Rede · 20.03.2013 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes, Entwurf eines Mindestlohngesetzes, Anträge zu allgemein verbindlichen Lohnuntergrenzen und zum Equal Pay

Wir werden heute ein neues Mitbestimmungsgesetz beschließen, dass den Beschäftigten wieder die Mitbestimmung gewährt, die nötig ist, um gute und sachgerechte Entscheidungen in den Verwaltungen ermöglichen zu können. Wir orientieren uns dabei an den Regelungen, die vor den Änderungen durch schwarz-gelb gegolten haben. Damit machen wir auch hier deutlich, dass wir das, was wir versprechen, auch einhalten. Gerade auch für die Wiederherstellung einer vernünftigen Mitbestimmung sind wir von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden und noch vor Ablauf eines Jahres setzen wir dies nun um.

Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, auf die Inhalte des neuen Mitbestimmungsgesetzes noch weiter einzugehen, denn wir haben diese Inhalte ja schon in der ersten Lesung hier im Landtag beraten. Und dabei sind die Unterschiede ja auch schon deutlich geworden. Allerdings stellt sich die Frage der Konnexität. Und hier müssen wir ehrlich zugeben, dass diese Frage nicht endgültig geklärt ist. Zwar löst die Änderung in der Theorie neue Kosten aus. Allerdings weiß man nicht, ob sich auch in der Realität höhere Kosten für die kommunale Ebene einstellen. Trotz der seinerzeitigen Einschränkung der Mitbestimmung durch schwarz-gelb, kam es nicht zu Einsparungen, weil ja die Betriebsräte neu gewählt wurden und gerade die Schulung der neuen Betriebsratsmitglieder zu Mehraufwendungen geführt haben. Es ist also weder die Einsparungswirkung des damaligen schwarz-gelben Gesetzes nachweisbar gewesen, noch ist jetzt vor diesem Hintergrund eine reale Mehrbelastung nachweisbar.

Hinzu kommt auch noch, dass es anscheinend unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, ob überhaupt Konnexität ausgelöst wird. Legt man ein Urteil des Landesverfassungsgerichts aus Mecklenburg-Vorpommern zugrunde, dann sind allein Sachaufgaben, nicht jedoch Organisationsaufgaben von der Konnexität betroffen. Es ist also fraglich, ob überhaupt Konnexität ausgelöst wird und es ist auch fraglich, ob man überhaupt finanzielle Auswirkungen beziffern kann. Vor diesem Hintergrund, fällt für uns der einzige Punkt weg, über den wir noch hätten beraten müssen. Wenn weder Konnexität berührt ist, noch eine mögliche Konnexität bezifferbar ist, dann bleibt eigentlich nur noch die Diskussion über die Inhalte des Gesetzes. Und da ist es ganz einfach. Wir wollen mehr Mitbestimmung und deswegen ist dieses neue Mitbestimmungsgesetz ein gutes Gesetz

Das gleiche gilt natürlich auch für das Ihnen vorliegende Mindestlohngesetz. Für uns als rot-grün-blaue Koalition ist es klar, dass in allen Bereichen faire und existenzsichernde Löhne gezahlt werden müssen, von denen man auch Leben kann. Und dann muss natürlich das Land auch mit gutem Beispiel voran gehen – insbesondere so lange noch ein flächendeckender Mindestlohn auf Bundesebene blockiert wird. Mit unserem Entwurf für ein Tariftreuegesetz sind wir das Problem niedriger Löhne schon angegangen und heute ziehen wir nun mit einem Mindestlohngesetz nach. Nach unserem Gesetzentwurf soll in landeseigenen Unternehmen und wenn Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung gezahlt werden, ein Mindestlohn von 8,88 Euro gelten. Bei einem Unternehmen wie dem UKSH würde dies mit rund 100.000 Euro jährlich zu Buche schlagen. Für das UKSH wäre dies eine verkraftbare Summe, für die Betroffenen, wäre dies im Regelfall der Schritt raus aus Hartz-4. Und das ist gut so. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn auch leben können. Das sehen im Übrigen auch die Wohlfahrtsverbände so. Der Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Günter Ernst-Basten hat dies schon bestätigt, obwohl auch dort die unterste Lohngruppe unterhalb des neuen Mindestlohns liegen wird. Wir sind also auf dem richtigen Weg.

Unser aller Ziel muss es doch sein, dass Menschen von ihrem Lohn auch leben und ihre Familie ernähren können. Und da kann es nicht sein, dass Menschen trotz Vollzeitarbeit immer noch aufstocken müssen. Bei einem Stundenlohn von 8,50 liegt ein alleinstehender Mensch gerade noch über der Grenze zum Aufstocken. Bei Ehepaaren oder Familien mit Kindern könnte die Grenze bei so einem Lohnniveau schon gerissen werden. Mit 8,88 Euro oder einer dem aktuellen Tarifabschluss angepassten Lohnuntergrenze von zirka 9,11 Euro ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, nicht aufstocken zu müssen. Das heißt, dass wir durch unser Mindestlohngesetz einen Beitrag dafür leisten, dass Menschen nicht, obwohl sie arbeiten, zu Hartz-4-Empfängern werden. Nach meiner Auffassung ist es eigentlich Pflicht und Aufgabe einer verantwortungsvollen Politik für ein Lohnniveau zu sorgen, dass den Bezug von Sozialleistungen verhindert.

Durch unser Gesetz schaffen wird nicht nur einen Schritt hin, zu mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Wir entlasten hier auch die Kommunen. Je weniger Menschen auf ergänzende Zahlungen aus Hartz-4 angewiesen sind, desto mehr Geld sparen auch die Kommunen. Auch das bitte ich zu berücksichtigen. Dies gilt natürlich für unser Mindestlohngesetz, aber gerade auch für unser in der Beratung befindliches Tariftreuegesetz. Beide Gesetze sorgen dafür, dass weniger Menschen den Gang zum Sozialamt antreten müssen und somit auch weniger Menschen Geld von den Kommunen beantragen müssen. Für die Menschen und für die Kommunen entsteht somit eine Win-Win-Situation. Und das kennzeichnet eben die gute Politik unserer Koalition.

Für unsere Koalition spielt Gerechtigkeit eine große Rolle. Und diese Gerechtigkeit muss sich dann auch in der Arbeitswelt widerspiegeln. Deshalb darf es nicht sein, dass Männer und Frauen nicht den gleichen Lohn erhalten. Wir wissen aber alle, dass dies so ist und deshalb fordern wir die Bundesebene mit unserem Antrag auf, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die ungleiche Löhne abschaffen. Natürlich weiß ich auch, dass sich die ungleichen Löhne zwischen Mann und Frau nicht immer nur dadurch manifestieren, dass tatsächlich gleiche Tätigkeiten ungleich bezahlt werden. Es ist natürlich insbesondere so, dass schon die Aufstiegschancen für Männer und Frauen nicht gleich sind. Deshalb muss sich hier auch etwas an der allgemeinen gesellschaftlichen Haltung ändern. Aber Änderungen sind nur möglich, wenn immer wieder deutlich gemacht wird, dass wir uns nicht mit der derzeitigen Lage zufrieden geben. Genau hierfür gibt es den Equal-Pay-Day, den ich persönlich lieber „Gleiche Arbeit – gleicher Lohn“-Tag nennen würde. Wir wollen, dass bei den Löhnen kein Unterschied zwischen den Geschlechtern gemacht wird und deshalb setzen wir dieses Thema hier auf die Tagesordnung.

Wir wollen die gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes wieder ein kleines Stück weiter voran bringen. Wir wollen eine bessere Mitbestimmung und einen gerechten Lohn für alle. Wenn Sie das auch wollen, dann stimmen Sie unseren Initiativen zu.

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