Tale · 29.06.2006 Errichtung der Stiftung „Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften"

Bisher ist das in Kiel angesiedelte Leibnitz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften (IPN) als nicht selbstständige Forschungsanstalt des Landes organisiert. Das IPN befasst sich mit grundlegenden Fragen von Bildungszielen und mit den Besonderheiten naturwissenschaftlicher Grundbildung, und damit war es in den vergangenen Jahren recht erfolgreich. Nach einer Evaluation wurde seitens der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibnitz (WGL) bereits 2004 vorgeschlagen, das IPN als rechtlich selbständige Einrichtung zu organisieren.

Konkret hat das für das IPN zuständige Fachressort des Bundes, das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, zusammen mit den Ländern jetzt dem zugestimmt, dass das Leibnitz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften in Zukunft eine Stiftung des öffentlichen Rechts wird. Diese Rechtsform kommt den steigenden Herausforderungen der Forschung flexibel entgegen, und es gibt auch in Schleswig-Holstein bereits erprobte Beispiele, auf die wir verweisen können.

So wurden das Institut für Meeresforschung und das Forschungszentrum für Marine Geowissenschaften (GEODMAR) bereits Anfang 2004 erfolgreich in der Stiftung „Leibniz-Institut für Meereswissenschaften“ zusammengelegt. Diese Stiftung arbeitet sehr gut, und das gleiche erhoffen wir uns natürlich auch von der Errichtung der Stiftung „Leibnitz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften“.

Die Finanzierung der zukünftigen Stiftung wird – wie bisher –gemeinsam von Bund, Ländergemeinschaft und dem Land Schleswig-Holstein nach der Forschungsförderung gemäß Artikel 91 b Grundgesetz finanziert. Übrigens ist es genau dieser Passus, den die Große Koalition in Berlin ursprünglich mit einem Kooperationsverbot streichen wollte. In letzter Minute hat man sich in Berlin jedoch besonnen, und so darf sich der Bund auch in Zukunft an solchen Gemeinschaftsprojekten finanziell beteiligen. Dieses Beispiel zeigt, wie absurd ein Kooperationsverbot für den Bund im Hochschulbereich wäre. Das gilt übrigens auch für den Schulbereich – aber hier wollen SPD und CDU unsinnigerweise am Kooperationsverbot festhalten.

Der SSW unterstützt also die Errichtung eines neuen Leibnitz-Instituts in Kiel, und wir begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass durch dieses Gesetz auch die Übernahme der  Beschäftigten und deren Tarifverträge abgesichert werden.  - Aus Sicht des SSW immer ein besonders wichtiger Punkt, wenn es sozusagen darum geht, Landeseigentum auszulagern  – auch wenn es sich in diesem Fall nur um eine Stiftung handelt. 

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