Pressemitteilung · 03.02.2015 Das Tariftreuegesetz bleibt!

Zur Entwicklung des Mindestlohns in Land und Bund erklärt derVorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Eine Zusammenführung des Mindestlohns auf Bundesebene mit dem gesetzlichen Mindestlohn in Schleswig-Holstein macht schon allein deshalb Sinn, weil sie letztlich auch zu Bürokratieabbau führen wird.

Eine Herabstufung des Landesmindestlohns von 9,18 Euro auf Bundesniveau (8,50 Euro) kommt hingegen nicht in die Tüte. Um einen harmonischen Übergang zu gewährleisten, werden wir daher den Landesmindestlohn festschreiben, bis der Bund auf schleswigholsteinisches Niveau aufgeholt hat. Und ich erwarte, dass sich der Bund hier nicht zu viel Zeit lässt, denn 8,50 Euro pro Stunde können wirklich nur der Anfang zu einer fairen und auskömmlichen Mindestlohn-Regelung in Deutschland sein.

Was uns als SSW mindestens genau so wichtig war: Das Tariftreuegesetz wird bleiben und weiterentwickelt. Auch in Zukunft werden öffentliche Aufträge in unserem Land nur an Unternehmen vergeben, die den jeweiligen Mindesttariflohn einhalten. Diese werden wir ungeachtet des Mindestlohns auch in Zukunft fortschreiben. Eine erste Anpassung wird bereits nach Evaluation des Gesetzes zum Ende des Jahres erfolgen. 

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