Pressemitteilung · 12.02.2004 Auswahlkriterien für EU-Vogelschutzgebiete sind dürftig

Lars Harms kritisiert die Auswahlkriterien des Umweltministeriums zu Vogelschutzgebieten.Der SSW-Landtagsabgeordnete hat gerade die Antwort auf seine Kleine Anfrage Drs.15/3220 zum Vogelschutzgebiet Eiderstedt erhalten:

„Der Umweltminister will nicht nur die Anzahl der Vögel gelten lassen, sondern bezieht sich bei der Auswahl der Schutzgebiete ausdrücklich auch auf das Kriterium Fläche und auf die Frage, ob es sich bei einem Gebiet um ein Feuchtgebiet handelt oder nicht. Mit diesen Ausschlusskriterien lässt der Umweltminister schon im Vorwege Gebiete aus der Gebietskulisse herausfallen, die die EU-Kommission bisher als besonders wichtig und international bedeutend angesehen hat. Schon die Grundlagen für die Benennung der Vogelschutzgebiete schränken die Gebietskulisse so ein, dass am Ende nur noch Eiderstedt und die Eider-Treene-Sorge-Region herauskommen konnten. Damit ist klar, dass die Ausweisungen von Eiderstedt und der Eider-Treene-Sorge-Region nicht ausschließlich naturschutzfachlich begründet sind, sondern vielmehr hauptsächlich politisch gewollt sind. Das ist keine Basis für vernünftigen Naturschutz vor Ort,“ sagt der nordfriesische Landtagsabgeordnete.

Er unterstreicht, dass die Ausweisung von ganz Eiderstedt als Vogelschutzgebiet nicht akzeptabel ist: „Selbst im Naturpark Aukrug beschränkt sich der Umweltminister auf ein bereits gemeldetes Kerngebiet, obwohl hier sicherlich kaum Konfliktpotential bei einer erweiterten Ausweisung bestehen würde und sich dort Vogelschutz leichter bewerkstelligen ließe als beispielsweise auf der stark landwirtschaftlich genutzten Halbinsel Eiderstedt. Wenn eine solche Regelung mit einer ausschließlichen Ausweisung eines Kerngebietes mitten in einem Naturpark möglich ist, dann muss eine solche Lösung erst recht für Eiderstedt möglich sein,“ fordert der SSW-Abgeordnete.

Als besonders bedenklich sieht Harms die Finanzierungsvorschläge für den Vertragsnaturschutz auf Eiderstedt an, die er für zu ungewiss hält. Laut Umweltministerium sollen zusätzliche Mittel für spezielle Vertragsangebote in den Vogelschutzgebieten durch Umschichtungen im Landeshaushalt und durch die Inanspruchnahme von Modulationsmitteln aus der Landwirtschaft aufgebracht werden.

„Die Modulationsmittel sollen eigentlich der Umstrukturierung des gesamten ländlichen Raumes und der dortigen Landwirtschaft dienen. Wenn nun große Teile dieses Geldes in die Vogelschutzgebiete verlagert werden, fehlt es an anderen Stellen. Das heißt, an anderer Stelle muss der ländliche Raum dann auf Förderung verzichten. Ich glaube nicht, dass dies sinnvoll und politisch durchsetzbar ist“ sagt Harms.

Er weist darauf hin, dass zudem Umschichtungen im Landeshaushalt kaum möglich sind, ohne andere Aufgabenstellungen zu vernachlässigen: „Entweder fallen wichtige Maßnahmen im ländlichen Raum hinten runter oder aber Minister Müller weiß nicht, wie er den Vertragsnaturschutz auf Eiderstedt wirklich finanzieren will. Die Frage der Entschädigungen ist für die Betroffenen aber eine existenzielle Frage, die im Vorwege geklärt sein muss. Hier gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf, damit die Menschen auf Eiderstedt genau wissen woran sie sind. Hier hat der Minister eine Bringschuld.“

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