Rede · 15.11.2012 Antrag zum Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation

Persönliche Daten müssen geschützt werden, denn sie sind persönliches Eigentum. Das hören Sie nicht zum ersten Mal, denn in vielen Bereichen haben wir uns als Landtag schon für den Schutz von persönlichen Daten stark gemacht. Der Antrag der PIRATEN will sich heute hier anschließen. Der SSW unterstützt die Ansicht, dass Anonymität generell gewahrt werden muss, wobei es jedoch auch Ausnahmen geben muss, zum Beispiel bei der Suche nach möglichen Straftätern. In diesem Fall muss die Ausnahmeregelung genau angemeldet und überprüft sein.

Aber der Antrag der Piraten wirft ja grundsätzliche Fragen auf. Zum Beispiel, ob wir das Bundeskriminalamt und die Zollverwaltung, als Datenmoloch begreifen, der Daten über die Bürger abspeichert, obwohl kein Bedarf dafür besteht. Oder, ob wir der Auffassung sind, dass diese Behörden und andere Verfassungsorgane, das Recht und die Unversehrtheit der Bürger beschützen und man deshalb nachvollziehbare Rahmen für ihre Tätigkeit einräumen sollte.
Ich glaube, dass man dem Bundeskriminalamt und dem Zollkriminalamt enge Grenzen setzen sollte, wann und wie diese auf Telekommunikationsdaten zurückgreifen können sollten.

Für uns besteht nicht ausschließlich das Problem darin, dass Daten erhoben werden und dass es Stellen gibt, die Daten erheben. Vielmehr ist es doch die Frage, welchen Daten erhoben werden und zu welchem Zweck dies geschieht. Die Abfrage von Zugangssicherungscodes wie beispielsweise von Passwörtern von Handys oder ähnlichen, ist ein tiefgreifender Einschnitt in die Privatsphäre der Bürger. Die Problematik hierbei ist auch, dass der Betroffene sich nicht sicher sein kann, welchen Zweck die Abfrage hat und was mit den Daten passiert. Außerdem gibt das Telekommunikationsunternehmen mit der möglichen Weitergabe der Zugangscodes die Kontrolle ab, und ist nicht mehr in der Lage, gesetzliche Voraussetzungen zu überprüfen. Die Frage ist, wer kann denn in dieser Situation überhaupt noch eine Form von Kontrolle garantieren? Der Benutzer wird in einem solchen Fall gewissermaßen ausgeliefert, hilflos und ohne Schutz. Die PIRATEN haben diese heikle Angelegenheit erkannt. Der umfassende Antrag beinhaltet 12 konkrete Punkte, die in die richtige Richtung verweisen. Schwierig hierbei ist die Absolutheit in der diese Punkte gehalten werden. Von eben dieser Absolutheit rate ich ab. Wenn eine Landesregierung verhandeln soll, dann braucht sie zwar ein Verhandlungsmandat – und da kann man gerne einen Rahmen setzen -, aber sie braucht eben auch Flexibilität, da sie sonst niemals einen Kompromiss schließen könnte. Wir sehen hier zwar Beratungsbedarf, aber wir wollen der Regierung durchaus zugestehen, dass sie verhandlungsfähig bleibt. Deshalb empfehlen wir die Überweisung in den Fachausschuss.


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