Rede · 20.11.2020 Die Arbeitsbedingungen in Teilen der Fleischindustrie sind unmenschlich

„Wir müssen Geschäftsmodelle, die Ausbeutung ermöglichen, endlich unterbinden. Dieses Ziel erreichen wir aber nur, wenn das vorliegende Arbeitsschutzkontrollgesetz nicht doch noch aufgeweicht wird.“

Christian Dirschauer zu TOP 26+28    ArbeitnehmerInnenschutz in der Fleischindustrie vor Lobbyinteressen stellen - keine wertvolle Zeit bei der Umsetzung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes verlieren, Tier- und Verbraucherschutz erhöhen - Regionale und lokale Schlachtungen erleichtern (Drs. 19/2555, 19/2557)

Manch einer braucht offenbar erst eine Pandemie, um sich der mitunter unhaltbaren Zustände in der Fleischindustrie bewusst zu werden. Dabei sind die allermeisten Probleme schon seit Jahren bekannt. Aber durch die Corona-Krise und die daraus folgenden erhöhten Infektionszahlen fällt es jetzt natürlich noch schwerer, hiervor die Augen zu verschließen. Doch wie dem auch sei: Der SSW begrüßt ausdrücklich, dass sich auf Bundesebene endlich etwas bewegt. Aus unserer Sicht ist insbesondere der Schritt, Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie gesetzlich zu verbieten, mehr als überfällig. Und weil das Verfahren zum Arbeitsschutzkontrollgesetz derzeit durch Lobbyinteressen ausgebremst wird, können wir den Antrag der SPD natürlich unterstützen.

Wie erwähnt, wissen wir nicht erst seit diesem Jahr, dass auch bei uns im Land in Teilen der Fleischindustrie so einiges schiefläuft. Was in den vergangenen Jahren so alles ans Licht der Öffentlichkeit drang hat uns doch alle empört. Seit Jahren kritisieren wir diese teilweise unzumutbaren Zustände. Uns allen sollte also längst bewusst sein, dass die Arbeits-, Wohn- und Lebensbedingungen in der Fleischindustrie für viele Beschäftigte unzumutbar sind. Doch passiert ist denkbar wenig. Im Gegenteil: Wir müssen feststellen, dass die Selbstverpflichtung der Fleischwirtschaft für attraktivere Arbeitsbedingungen bis heute nicht erfüllt wird. Sie ist faktisch gescheitert. Und auch kleinere Verschärfungen des Regelwerks haben leider nicht zu nennenswerten Verbesserung der Arbeitsbedingungen geführt.

Die Tatsache, dass es gerade im Zusammenhang mit Werkverträgen und Sub-Unternehmen erhebliche gesetzliche Lücken gibt, ist hinlänglich bekannt. Die Liste der Kritikpunkte ist lang: Wir reden über Verstöße gegen Hygiene-, Abstands- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Missachtungen des Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetzes. Ganz ehrlich: Wenn Teile des Lohns für persönliche Schutzausrüstung, Miete oder für Fahrten zur Arbeitsstätte einfach einbehalten werden; oder wenn Beschäftigte 16 Stunden ohne Pause arbeiten müssen, dann ist doch gehörig was faul. Noch dazu finden diese Verstöße nicht irgendwo weit weg und außerhalb unseres Einflussbereichs statt, sondern bei Unternehmen in Deutschland und hier in Schleswig-Holstein. Doch unsere Behörden stehen mehr oder weniger hilflos daneben und können kaum eingreifen. Ich denke oder hoffe daher sehr, dass wir uns einig sind uns diese Zustände nicht länger hinnehmen wollen.

Es ist also mehr als überfällig, dass Arbeitsschutzkontrollgesetz zu verschärfen. Die Erfahrungen zeigen, dass die Unternehmen der Branche stärker kontrolliert und im Zweifel auch sanktioniert werden müssen. Die hierfür nötige bessere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden wie Zoll, Arbeitsschutzverwaltungen, Berufsgenossenschaften sowie der kommunalen Ordnungs- und Gesundheitsämter ist ausdrückliches Ziel der Novelle. Das ist gut und folgerichtig. Und es ist genauso überfällig wie die geplante engere Kontrolldichte und die Vorgabe, nach der im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und der Fleischverarbeitung in einem Unternehmen kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Außerdem begrüßen wir, dass die Arbeitszeit künftig elektronisch erfasset werden soll, und dass für die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften in Zukunft Mindestanforderungen gelten sollen.

All diese schönen theoretischen Regelungen müssen jetzt endlich auch praktisch umgesetzt werden. Nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Unternehmen selbst müssen wissen, woran sie sind. Sie brauchen Rechts- und Planungssicherheit. Und hier sage ich für den SSW ganz deutlich: Es geht nicht darum, diese Branche zu gängeln. Sondern es geht darum, Geschäftsmodelle, die Ausbeutung ermöglichen, zu unterbinden. Dieses Ziel erreichen wir aber nur, wenn das vorliegende Arbeitsschutzkontrollgesetz nicht doch noch aufgeweicht wird. Die erwähnten Punkte, wie etwa das Verbot der Leiharbeit, die transparente Zeiterfassung und die verbindliche Kontrolldichte müssen Teil der gesetzlichen Regelung bleiben. Nur so kommen wir hoffentlich schnell und flächendeckend zu humaneren Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Fleischindustrie. 

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