Rede · 03.05.2006 Aufhebung der Pflicht zur äußeren Differenzierung in der neuen Vereinbarung der Kultusministerkonferenz
Bündnis90/Die Grünen fordern, dass sich die Landesregierung bei der anstehenden Überarbeitung der Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I in der Kultusministerkonferenz dafür einsetzt, dass die Pflicht der Gesamtschulen zur äußeren Leistungsdifferenzierung aufgehoben wird. Diese Leistungsdifferenzierung wurde mit der so genannten Hamburger Vereinbarung bereits Anfang der 60`ziger Jahre eingeführt und ist die Vorraussetzung dafür, dass Gesamtschulen bundesweit gültige Schulabschlüsse vergeben dürfen.
Aus Sicht der Befürworter der Gemeinschaftsschule, zu denen nicht nur die Grünen, sondern auch der SSW zählt - füge ich hinzu, ist diese Leistungsdifferenzierung innerhalb der Gesamtschule nicht nur aus schulischer Sicht völlig unnötig, sondern auch kontraproduktiv für die einzelnen Schülerinnen und Schüler. Denn richtig ist ja wie es im Grünen-Antrag formuliert wird dass andere Ländern mit erfolgreicheren Schulsystemen hier denke ich u.a. an die skandinavischen Länder - auf diese Fachleistungsdifferenzierung in ihren Gemeinschaftsschulen verzichten.
Hier herrscht die Meinung vor, dass sowohl die stärkeren Schüler und Schülerinnen wie auch die schwächeren Schüler und Schülerinnen davon profitieren, wenn sie überwiegend gemeinsam unterrichtet werden. Das ist natürlich nicht nur eine Meinung, sondern eine Tatsache, die sich belegen lässt. Dies ist möglich, weil Schüler innerhalb einer Klasse individuell gefördert werden.
Die Landesregierung will jetzt mit dem Schulgesetz auf freiwilliger Basis die Gemeinschaftsschule neben den bisherigen Schulformen in Schleswig-Holstein zulassen. Deshalb sind die Grünen in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Landesregierung jetzt in der KMK ihr Votum nicht für eine Weiterführung der Pflicht zur äußeren Differenzierung der Gesamtschulen geben darf, um genau diese Entscheidung auch zu blockieren. Auf dem Reißbrett ist der vorliegende Antrag von Karl-Martin Hentschel in sich schlüssig und nachvollziehbar. Ob die Intention des Antrages der Realität standhält, wage ich dann aber doch zu bezweifeln.
Denn die Einführung der Pflicht zur äußeren Leistungsdifferenzierung in den Gesamtschulen ist auf einen Kompromiss zwischen den verschiedenen schulpolitischen Kräften in Deutschland zurückzuführen, der sicherstellen sollte, dass die Abschlüsse der Gesamtschulen in allen Bundesländern auch z.B. in Bayern und Baden-Württemberg anerkennt werden. Stellt man diesen Kompromiss in Frage, stellt man womöglich auch die Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse in Schleswig-Holstein oder sogar insgesamt in Frage.
Trotz unserer Sympathie für die Abschaffung der Pflicht zur äußeren Differenzierung bei den Gesamtschulen sollten wir hier nicht vorpreschen und die Gesamtschüler als schulpolitische Sperrspitze missbrauchen .Wir sollten uns in Schleswig-Holstein erst einmal darauf konzentrieren, ob wir es wirklich hinkriegen, eine Regelung für die Einführung von Gemeinschaftsschulen zu formulieren, die vor Ort angenommen wird und mit diesem guten Beispiel dann Zug um Zug die schulpolitische Landschaft in Schleswig-Holstein ändern.