Pressemitteilung · 17.03.2020 Gemeinsame Pressemitteilung von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SSW: Zusätzliche 500 Millionen Euro zur Unterstützung unserer Unternehmen

Durch die Ausbreitung des Corona-Virus besteht eine außergewöhnliche Notsituation, die insbesondere für kleine Unternehmen massive wirtschaftliche Auswirkungen hat. Deshalb haben die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und die Abgeordneten des SSW heute vereinbart, dass sie zusätzliche finanzielle Hilfen für in Not geratene Personen und Unternehmen zur Verfügung stellen werden.

Ein gemeinsamer Antrag soll dabei mit dem Nachtragshaushalt beschlossen werden. Zur Bewältigung der Situation soll die zulässige Kreditaufnahme nach §1 Absatz 3 Ausführungsgesetz zu Artikel 61 der Landesverfassung für das Jahr 2020 um 500 Millionen Euro erhöht werden. Die Kreditermächtigung soll in diesem Zuge nach §2 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2020 um diesen Betrag erhöht werden. Hilfen aus dem Nothilfeprogramm sollen in ihrer Existenz besonders bedrohte Betroffene erhalten. Zur Abwendung der Bedrohung sollen in erster Linie Hilfen des Bundes und erst dann die des Landes in Anspruch genommen werden. Außerdem sollen bereits gewährte Hilfen auf etwaige staatliche oder privatrechtliche Entschädigungsansprüche angerechnet werden. Diese zulässige Kreditaufnahme ist mit der Schuldenbremse vereinbar und wird vom Land vollständig zurückgeführt. Die Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch (CDU), Ralf Stegner (SPD), Eka von Kalben (Bündnis 90/Die Grünen), Christopher Vogt (FDP) und Lars Harms (SSW) äußern sich wie folgt:

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Tobias Koch, erklärt: „Mit der Ermächtigung über 500 Millionen Euro stellen wir die Weichen, um finanzielle Hilfen in existenzgefährdeten Situationen gewähren zu können. Dank der Schuldenbremse und der Haushaltskonsolidierung der vergangenen zehn Jahre sind wir jetzt in der Lage, der aktuellen Krise auch mit hohen Beträgen entgegenwirken zu können. Wie schon in der Finanzkrise 2008 ist es unser Ziel, den Verlust von Arbeitsplätzen und den Konkurs von Unternehmen zu verhindern, damit unser Land am Ende gestärkt aus dieser Krise herausgeht.“

Ralf Stegner, Vorsitzender der SPD-Fraktion, sagt: „Wir muten der Bevölkerung durch die notwendig gewordenen Einschränkungen einiges zu. Umgekehrt muss jetzt auch gelten, dass sich die Menschen auf einen handlungsfähigen Staat verlassen können. Wichtig ist jetzt, schnell und unbürokratisch für all jene Hilfe zu leisten, die in eine existenziell bedrohliche Situation geraten. Jetzt ist nicht die richtige Zeit für Rituale von Opposition und Regierung. Politik muss auf allen Ebenen verantwortlich zusammenhalten. Deshalb bringen wir als größte Oppositionspartei mit dem SSW und der Koalition gemeinsam die notwendigen finanziellen Maßnahmen auf den Weg, um überall dort zu helfen, wo Mittel des Bundes oder andere Hilfen nicht greifen.“

Von Bündnis 90/ Die Grünen fügt die Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben hinzu: „Es ist in der derzeitigen Lage absolut sinnvoll, dass die Landesregierung jetzt auch mit dem Hilfsfonds ein notwendiges Zeichen setzt, dass wir alles tun wollen, um die Folgen der Corona-Krise für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Viele Menschen in Schleswig-Holstein machen sich um ihre Gesundheit Sorgen, aber eben auch um ihre wirtschaftliche Existenz. Klar ist, dass wir jetzt alle solidarisch zusammenhalten müssen und uns gegenseitig unterstützen sollten.“

Von der FDP-Fraktion sagt der Vorsitzende Christopher Vogt: „Die drastischen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sind leider notwendig, aber sie bedeuten natürlich eine gewaltige Herausforderung für unsere Wirtschaft. Wir wollen Corona-bedingte Insolvenzen durch schnelle und unbürokratische Unterstützung verhindern und einen weiteren Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze leisten. Wir bauen damit auf die bisherigen Maßnahmen des Bundes auf. Das ist ein wichtiges Signal der breiten Mehrheit im Landtag, dass wir nicht nur den gesundheitlichen Sorgen, sondern auch den wirtschaftlichen kraftvoll begegnen.“

Und der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, erklärt: „Wir stehen nach wie vor uneingeschränkt zur Schuldenbremse und wollen diese auch nicht ändern oder abschaffen. Aber unsere Landesverfassung hat für den Fall einer außergewöhnlichen Notlage finanzielle Spielräume eröffnet. Nur zum Vergleich, die Herausforderungen mit den Flüchtlingen nach 2015 konnten vollständig durch den Staat kontrolliert werden und haben auch die Finanzlage nicht stark beeinflusst. Das könnte nach Corona mit einem massiven wirtschaftlichen Abschwung, der sich dann nicht konjunkturell begründen ließe, möglicherweise anders sein. Sollten dann finanzielle Herausforderungen entstehen, die sich aus dem normalen Haushalt nicht bewältigen lassen, dann müssen wir darauf vorbereitet sein. Kleine und mittlere Unternehmen und auch Einzelunternehmer müssen sicher sein können, dass ihnen schnell und unbürokratisch geholfen wird. Deshalb unterstützen wir als Oppositionspartei die Ermächtigung für die Landesregierung hier gesonderte Kredite aufnehmen zu können, um die drohende außergewöhnliche Notlage bewältigen zu können.“

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