Rede · 20.05.2015 Die Windkraftplanung lebt auch von der Bürgerbeteiligung

Lars Harms zu TOP 12 - Landesplanungsgesetz

„Wir gehen einen Zwischenschritt, der auch rechtliches Neuland und damit Risiko bedeutet. Das Risiko wäre ungleich höher, wenn wir gar nichts tun würden“

Es ist in der Tat etwas gewöhnungsbedürftig, wenn man hört, dass es in der Windplanung nicht rechtlich zulässig ist, den Bürgerwillen zu berücksichtigen. Natürlich ist der Bürgerwille oder eine Entscheidung eines gewählten Gemeinderates manchmal anders zu bewerten als ein regelrechter sachlicher Grund. Trotzdem muss man sagen, dass in einer Demokratie der Bürgerwille oder die Entscheidung einer gewählten Kommunalvertretung eigentlich ein noch höheres Gut sein müsste, als die reine sachliche Abwägung von reinen sachbezogenen Ausschlusskriterien. Der Bürgerwille und die Entscheidung der Kommunalvertretung sollten eigentlich immer einen gewissen Vorrang haben und so auch dazu führen können, dass jenseits von reinen Abwägungsparametern, auch eine politische Entscheidung – legitimiert durch die Bürgerinnen und Bürger – erfolgen kann. 

Das aktuelle Urteil verhindert dies nun ausdrücklich und es wird möglicherweise schwer werden, hier eine vernünftige Nachfolgeregelung schaffen zu können. Es sollen jetzt in den nächsten zwei Jahren die planungsrechtlichen Grundlagen neu geschaffen werden, die es nach Auffassung des SSW auch wieder ermöglichen sollen, dass der Bürgerwille beachtet wird. Ob dies angesichts des aktuellen Urteils so leicht machbar sein wird, wird die Zeit zeigen müssen. Jetzt müssen wir allerdings erst einmal handeln, um auch kurzfristig Wildwuchs zu verhindern.

Dabei hatten wir anfangs noch gedacht, dass die Planungsmöglichkeiten der Gemeinden relativ schnell genutzt werden könnten, um Wildwuchs zu verhindern. Aber wir sind hier schnell an Grenzen gestoßen. So kostet die neue Überplanung in der Kommune natürlich viel Geld und dieses Geld muss ja nicht nur einmal ausgegeben werden, sondern mehr als tausendfach, weil wir ja so viele kleine Kommunen haben. Die Kleinteiligkeit des Landes ist hier mal wieder ein Hindernis. 

Aber auch, dass solche Planungen natürlich gemeindeübergreifend erfolgen müssen und man natürlich auch Planungen miteinander abstimmen muss, führt nicht gerade zu einer Erleichterung. Auch hier hätte es beispielsweise in einem Amt von 10 Gemeinden, 10 einzelne Planungen mit Ausschussberatungen und Anhörungsverfahren gegeben, die dann jeweils wieder mit den jeweils neun Nachbargemeinden hätten abgestimmt werden müssen. Neben den 10 Planungen hätte es alleine dort in einer amtsweiten Planung weitere 90 Abstimmungsprozesse geben müssen und manches Mal hätte man sich sicherlich auch über Amtsgrenzen hinweg absprechen müssen. Dieses Beispiel zeigt, dass es kurzfristig hier kaum eine Chance gegeben hätte, schnell zu einer landesweit einheitlichen Lösung zu gelangen. Die Prozesse hätten in unserer kleinteiligen und oft ehrenamtlichen Struktur viel zu lange gedauert.

Deswegen war und ist es richtig, dass das Land nach einer kurzfristigen gesetzlichen Lösung sucht. Und wir haben die Lösung glücklicherweise auch gefunden. Dabei ist klar, dass das Land hier rechtliches Neuland betritt. Aber es ist immer so, dass einer den ersten Schritt wagen muss, und das sind in diesem Fall wir. Dabei ist der vorliegende Gesetzentwurf kein Windenergie-Verhinderungsgesetz, sondern dieser Weg ist mit der Branche und der kommunalen Ebene gemeinsam beraten. Wir wollen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass durch das Urteil kein Wildwuchs entsteht. Deshalb sind raumbedeutsame Windkraftplanungen für 2 Jahre nicht zulässig. Die bestehenden Anträge auf Windkraftanlagen können weiter bearbeitet werden und im Einzelfall können diese auch genehmigt werden. Bei der Genehmigung von bestehenden Projekten gehe ich davon aus, dass die meisten Planungen ohne Schwierigkeiten umgesetzt werden können. Bei einzelnen Projekten muss genau geprüft werden, ob diese umgesetzt werden können. Dies wird in einem rechtsstaatlich sauberen Verfahren erfolgen und wir werden alle Projekte, die jetzt schon beantragt sind, in den nächsten beiden Jahren abarbeiten und meistens auch umsetzen. In dieser Zeit werden wir sukzessive neue Planungsvorgaben erarbeiten, die dann auch schon Stück für Stück in die aktuellen Planungsverfahren einbezogen werden können. Am Ende werden wir eine Vielzahl von genehmigten Anlagen haben, ohne dass Wildwuchs entstanden ist und dann werden wir ein neues Planungsrecht schaffen, das rechtssicher ist und hoffentlich auch Regelungen enthält, die Bürgerbeteiligung wieder möglich machen.

Die Windkraftplanung lebt gerade auch von der Bürgerbeteiligung. Deshalb ist es wichtig, hier neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Damit wir das erreichen können, gehen wir einen Zwischenschritt, der auch rechtliches Neuland und damit Risiko bedeutet. Das Risiko wäre aber ungleich höher, wenn wir gar nichts tun würden. Dann würden wir die vielen kleinen Gemeinden mit ihren Problemen alleine lassen und den Wildwuchs von Windenergieanlagen Tür und Tor öffnen. Verantwortliche Politik darf das nicht zulassen und muss handeln. Und genau deshalb handeln wir als Koalition auch.

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