Rede · 17.09.2026 Azubis differenziert und dezentral unterstützen!

„Fakt ist: Ohne den entsprechenden Wohnraum, kann kein Ausbildungsplatz der Welt funktionieren. Insbesondere die Inseln bei uns im Norden können davon ein Lied singen. Und da sind wir dann wieder bei der Verschiedenheit der Ausgangslage bei uns im Land, welche sich in den Bedarfen widerspiegelt.“

Sybilla Nitsch zu TOP 11 - Entwurf eines Gesetzes über das Auszubildendenwerk Schleswig-Holstein
(Drs. 20/4780, 20/4792, 20/4793)

Rund 6.500 Auszubildende haben diesen Sommer bei uns im Land ihre Ausbildung begonnen. Ein ganz neuer Lebensabschnitt. Viele Informationen und Verantwortung auf einmal. Manchmal folgt in dieser Hinsicht auch ein Umzug in die erste eigene Wohnung. In den meisten Fällen jedoch nicht, denn mehr als die Hälfte aller Auszubildenden wohnt, wie man so schön sagt: Noch zu Hause. So hat es eine kürzliche Umfrage von den Kammern ergeben. Die Umfrage hat ebenfalls ergeben, dass zwei Drittel der rund 4.000 Befragten zufrieden ist mit der jeweiligen Wohnsituation. Das ist erstmal doch sehr erfreulich. Mit der Idee eines Azubiwerks soll es neben Unterstützungs- und Beratungsangeboten darum gehen, denjenigen eine Hilfestellung zu bieten, deren Wohnsituation unzufriedenstellend ist. Denn Fakt ist: Ohne den entsprechenden Wohnraum, kann kein Ausbildungsplatz der Welt funktionieren. Insbesondere die Inseln bei uns im Norden können davon ein Lied singen. Und da sind wir dann wieder bei der Verschiedenheit der Ausgangslage bei uns im Land, welche sich in den Bedarfen widerspiegelt. Insbesondere auf dem Land sind die Bedarfe sehr kleinteilig.
Für die Städte und Oberzentren, würden möglicherweise größere und zentrale Lösungen, wie Wohnheime, besser funktionieren. Diese wiederum helfen der Kleinstadt in Angeln eher wenig. Wir als SSW-Fraktion sind daher der Meinung, dass es in der Tat ein differenziertes und dezentrales Unterstützungsangebot für Schleswig-Holstein braucht.
Dieses Anliegen haben wir im Änderungsantrag zum Gesetzentwurf und auch im Entschließungsantrag konkret dargestellt.
Dass die angekündigte Analyse noch nicht vorliegt, ist bedauerlich, somit frage ich mich, wie Sie zu Ihrem Gesetzentwurf gekommen sind?
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass meine Fraktion und ich nicht gegen ein Engagement für die Auszubildenden im Land sind, ganz im Gegenteil. Die Frage ist jedoch, wie das Land ein solches Vorhaben zielgerichtet und erfolgreich auf den Weg bringen kann. Das Studentenwerk als grundsätzliches Vorbild zu nehmen, so wie es im Gesetzentwurf zu lesen ist, ist jedoch fraglich. Dass sich erstmal alle Aktivitäten auf Kiel beschränken sollen, ist auch am Bedarf vorbei gedacht. Für Kiel mag ein Wohnheim funktionieren, aber für die meisten anderen Gegenden ist es weniger geeignet. Es ist wirklich kein Geheimnis, dass sich Studierende oftmals im urbanen Raum bewegen und dort quasi cluster-mäßig aufhalten, so ist es mit der Hochschullandschaft. Bei Auszubildenden ist das ganz anders. Auch sind Auszubildende beim Ausbildungsstart häufig jünger als Studierende.
Ein anderes Thema, welches in diesem Fall mitreinspielt, ist der Unterricht an der Berufsschule. Um den Alltag einfacher zu machen, braucht mehr Blockunterricht im Land.
Eine durchgehende Wochenstruktur wäre sicherlich hilfreich, auch für das Lernen. Zusammenhängende Tage wirken nachhaltiger als einzelne Tage. Hier stellt sich dann die Frage von Internatsplätzen, die aber anders betrachtet werden müssen als der feste Wohnraum.  

Und es gibt noch viele weitere Herausforderungen, die bereits vor Ort mit Angeboten durch die Kammern und Bildungsträger gedeckt werden, hier könnte man sinnvollerweise investieren, anstatt Doppelstrukturen aufzubauen.  
Wir als SSW-Fraktion sind der Meinung, dass es ganz klar dezentrale Strukturen und eine nachhaltige Förderung für Kleinstgenossenschaften oder Partnerschaften von privaten Unternehmen im Sinne des Wohnraumbedarfs in der Fläche braucht. Hier würde der Bedarf zielgerichtet gedeckt. 
Liebe Koalitionskollegen, das Azubiwerk wurde von vielen Akteuren grundsätzlich begrüßt, allerdings müssen Sie sich der Kritik stellen, ob eine Anstalt öffentlichen Rechts, den Zweck wirklich bedient, denn ein Stiftungsmodell, wie in Hamburg wäre durchaus sinnvoll, um auch private Gelder einbeziehen zu können. Vor allem braucht es eine zielgerichtete Förderrichtlinie für die Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Berufsanfänger. 
Die gibt es nämlich bis heute nicht.
Und der Finanzierungsknackpunkt muss aufgelöst werden, was passiert mit den angedachten 7 Mio. Euro im Jahr? Was fließt in eine Verwaltungsstruktur, was direkt an die Azubis?
Und dann die spannendste Frage, wo kommen die Investitionsmittel her, um den Wohnraum zu bauen?

In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Ausschussberatung und plädiere dafür, die hier vorliegenden Schriftstücke nicht nur im Bildungsausschuss, sondern auch im Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss zur weiteren Beratung zu übergeben.

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