Rede · 25.02.2010 Änderung des Sparkassengesetzes

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen fallen diese vor der Landesregierung auf die Knie. Die Änderung des Sparkassengesetzes ist ein Regierungsanliegen und wurde bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Genau wie beim Naturschutzgesetz preschen aber auch hier CDU und FDP in vorauseilendem Gehorsam voran und liefern, was die Landesregierung bestellt. Dabei wird genau wie bei der Sparkassen-Diskussion 2009 ignoriert, dass wir es hier mit einem Vorstoß zu tun haben, der von denjenigen nicht gewollt ist, die damit beglückt werden sollen.

Die übergeordnete Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist die Kapitalstärkung der Sparkassen. Dieser Ansatz ist gerade in Anbetracht der Schieflagen der Sparkassen Südholstein und der NOSPA auch erst einmal nicht falsch. Falsch sind aber aus Sicht des SSW die Art und Weise der Umsetzung und die fehlende Antwort auf die Frage nach den Konsequenzen.

In Zukunft sollen die Sparkassen Rücklagen in Stammkapital verwandeln können und diese Anteile gewinnbringend verkaufen. So wird die technische Voraussetzung geschaffen, um Minderheitsbeteiligungen von 25,1% aller öffentlich-rechtlichen Institute in Deutschland an den schleswig-holsteinischen Sparkassen zu ermöglichen. Landesbanken und private Banken sollen erst einmal nicht zum Zuge kommen - dafür aber die HASPA.
Dass dieses Gesetz eine Lex HASPA ist, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Die HASPA macht sich derzeit als Retter der schleswig-holsteinischen Sparkassen im Land breit und nur mal am Rande hinzugefügt: Diese Expansion ist nicht jedem hier im Land geheuer.

Davon aber mal ganz abgesehen, hat der SSW ein ganz anderes Problem mit der Beteiligung der HASPA an den schleswig-holsteinischen Sparkassen. Wir haben diese Diskussion bereits im letzten Jahr geführt und die Problematik ist auch ein Jahr später noch immer dieselbe:
Die HASPA ist eine Aktiengesellschaft, die Finanzholding darüber eine Gesellschaft des alten hamburgischen Rechts - damit ist der Rechtsstatus dieser Bank unklar. Bevor die HASPA sich in die restlichen elf öffentlich-rechtlichen Sparkassen des Landes einkauft, muss aus Sicht des SSW aber geklärt werden, mit was für einer Bank wir es hier zu tun haben.

Wenn man sich die Geschichte der HASPA anguckt, wird sie je nach Wunschdenken mal dem öffentlich-rechtlichen und mal dem privat-rechtlichen Bereich zugeordnet. So hat die HASPA 1984 vor dem Bundesverfassungsgericht in einem Rechtsstreit erstritten, dass für sie als freie Sparkasse das Regionalprinzip der öffentlich-rechtlichen Sparkassen nicht gilt. Gleichzeitig ist die HASPA aber am Gemeinwohl orientiert und pocht in der Öffentlichkeit darauf, dass keine Zweifel am öffentlich-rechtlichen Status bestehen.

Der Wissenschaftliche Dienst hat sich im letzten Jahr mit dieser Problematik beschäftigt und kommt in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass aufgrund der besonderen Konstellation der HASPA und ihrer Entstehungsgeschichte keine abschließende Einschätzung der gemeinschaftsrechtlichen Rechtfertigungsmöglichkeiten erfolgen kann. Dass die HASPA als juristische Person alten hamburgischen Rechts eingetragen ist, bringt die Besonderheit mit sich, dass die Sparkasse weder einem öffentlichen Träger noch einem privaten Eigentümer zugeordnet werden kann. Die Zusammensetzung des Kuratoriums und der Regionalbeiräte der Bank macht allerdings deutlich, dass keinesfalls eine öffentlich-rechtliche Sparkasse vorliegt. Außerdem sieht der Wissenschaftliche Dienst sowohl die Begrenzung des Erwerberkreises des Stammkapitals mit Bedenken als auch die Höhenbegrenzung der Stammkapitalübertragung.

Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes macht deutlich, dass die HASPA ein Zwitter-Dasein führt, sie ist weder eine öffentlich-rechtliche Sparkasse noch eine Privatbank. Nur weil da Sparkasse draufsteht, muss also noch lange keine Sparkasse drin sein.
Genau dies macht den vorliegenden Gesetzentwurf so unsicher. Wenn die HASPA bei einer europarechtlichen Prüfung dem öffentlich-rechtlichen Bereich zugeordnet wird, ist alles gut. Gar nichts ist gut, wenn sie kein öffentliches Institut ist. Dann greift nämlich das Diskriminierungsverbot des europäischen Wettbewerbs und wir würden mit diesem Gesetzentwurf der Privatisierung der Sparkassen und damit der Zerstörung des schleswig-holsteinischen Sparkassensystems Tür und Tor öffnen.

Für den SSW möchte ich noch einmal ganz klar sagen, dass wir uns nicht zurücklehnen dürfen, bis der Gesetzentwurf beschlossen ist und sich die EU vielleicht meldet. Dann gibt es nämlich ein Vertragsverletzungsverfahren, das eine Rücknahme des Gesetzes unmöglich macht und stattdessen eine Anpassung an das EU-Recht erzwingt.

Genau das dürfen wir aber nicht zulassen! Es gibt aus Sicht des SSW keinen einzigen guten Grund für die Zerschlagung des Sparkassenwesens, aber es gibt viele gute Gründe für dessen Erhalt. Die Sparkassen haben eine herausragende Position als Kreditgeber der regionalen Wirtschaft. Sie sichern über das flächendeckende Filialnetz Finanzdienstleistungen für alle und überall – gerade in einem strukturschwachen Land wie Schleswig-Holstein ist dies von hoher Bedeutung. Darüber hinaus kennzeichnen das Regionalprinzip und die Gemeinwohlorientierung die Sparkassen, die im krassen Gegensatz zu reinen Renditeerwartungen Jugend, Kultur, Sport und Soziales fördern und sich für die Region, die einzelnen Gemeinden, die Bürger und ihre Mitarbeiter verantwortlich fühlen.

Grundlegend stellt sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf die Frage, ob wir das schleswig-holsteinische Sparkassensystem zerstören oder erhalten wollen. Für den SSW steht fest, dass wir das System erhalten und stärken müssen. CDU und FDP wollen – ja was wollen die eigentlich? Die FDP will am liebsten eine Beteiligung privater Geldinstitute an den Sparkassen bis 49,9% zulassen. Es überrascht nicht wirklich, dass dies die Zielsetzung der Partei der Besserverdiener und der Großunternehmen ist. Überraschend ist allerdings, was die CDU da treibt. Entweder lässt sich diese naiv von der FDP verführen oder sie gibt hinterhältig die Unschuld vom Lande. So oder so zieht die FDP die CDU am Nasenring durch die Manege – die FDP geht mit diesem Vorstoß nämlich kein Risiko ein. Damit dürfte allen hier im Saal klar sein, dass dieser Gesetzentwurf nur der erste Schritt zu einer Privatisierung der Sparkassen ist.

Der vorliegende Gesetzentwurf birgt ein erhebliches Risiko für die Sparkassen und wir haben bisher keine Gewissheit, ob wir der Privatisierung nicht gerade den roten Teppich ausrollen. Mit dem SSW wird es keine Öffnung des Sparkassengesetzes geben, schon gar nicht, wenn noch nicht einmal der eigene Verband einen solchen Vorstoß unterstützt. Der Sparkassen- und Giroverband spricht sich aber nicht nur aufgrund der drohenden Privatisierung gegen den Gesetzentwurf aus, sondern auch, weil die Umwandlung des Stammkapitals auch den kommunalen Trägern der Institute zur Verfügung gestellt werden muss. Hier droht die Verscherbelung der Sparkassen, bei der sich kurzfristig ein Bürgermeister ins Fäustchen lacht und langfristig die regionale Wirtschaft leiden wird.

Schon in der letzten Legislaturperiode gab es den Versuch, das schleswig-holsteinische Sparkassensystem schleichend zu privatisieren. Die Position des SSW ist hierzu seit vielen Jahren konsequent und klar: Das System der öffentlich-rechtlichen Sparkassen ist erfolgreich und zukunftsorientiert und muss erhalten bleiben!

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