Rede · 26.09.2012 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Mitbestimmung ist der Kern der Demokratie am Arbeitsplatz. Mitgestalten und Mitbestimmen gehören auch im öffentlichen Dienst dazu – sie sind integraler Bestandteil des Arbeitslebens. Mitbestimmung verstärkt die Bindung an den Job, erhöht die Zufriedenheit und trägt nicht zuletzt zur Effektivität der Leistungen bei.
Dabei ist das Mitbestimmungsgesetz die wichtigste rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Und ausgerechnet an diesem Gesetz hat die Vorgängerregierung herumgeschraubt. Das hat nicht nur bei den Personalräten zu viel Frust geführt, sondern den Beschäftigten das Gefühl vermittelt, dass ihre Beteiligung gar nicht gefragt ist.
Eine Initiative im Februar, diesen Prozess umzudrehen, scheiterte. Schwarz-Gelb hat im Innenausschuss die Macht seiner Mehrheit genutzt und damit sogar die Möglichkeit einer Anhörung niedergestimmt. Gewerkschaften und Personalräte haben diese Vorgänge sehr genau registriert. Das war kein gutes Signal!
Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes wollen wir in einem ersten Schritt den alten Zustand weitgehend wieder herstellen. Nach dem, was ich gehört habe, haben die alten Mitbestimmungsregeln gut funktioniert und genau das sollen sie auch möglichst bald wieder tun. Die Neuregelung soll sofort in Kraft treten, damit wir ein Nebeneinander von alten und neuen Regelungen vermeiden. Ansonsten würden wir möglicherweise bald zwei parallele Systeme haben – nämlich einmal bis 2015 gewählte Personalräte nach dem bisherigen gesetz und in Zukunft anders strukturierte Personalräte nach dem neu zu beschließenden Gesetz. Das gilt es zu vermeiden.

So einfach und klar wir möglich, muss die Devise bleiben. Vergessen wir nicht, dass der überwiegende Teil der Personalräte ehrenamtlich tätig ist. Für sie bedeuten einheitliche Gesetze eine erhebliche Erleichterung. Schließlich ist die Materie bereits kompliziert genug.
Gerade aus diesem Grund regelt der vorliegende Entwurf die Freistellung für Personalräte neu bzw. führt die bewährten Regelungen wieder ein. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sind für die strategische Arbeit der Personalräte ein nicht verhandelbares Muss. Ohne intensive Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Grundlagen läuft der Personalrat den Entscheidungen hinterher. Das nötige Wissen für die Arbeit kann sich ein Personalratsmitglied nicht ausschließlich an seinem Schreibtisch erarbeiten, sondern er oder sie ist auf eine solide und nachhaltig wirkende Wissensvermittlung angewiesen. Genau das verwehrt die gegenwärtige Gesetzeslage, indem sie die Freistellung beschneidet.
Eine Kurz-Fortbildung gibt es meines Wissens nicht – sie wäre auch völlig sinnlos. Was die Personalräte, die meist über keine juristische Vorbildung im Mitbestimmungsrecht verfügen, nachfragen und benötigen, sind mehrtägige intensive Seminare. In diesen Seminaren wird die Rechtslage vorgestellt und deren Konsequenzen, die das für die Dienststelle bedeutet, mit Experten vertieft.

Die Personalräte wollen auf Augenhöhe verhandeln, fair und gleichberechtigt. Diese Möglichkeit wird ihnen genommen, wenn sie sich nicht auf eine sichere Grundlage stellen können. - Das ist der Antrieb für den Entwurf.
Allerdings räume ich ein, dass die Zeit inzwischen nicht stehen geblieben ist. Die Änderungen der letzten Zeit haben die Mitbestimmung wieder in den Fokus gerückt, worüber manche Personalräte gar nicht so unfroh sind. Sie sehen die Chance, die Mitbestimmungsverfahren zu modernisieren, die sich im Zuge der Verfahrensumstellung in vielen Dienststellen ergeben haben. Die Arbeitswirklichkeit verändert sich und die Mitbestimmungsregeln sollten hier immer wieder angepasst werden. Aus diesem Grunde empfiehlt der SSW dringend eine fortwährende Evaluation der Regelungen. Ein erster Schritt hierhin ist, dass wir die Errungenschaften in der Mitbestimmung, die unser Land immer ausgezeichnet haben, wieder einführen und die Rückschritte der bisherigen Regierung wieder zurück nehmen. Ich hoffe, dass die Ausschussberatungen schon einen ersten Ansatz dafür bieten, wie nicht nur die Fehler der alten Regierung korrigiert werden können, sondern wie die Mitbestimmung in unserem Land darüber hinaus weiterentwickelt werden kann, damit Schleswig-Holstein auch in Zukunft ein Vorbild im Bereich der Mitbestimmung bleibt.


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