Pressemitteilung · 07.09.2021 Das Recht für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung muss jetzt kommen!

Zur Diskussion um Ganztagsangebote für Grundschulkinder erklärt die bildungspolitische Sprecherin des SSW im Landtag, Jette Waldinger-Thiering:

Corona hat uns die Mängel der Schulsysteme mehr als deutlich vor Augen geführt. Bildungsgerechtigkeit, Nachmittagsbetreuung und Freizeitgestaltung sind Themen, die bis jetzt zu wenig berücksichtigt wurden. Wir sollten auch weiterhin die Chance nutzen, um eine gesellschaftliche Diskussion darüber anzustoßen, wie die Schule der Zukunft aussehen soll. 

Ganztagsschulen sind eine wichtige Säule für mehr Bildungsgerechtigkeit. Sie tragen dazu bei, Kinder individuell fördern zu können. Außerdem brauchen wir diese Angebote, um Familie und Beruf besser miteinander in Einklang zu bringen.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ist also ein sinnvoller und notwendiger Schritt über den wir uns freuen. Aber wir brauchen qualifizierte Betreuungsangebote und keine Plätze, um Schulkinder zwischenzuparken. Dafür reicht das für den Ausbau bereitgestellte Geld aber nicht. Es entstehen diverse neue Ansprüche an die Schulgebäude. Wir brauchen größere Räume, Rückzugsmöglichkeiten und Mensen für die Mittagsverpflegung. Neben dem Ausbau der Gebäude und der Betreuung muss auch die Förderung bestehender Angebote gewährleistet bleiben. Hier muss der Bund mehr Geld auf den Tisch legen.

Auch, dass der Anspruch erst schrittweise ab 2026 gelten soll, ist nicht zu verstehen. 
Wir müssen berufstätige und alleinerziehende Eltern entlasten und brauchen den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder jetzt.

Wie gut eine Ganztagsbetreuung funktionieren kann, zeigt das Beispiel der dänischen Einrichtungen im Land. Hier sind die Kinder bis zum späten Nachmittag in sehr guter pädagogischer Betreuung. Es gibt ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten und ein System, auf das Eltern und Kinder vertrauen können.

Dieses historisch gewachsene und in sich stimmige System der Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen der dänischen Minderheit muss nun auch entsprechend der deutschen Einrichtungen Mittel bekommen und im gleichen Umfang gefördert werden.

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