Rede · 11.11.2004 Änderung der Landesverfassung

Schade, dass SPD und B90/Die Grünen ihren Antrag zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung unter „ferner liefen“ eingebracht haben. Schade, weil ich noch im Ohr habe, was der Kollege Puls bei der Verfassungsdebatte im Februar 2003 sagte. – Stichwort Diätenreform und Verkleinerung des Landtags. Er sagte damals, dass eine weiterführende Verfassungsänderung eine angemessene Vorbereitung und Debatte verdiene.

Dabei rufe ich in Erinnerung, dass der SSW Anfang 2003 mit FDP und B90/Die Grünen gemeinsam ein Paket mich wichtigen Änderungen der Landesverfassung geschnürt hatten, weil wir damals gemeinsam der Meinung waren, es gäbe Wichtigeres als die Verkleinerung des Landtags in der Verfassung festzuschreiben. Dazu steht der SSW auch heute noch. Am bedauerlichsten ist daher, dass der vorliegende Antrag keine Chance hat, eine Mehrheit zu finden. Damals war es uns zumindest gelungen, die FDP mit ins Boot zu bekommen.

Schon bei der Verfassungsreform 1998 sprach ich die Problematik der Staatsziel­bestimmungen an. Unsere Auffassung ist grundsätzlich, dass die Aufnahme von Staatszielen niemals zu einem Katalog guter Wünsche verkommen darf. Für uns gilt, dass Staatsziele niemals den politischen Willen zur Gestaltung ersetzen können. Uns ist dabei aber auch bewusst, dass die Wirklichkeit manchmal anders aussieht. Verfas­sungsänderungen sind häufig nur möglich, wenn alle bereit sind, sich zu bewegen, um Kompromisse einzugehen.

Für den SSW geht die Grenze eines Kompromisses bei der Aufnahme der Sinti und Roma in den Minderheiten-Artikel (Art. 5) der Landesverfassung. Soll heißen – wir können dem vorliegenden Antrag hierin zustimmen. Zum Punkt Landesverfassungsgericht hat sich der SSW mehrfach positiv geäußert. Darüber hinaus waren wir auch schon 1998 bereit, dem Staatsziel der Antidiskriminierung zuzustimmen. Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in die Landesverfassung wäre für uns Ausdruck unserer Kompromiss­willigkeit. Wir wollen konkrete Politik für Kinder und Jugendliche – das ist für uns wichtiger als eine Staatszielbestimmung.

Und daher noch mal: Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass die Minderheit der Sinti und Roma nicht in der Landesverfassung steht. Die dänische Minderheit und die Friesische Volksgruppe in diesem Land erkennen die Sinti und Roma nicht nur als Minderheit an. Ihre Verbände verbindet auch eine gute Zusammenarbeit. Daraus ist in den letzten Jahren ein formalisiertes Netzwerk entstanden. Zuletzt haben die vier Minderheiten beim Deutschen Bundestag ein Minderheiten­forum eingerichtet, weil Minderheiten­politik auch Bundespolitik ist.

Wir hoffen, das es nun trotz des engen Zeitfensters gelingen wird, die Verfassungsänderung hinzubekommen. Damit die Minderheit der Sinti und Roma uns nicht vorwerfen können, dass sie von uns instrumentalisiert werden.

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