Pressemitteilung · 20.03.2023 Man kann nicht für jedes Problem einen Notkredit aufnehmen

Anlässlich der aktuellen Stunde zur Einrichtung eines Sondervermögens Klimaschutz, erklärt der Vorsitzende der SSW-Fraktion, Lars Harms:

Dass Schleswig-Holstein mehr konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz ergreifen muss, daran besteht kein Zweifel. Denn hier ist weder in der aktuellen noch in der vergangenen Legislaturperiode besonders viel Greifbares passiert. Dafür braucht es aber kein Sondervermögen, sondern eine Landesregierung, die in der Lage ist, sich auf mehr verständigen als Micromanagement und ein bisschen Klientel-Bauchpinselei.

Finanzministerin Monika Heinold weiß ganz genau, dass man nicht für jedes Problem eben mal ein Sondervermögen aufbauen kann. Das ist mit der Schuldenbremse nur dann vereinbar, wenn eine staatlich nicht kontrollierbare Notsituation besteht. Während der Corona-Pandemie war dies der Fall, und auch der Ukraine-Notkredit hat seine Berechtigung. Aber bei allem Verständnis für die Absicht, mehr Klimaschutz betreiben zu wollen: Von einer akuten Notsituation, die einen solchen Notkredit rechtlich rechtfertigen würde, ist mir nichts bekannt.

Vielleicht sollte diese Landesregierung auch einfach mal lernen, dass man interne Uneinigkeiten nicht ständig mit Geld zuschütten kann, das nicht da ist. Kommende Generationen würden es ihnen danken.

Weitere Artikel

Rede · 07.05.2026 Krieg in Nahost trifft auch Schleswig-Holstein

Zum mündlichen Bericht der Landesregierung über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten erklärt die wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Rede · 08.05.2026 Sonntagseinkauf pragmatisch weiterentwickeln

„Statt auf starre Grenzwerte bei Fläche und Einwohnerzahl zu setzen, sollten wir die Sonntagsöffnung personalloser Märkte dort ermöglichen, wo sie dem tatsächlichen Bedarf der Menschen vor Ort entspricht.“

Weiterlesen

Rede · 08.05.2026 Ersatzschulen nicht am ausgestreckten Arm verhungern lassen!

„Während die Sachkosten für die öffentlichen Schulen laufend angepasst werden, bekommen die Ersatzschulen, Schülerkostensätze basierend auf historischen Sachkosten Berechnungen. In einigen Kommunen kommt es zwischen den Sachkostenbeträgen für Schüler einer öffentlichen Schule und Schülern einer Ersatzschule zu einer erheblichen Differenz zu Lasten der Ersatzschulen.“

Weiterlesen