Rede · 24.05.1996 Änderung des Wahlgesetzes

Nachdem die Zeit vor der Landtagswahl für die F. D. P. eine echte Zitterpartie war, habe ich naürlich vollstes Verständnis dafür, daß sie jetzt schleunigst mit Einführung der Zweitstimme Vorkehrungen treffen will, um dem Herzinfarkt nicht nochmal so nahe zu kommen. Für kleine Parteien ist die Zweitstimme in Verbindung mit dem Hare-Niemeyer Zählverfahren bekanntlich ein Vorteil.

Als Vertreterin einer kleinen Partei will ich an dieser Stelle dennoch nicht verschweigen, daß ich das dänische Wahlverfahren bevorzuge, obwohl oder gerade deshalb, weil die Wähler dort nur eine Stimme haben. Sie entscheiden, wie sie diese Stimme nutzen - entweder, um einen Kandidaten oder um eine Partei zu wählen. Das ist natürlich nur durch größere Wahlkreise machbar. Dieses Wahlverfahren wäre für uns in Schleswig-Holstein eine Lösung, die wirklich etwas bringen würde. Ich spreche hier von grundsätzlichen demokratischen Vorteilen, von Vorteilen, die nicht nur für einzelne Parteien etwas bringen. Es ist gut, von Zeit zu Zeit über den eigenen Tellerrand zu blicken und von seinen Nachbarn zu lernen.

Drei der Vorteile des dänischen Wahlverfahrens möchte ich Ihnen einmal aufzählen:

1. Der Landtag hätte endlich eine bestimmte Mitgliederzahl, an der nicht gerüttelt werden könnte. Wir würden verläßlich bei jeder Wahl auf eine bestimmte Anzahl von Mandaten kommen.
Der Bund der Steuerzahler hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode verlangt, die Anzahl der Landtagsabgeordneten zu reduzieren. Wir sind zwar nach der Landtagswahl wieder auf die vorgesehene Anzahl von 75 Mandaten gekommen. Es hätte aber ebensogut eine Situation eintreten können, die eine bestimmte Anzahl von Überhang- und Ausgleichsmandaten erforderlich gemacht hätte. Mit dieser Möglichkeit weiterer - über die Anzahl von 75 hinausgehender Mandate - räumt auch der jetzt von der F. D. P. eingebrachte Gesetzentwurf nicht auf - im Gegenteil.

2. Die Wähler würden der Verteilung der Sitze im Landtag ihren ganz besonderen Stempel aufdrücken. Schließlich wählen sie bestimmte Personen und Persönlichkeiten innerhalb der von ihnen bevorzugten Partei. Sie können unmittelbar über die Zusammensetzung des Parlaments hinsichtlich der dort agierenden Politiker entscheiden.

3. Die Parteien verlieren die entscheidende Macht, die ihnen die Listen einräumen. Das bedeutet natürlich auch, daß aufgestellte Listen gesprengt werden können. Daduch kann jemand, der einen hinteren Listenplatz hat, nach vorne rücken. Das hat sich in Dänemark insbesondere auf die Frauenquote im Parlament positiv ausgewirkt.

Mein Kollege Peter Gerckens und ich hoffen, daß die Ausschußüberweisung, der wir natürlich zustimmen, zu einer Anhörung führen wird, bei der auch ein Experte das dänische Wahlverfahren erläutern und Ihnen - wie wir hoffen - sympatisch machen wird.

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