Pressemitteilung · 08.11.2007 Der Bund darf nicht bei Wohnkosten für ALG II-Empfänger sparen

Der SSW fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat gegen Kürzungen des Bundes bei den Wohnkosten für ALG II-Empfänger einzusetzen. „Angesichts der steigenden Energiepreise steigen auch die Kosten der Kommunen für die Unterkunft der Arbeitslosen. Die Bundesregierung darf diese Mehrkosten nicht auf die Kreise und kreisfreien Städte abwälzen“, fordert der sozialpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms.

"Der Bund begründet die geplante Kürzung seiner Zahlungen für die Unterkunfts- und Wohnkosten damit, dass die Zahl der Bezugsberechtigten bundesweit um 3,7 % gesunken ist, weil Unter-25-Jährige nicht länger als eigenständige Bedarfsgemeinschaft gelten. Dabei ignoriert er aber, dass die Kosten für Wohnungen, Strom und Heizung in einigen Kreisen Schleswig-Holsteins schon um über 8 % gestiegen sind.

Als ‚Hartz IV’ verabschiedet wurde, gab es einen klaren Deal  zwischen dem Bund und den Kommunen, dass der Bund die Wohnkosten übernimmt. Da die Bundesregierung jetzt aber ganz offensichtlich nicht zu ihrem Wort steht, muss die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass Schleswig-Holsteins Kommunen das bekommen, was ihnen zusteht.“


Der SSW-Abgeordnete Harms hat heute einen entsprechenden Antrag eingebracht, der in der übernächsten Woche im Landtag beraten werden soll. Sie finden diesen Antrag in unserem Presseservice
 
 

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