Rede · 22.03.2023 Haushalt: Am Rand unserer Gesellschaft ist längst kein Spielraum mehr

„Wir haben Zweifel, ob dieser Einsatz ausreicht, um die Gesellschaft zusammenzuhalten und diejenigen mitzunehmen, die immer stärker unter finanziellen Druck geraten oder sogar schon am Rand unserer Gesellschaft stehen“

Christian Dirschauer zu TOP 2+4+7+28+58 - Redebeitrag Haushaltsdebatte (Einzelplan 10)

Es ist völlig richtig, dass nicht nur unsere Gesellschaft, sondern auch unser Landeshauhalt einen mittlerweile jahrelangen Stresstest durchläuft. Salopp gesagt jagt eine Krise die nächste. Doch trotz verschiedener Notlagen und entsprechender Notkredite dürfen wir nicht vergessen, auch bei der Finanzplanung an kommende Generationen zu denken. Wir können nicht unendlich viele Schulden machen. Das ist nicht nur unseriös, sondern vor allem auch unsolidarisch und ist für den SSW völlig klar. 

Gleichzeitig ist es aber unsere Pflicht, für diejenigen zu sorgen, die zum Beispiel überproportional unter der aktuellen Energiekrise und unter den enormen Preissteigerungen leiden. Wir müssen dafür sorgen, dass auch diejenigen die keine große Lobby haben, wie etwa Alleinerziehende, Menschen mit geringeren Einkommen, von Altersarmut bedrohte oder Menschen mit Behinderungen ein würdevolles Leben haben. Deshalb müssen wir in unsere soziale Infrastruktur investieren. Und wir müssen auch noch mehr Geld für unsere Bildungseinrichtungen in die Hand nehmen, damit alle Kinder möglichst gute Startbedingungen und gleiche Chancen bekommen. Denn so ermöglichen wir ihnen ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben (nicht zuletzt auch von staatlichen Leistungen). 

Nach meiner Auffassung wird die Regierung diesem Anspruch nicht in dem Umfang gerecht, der nötig wäre. Zumindest aus sozialpolitischer Sicht hat dieser Haushalt zwar Licht, aber durchaus auch Schatten. Ich will ausdrücklich begrüßen, dass es Nothilfen und Programme - etwa für die Tafeln oder für die enorm wichtige Aufgabe der Suizidprävention gibt. Aber mit Blick auf den gesamten Einzelplan kommen mir erhebliche Zweifel. Und zwar daran, ob dieser Einsatz ausreicht, um die Gesellschaft zusammenzuhalten und diejenigen mitzunehmen, die immer stärker unter finanziellen Druck geraten oder sogar schon am Rand unserer Gesellschaft stehen. 
Nehmen wir das Beispiel junger Familien: Hier haben wir mit unserem Haushaltsantrag zum kostenlosen Essen in Kita und Tagespflege eine echte Entlastung für genau diejenigen gefordert, die es besonders nötig haben. Nämlich Familien mit kleinen Kindern. Nebenbei bemerkt durch Mittelumschichtungen im Haushalt sauber gegenfinanziert. Gleichzeitig bleiben wir hier flexibel. Denn die veranschlagten 75 Millionen Euro können aus unserer Sicht nicht nur gern erhöht, sondern auch für eine Senkung der Kitabeiträge verwendet werden. Auch damit wären wir glücklich. Denn auch so würden wir die Eltern spürbar entlasten. Doch leider hat sich Schwarz-Grün in dieser Sache keinen Millimeter bewegt und junge Familien bleiben auf den hohen Kosten für Betreuung und Verpflegung sitzen. 

Eine andere Gruppe, die nicht nur in besonderem Maße unter der aktuellen Preisentwicklung leidet, sondern auch im bundesweiten Vergleich benachteiligt ist, sind blinde und gehörlose Menschen. Wir haben uns daher nicht nur in Plenum und Ausschuss, sondern auch im Haushaltsverfahren dafür eingesetzt, dass taube, sehbehinderte und gehörlose Menschen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Und ich will diese Forderung auch gerne einordnen: Mit der Anhebung des Landesblindengeldes auf insgesamt 17 Millionen Euro würde Schleswig-Holstein in etwa auf dem Durchschnittsniveau aller Bundesländer liegen. Das ist also alles andere als eine verchromte Lösung, sondern wäre schlicht und einfach eine Hilfestellung für Blinden und Sehbehinderte auf Durchschnittsniveau. Nicht mehr und nicht weniger. 

Wir meinen, dass nicht nur ein moderat erhöhtes Blinden-, sondern auch ein Gehörlosengeld kein Luxus ist, den man mit der Begründung knapper Kassen vom Tisch wischen kann. Denn blinde, taubblinde und gehörlose Menschen müssen in vielen Bereichen behinderungsbedingte Mehrkosten tragen, die nicht durch Nachteilsausgleiche gedeckt sind. Das können erhöhte Strom-, Internet oder Versicherungskosten sein, oder Kosten für GebärdendolmetscherInnen. Wer dieses Geld nicht hat, kann sich im Zweifel nicht im Verein, in einer Partei oder in einem Ehrenamt engagieren, an kulturellen Angeboten teilnehmen oder sich weiterbilden. Aber genau diese Dinge müssen aus unserer Sicht für alle Menschen möglich sein. Auch für jene, die blind, sehbehindert oder taub und damit kommunikationsbeeinträchtigt sind. 

Mir ist bewusst, dass auch der Haushalt 2023 keine riesigen Spielräume bietet. Und gleichzeitig ist auch völlig klar, dass Geld allein nicht in die inklusive Gesellschaft führt, die wir uns wünschen. Aber in manchen Fällen macht eine finanzielle Unterstützung eben doch einen Unterschied. Oder anders gesagt: In manchen Fällen ist Teilhabe leider immer noch von den finanziellen Ressourcen der Betroffenen abhängig. Das ist leider die bittere Realität. Und deshalb bedauern wir sehr, dass sich die Regierenden nicht mal auf eine noch so kleine Anhebung des Blindengelds verständigen konnten, die ja sogar im schwarz-grünen Koalitionsvertrag steht. Dies und die Tatsache, dass die über 3000 Gehörlosen im Land schlichtweg ignoriert werden, macht mich ehrlich gesagt traurig. 

Dass auch bei ähnlich sinnvollen aber vom Volumen her deutlich kleineren Anträgen nichts passiert, verwundert doch sehr. Eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass unser Antrag zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern zwar mit gewisser Skepsis aber doch auch mit Wohlwollen aufgenommen wurde. Für ein Modell nach Hamburger Vorbild haben wir bekanntlich 100.000 Euro beantragt. Doch offensichtlich hält Schwarz-Grün den Ansatz, Personen, die sich in anderen Ländern für Menschenrechte stark machen, zeitlich befristet bei uns im Land über ein Stipendiensystem zu unterstützen, dann doch für überflüssig. Das ist nicht nur aus Sicht der Betroffenen mehr als bedauerlich. 

Dass wir auch heute, im Jahr 2023, über Maßnahmen gegen Armut und Obdachlosigkeit sprechen müssen, ist wirklich bitter. Doch traurige Realität ist nun einmal, dass in Schleswig-Holstein aktuell rund 11.000 Menschen wohnungslos sind. Und es ist davon auszugehen, dass diese Zahl in den kommenden Monaten noch weiter steigt. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt ist enorm. Wenn wir es schaffen wollen, das EU-Ziel zu erreichen, bis 2023 die Obdachlosigkeit in allen Mitgliedsstaaten abzuschaffen, dann müssen wir endlich richtig loslegen. Die doch recht vollmundigen Zusagen der regierungstragenden Fraktionen, mehr Mittel für Notunterkünfte bereitzustellen, können wir natürlich nur unterstützen. Wir hoffen, dass hier schnell die entsprechenden Taten folgen und Plätze entstehen. 

Dass beim Thema Wohnungslosigkeit zunehmend auf den skandinavischen Ansatz des Housing-First gesetzt wird, ist gut und richtig. Dieses Modell muss in Zukunft der Standard werden. Doch trotz dieser guten Ansätze sehen wir neben den Notunterkünften auch bei den Erstaufnahmen noch Verbesserungsbedarf. Hier fehlt es an Fördermitteln. Eine Containernutzung wie hier in der Landeshauptstadt darf wirklich kein Zukunftsmodell sein. Zudem wissen wir, dass viele Städte und Kommunen, wie etwa Husum und Lübeck renovieren oder bauen wollen. Doch hier fehlen leider finanzielle Ressourcen, die daher dringend vom Land kommen sollten. Der Corona-Notkredit könnte dafür ein geeignetes Mittel sein. Ganz grundsätzlich müssen wir in Zukunft stärker dafür sorgen, dass sich auch sozial benachteiligte Menschen Wohnraum leisten können. Das muss unser Anspruch sein. Und dieser Anspruch muss sich auch im Haushalt widerspiegeln.

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