Rede · 18.03.2026 Rote Gebiete: Der Gewässerschutz muss klar im Vordergrund stehen!
Mit Abschaffung der Roten Gebiete wären nitratbelastete Flächen nicht weg. Die Forderung der FDP gibt ein falsches Signal. Denn die EU fordert die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete, davor können wir nicht die Augen verschließen.
Michael Schunck zu TOP 13 – Abschaffung der „Roten Gebiete“ – mehr Rechtssicherheit und Bürokratieabbau für die Landwirtschaft (Drs. 20/4104)
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom letzten Jahr zur Bayrischen Landesdüngeverordnung stellt fest, dass die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete unwirksam ist, weil die bis Dato bundeseinheitliche Ermächtigungsrundlage unzureichend ist. Die Regelungen verletzten Grundrechte auf Eigentum und Berufsfreiheit. Das Gericht verlangt eine präzisere, verursachergerechte und verhältnismäßige Abgrenzung der Gebiete. Damit ist die Grundlage quasi weg, für alle Landesdüngeverordnungen und das gilt auch für unsere Landesdüngeverordnung in Bezug auf die nitratbelasteten Gebiete. Der Bund ist nun aufgefordert neue, rechtssichere Grundlagen zu schaffen die dann 2027 in Kraft treten können.
Das ist die Ausgangslage, vor der wir stehen. Und ich muss ehrlich sagen, dass der Bundesgesetzgeber uns damit einen Bärendienst erwiesen hat. Wenn wir uns die Geschichte der Düngeverordnung in Deutschland einmal anschauen, stellen wir fest, dass die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie – zum Schutz des Grundwassers – lange Zeit nicht in Betracht gezogen wurde.
Mit dem Urteil des EuGH in 2018 kam dann zum ersten Mal Schwung in die Sache. Erst mit der gerichtlichen Feststellung, dass die damalige Düngeverordnung nicht die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie erfüllt, hat der Bundesgesetzgeber reagiert und nachgebessert – auch mit der der Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten. Jedoch ging es der EU dabei nicht weit genug und nach mehrmaligen hin und her bis zur Androhung von Zwangsgeldern, wurde Düngeverordnung samt dazugehöriger Verwaltungsvorschriften entsprechend verschärft. Das einmal kurz zur Geschichte.
Ich glaube hier liegen zwei politisch völlig unterschiedliche Aspekte zu Grunde bei der Bewertung der EU-Nitratrichtline. Die zentralen Ziele der EU-Nitratrichtlinie sind: Gewässerschutz vor zu hohen Nitratkonzentrationen. Förderung umweltschonender Methoden bei der Anwendung von Düngemitteln. Und die Identifikation und Ausweisung von Gebieten, die besonders hohe Nitratwerte in den Gewässern – speziell im Grundwasser – aufweisen, um dann entsprechende Maßnahmen zur Stickstoffreduzierung zu ergreifen. Es geht dabei also in erster Linie um den Gewässerschutz.
Nachdem der Bund jahrelang die EU-Nitratrichtline politisch ignoriert hat, war er irgendwann gezwungen härter durchzugreifen. Das hat er dann auch getan und die EU war somit auch zufrieden. Die Landwirte jedoch nicht. Sie haben dagegen geklagt und Recht bekommen. Und nun hat der Bund wieder das Problem an der Backe. Er muss eine Düngeverordnung erlassen, die der EU-Nitratrichtlinie gerecht wird, aber auch den Vorgaben des Gerichts zu folgen sind. Ich bin gespannt was der Bund vorlegen wird.
Wir befinden uns jetzt aber nicht in einem rechtsfreien Raum, die allgemeinen Düngevorschriften gelten weiterhin. Es ist aber die Frage, wie wir den nitratbelasteten Gebieten umgehen. Die Grundlage für verschärfte Ausbringungsmengen sind bundesweit abhandengekommen, weil sie unwirksam geworden sind. Damit befinden wir uns in einer rechtlichen Übergangsphase. Wir haben eine Vollzugsaussetzung in den Roten Gebieten. Es werden keine Verstöße geahndet, sofern die allgemeinen Ausbringungsmengen beachtet werden. Damit sind die Roten Gebiete, wie andere landwirtschaftliche Flächen zu betrachten. Es drohen keine Sanktionen oder Kürzungen bei den EU-Direktzahlungen. Das heißt; die Landwirte, deren Flächen in den Roten Gebieten liegen, haben damit Vorgaben, mit denen sie arbeiten können und das ist erstmal gut so. Aber es ist nur eine Übergangsphase. Denn klar ist, die nitratbelasteten Gebiete sind nicht weg. Die Forderung der FDP, die Roten Gebiete abzuschaffen, gibt hier ein falsches Signal. Nochmal: Die EU-Nitratrichtline fordert die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete, wir kommen da nicht raus. Wir können davor nicht die Augen verschließen, das haben wir lange genug gemacht.
Es wird in 2027 aber die Frage sein, wie die Düngeverordnung novelliert wird und auf welchen Grundlagen die Flächen auszuweisen sind. Hier hat das Gericht dem Bund klare Hausaufgaben mitgegeben; Präzision, Verursachergerechtigkeit und eine verhältnismäßige Abgrenzung werden ausschlaggebend für die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete.
Inwieweit die Messstellen und Kontrollen ausreichend sind, wird sich zeigen. Auch ein verbessertes Wirkungsmonitoring in Bezug Nährstoffkreisläufe wird den Betrieben helfen. Also nicht alles, was mit Bürokratie zu tun hat, sollte gleich abgeschafft werden.
Wir müssen den Landwirten helfen, aber der Gewässerschutz muss klar im Vordergrund stehen, denn er wurde zu lange vernachlässigt.