Rede · 15.11.2017 Bundesweites Verbot von Mikroplastik wäre ein guter Anfang
Flemming Meyer zu TOP 11 - Europäisches Verbot von Mikroplastik
„Auch wenn uns die Auswirkungen von Mikroplastik auf Mensch und Natur derzeit nicht hinlänglich bekannt sind, dürfte uns doch klar sein, dass es nicht gesund sein kann.“
Das Problem um die Verunreinigung unserer Gewässer durch Plastik ist längst bekannt. Auch hier im Landtag haben wir in der letzten Legislaturperiode das Thema ausführlich behandelt. Es ist keine neue Diskussion, aber das Problem ist es absolut wert, es wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen.
Wir wissen, dass es hier bei uns im Land auf verschiedenen Ebenen bereits Bestrebungen gibt, im Kampf gegen den Plastikmüll. Zu nennen ist beispielsweise das Projekt „Fishing for Litter“, das in Zusammenarbeit mit Fischern, dem NABU und regionalen Abfallentsorgern läuft.
Zwar hat dies unmittelbar nichts mit dem vorliegenden Antrag zu tun, aber es macht deutlich, dass das Problem mit dem Plastikmüll sehr umfangreich ist und wenn wir über Mikroplastik sprechen, dann ist sekundär Mikroplastik auch ein Teil des Problems. Daher ist es richtig und wichtig, dass wir Problem auf den verschiedenen Ebenen angehen – von Plastiknetzen bis hin zu den mikroskopisch kleinen Kunststoffpartikeln.
Als Mikroplastik werden feste und unlösliche Kunststoffe bezeichnet, die kleiner als fünf Millimeter sind. In dem Kleinformat dieser Partikel liegt nun auch das Problem, denn unsere Kläranlagen können sie nur bedingt herausfiltern und so gelangen sie unkontrolliert in die Umwelt. Zudem hat Mikroplastik die Eigenschaft, dass es diverse Schadstoffe anreichert. Es gelangt in den Nahrungskreislauf und wurde bereits in Kleinstlebewesen, in Muscheln, in Seevögeln oder in Fischen gefunden. Letztendlich landet es aber wieder beim Menschen auf dem Teller. Also dort wo es keiner haben will.
Auch wenn uns die Auswirkungen von Mikroplastik auf Mensch und Natur derzeit nicht hinlänglich bekannt sind, dürfte uns doch klar sein, dass es nicht gesund sein kann. Daher muss hier das Vorsorgeprinzip gelten. Sprich: Der Eintrag muss verhindert werden.
Auf Mikroplastikpartikel in Kosmetika kann verzichtet werden. Es gibt bereits Hersteller der Kosmetikindustrie, die dies bereits tun. Es geht also ohne Mikroplastik und das ist was zählt. Derzeit gibt es kein Verbot über die Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika. Im sogenannten „Kosmetikdialog“ haben Bundesregierung und Kosmetikindustrie sich auf eine freiwillige Selbstverpflichtung geeinigt – wobei es aber nur um festes Mikroplastik geht. Flüssiges oder pulvriges Mikroplastik wird dabei außer Acht gelassen. Das ist doch wirklich nur eine halbgare Lösung, die niemandem weiterhilft – außer der Industrie. Die Gesundheit der Bevölkerung muss hier Vorrang haben, vor wirtschaftlichen Interessen.
Daher sollten wir das Problem auch nicht länger auf die lange Bank schieben. Nach Auffassung des SSW steht einem generellen Verbot nichts im Wege. Andere Länder haben es bereits vorgemacht. Nun zielt der Antrag der Koalition auf ein EU-weites Verbot ab, was an sich auch richtig ist. Aber wir wissen wie es sich mit EU-Lösungen verhält – die Mühlen in Brüssel mahlen sehr langsam. Ein bundesweites Verbot wäre daher nach Auffassung des SSW ein erster Schritt, bevor wir die große Lösung herbeiführen.
Solange ein solches Verbot jedoch nicht umgesetzt ist, müssen wir weiterhin an die Freiwilligkeit der Hersteller appellieren. Denn wir können nicht so tun, als ob da Problem rund um Plastikmüll nicht existiert und uns nichts angeht. Wir müssen den Plastikverbrauch drastisch reduzieren.
Dafür braucht es dann auch eine entsprechende Kennzeichnung, die dem Verbraucher deutlich macht, in welcher Form sich Mikroplastik in dem Produkt befindet. Nur dann hat der Verbraucher eine echte Wahlfreiheit.