Landesregierung und die HSH Nordbank einzig und allein daran interessiert zu sein, dass eine Konsolidierungsbank als übergeordnete Anstalt des Bundes aufgebaut wird, um sich so möglichst schnell von aller Schuld rein zu waschen.

Für den SSW kommt hier aber der zweite Schritt vor dem ersten. Bisher ist noch völlig unklar, wie die geplante Konsolidierungsbank der HSH Nordbank aussehen und funktionieren muss. Muss diese „Bad Bank“ rechtlich selbständig sein und einen eigenen Vorstand bekommen? Mit welchem Kapital wird diese Bank ausgestattet und wer trägt dafür die Verantwortung? Aus Sicht des SSW muss bei der Entwicklung der Abbaubank außerdem kritisch überprüft werden, welche Geschäfte aus der gesunden Kernbank abgeschoben werden. Es kann nicht sein, dass auch Tätigkeitsfelder in die Abbaubank kommen, die noch äußerst lukrativ sind, nur weil sie vielleicht nicht mehr zum vorgeschlagenen Geschäftsmodell passen.

Die HSH Nordbank ist nicht die einzige Landesbank, der es im Zuge der Finanzkrise schlecht geht. Baden-Württemberg, Bayern, aber auch das Saarland und Nordrhein-Westfalen haben mit der Rettung ihrer Banken zu kämpfen. Unsere HSH Nordbank hat dabei eindrucksvoll bewiesen, wie staatsfern eine offiziell privatrechtliche Bank agieren kann, die mehrheitlich in staatlichem Besitz ist. Die Interessen der HSH lassen keine Rückschlüsse auf die Ziele des Landes Schleswig-Holstein zu und die wirtschaftspolitischen und regionalen Ziele des Landes scheinen nicht die Interessen unserer Landesbank zu sein. Für den SSW weise ich hier noch mal darauf hin, dass die HSH Nordbank keine regionale Kernbank ist, sondern eine internationale Aktiengesellschaft, deren Geschäftspolitik einzig und allein der Vorstand macht.

Der Landesrechnungshof hat bereits 2002 vor der Fusion der Schleswig-Holsteinischen und der Hamburger Landesbank gefordert, dass das Land seine Landesinteressen an der HSH Nordbank definiert und die Ausrichtung und Entwicklung der Geschäftspolitik dieser Bank damit abgleicht. Sieben Jahre nach dieser Forderung ist jetzt endlich der Zeitpunkt gekommen, wo genau dies geschehen muss.
Die Landesregierung muss aus Sicht des SSW analysieren, welche Bedeutung die HSH Nordbank für das Land Schleswig-Holstein hat und welche Interessen das Land Schleswig-Holstein an der HSH Nordbank hat. Nur mit einer detaillierten Untersuchung können die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes die Informationen erhalten, die ihnen zustehen. Und danach muss die Politik in diesem hohen Hause entscheiden, wie der bisher gemeinsame Weg des Landes und der HSH Nordbank weitergehen soll.

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