Rede · 10.04.2014 Ein Höchstmaß an Unabhängigkeit ist unser Ziel

„Wir wollen, dass die Landeszentrale für politische Bildung noch unabhängiger von Politik und Verwaltung agieren kann als bisher!“

Die Koalitionsfraktionen wollen, dass die Landeszentrale für politische Bildung noch unabhängiger von Politik und Verwaltung agieren kann als bisher. Diesen Gedankengang haben wir in diesem Parlament schon in der Vergangenheit diskutiert. Zuletzt als wir die Landeszentrale für politische Bildung aus der Landesverwaltung herausgelöst haben und der Landtagsverwaltung zugeordnet hatten. Seinerzeit war der Hauptgedanke, dass die politische Bildung formal nicht einer Landesregierung gleich welcher Couleur zugeordnet sein sollte. Damals gab es durchaus schon Diskussionen darüber, ob es dann sinnvoll sei, die Landeszentrale für politische Bildung beim Landtag anzusiedeln und wie dies geschehen könnte. Seinerzeit wurde auch schon der Gedanke diskutiert, dass man die Landeszentrale für politische Bildung nicht in die Landtagsverwaltung eingliedert, sondern sie noch unabhängiger von der täglichen Politik einem Beauftragten zuordnet. Der Gedanke wurde zugegebenermaßen dann doch nicht weiter verfolgt, weil man auch personelle Synergieeffekte generieren wollte. Das war damals durchaus ein opportunes Ziel und so wurde erst einmal die Landeszentrale für politische Bildung in die Landtagsverwaltung eingegliedert.

Zugegebenermaßen kommt unsere Initiative, einen zukünftigen Beauftragten zu bestellen, jetzt in einer Bewerbungsphase für die Stelle der Leitung der Landeszentrale für politische Bildung. Allerdings hat unser Gesetzentwurf nichts mit der Stellenbesetzung zu tun, sondern vielmehr ist es so, dass die Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung eine Seite ist und die Neuausrichtung eine andere Seite.
Was die Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung angeht, ist in den Medien viel spekuliert worden. An diesen Spekulationen in Bezug auf eine Stellenbesetzung kann und will ich mich nicht beteiligen. Faktisch ist es so, dass eine Person, die sich beworben hat, möglicherweise eine Stelle in der Landtagsverwaltung antreten kann und dann die Leitungsfunktion in Bezug auf die Landeszentrale übernehmen kann. Am Ende des Jahres müsste dann wohl eine Versetzung innerhalb der Landtagsverwaltung vorgenommen werden, wie es auch durchaus üblich ist, weil dann ja der Beauftragte die Leitungsfunktion übernehmen wird.
Dieser neue Beauftrage wird nach unserem Gesetzentwurf fachlich völlig unabhängig sein und der Dienstaufsicht des Landtagspräsidenten unterstellt. Ob dies so sein soll, kann man gerne noch einmal diskutieren. Es wäre sicherlich auch vorstellbar, dass der Beauftragte und sein Team völlig unabhängig von der Landtagsverwaltung angesiedelt werden. Dann müsste auch die Dienstaufsicht entsprechend geregelt werden. Das können wir aber noch in den Ausschussberatungen erörtern.
Viel wichtiger für uns ist seine absolut unabhängige Stellung. Deshalb wird sich ein zukünftiger Beauftragter auch immer wieder einer Wahl stellen müssen. Wir wollen, dass der Beauftragte am besten immer wieder durch eine breite Mehrheit im Parlament bestätigt oder neu gewählt wird. Er soll eben nicht Dauerbeamter werden und sich in einer festen Struktur einer Verwaltung wiederfinden, sondern betont unabhängig agieren können. Und er soll nur mit einer 2/3-Mehrheit abgewählt werden können. Das stärkt die Unabhängigkeit dieser Stelle – sowohl nach innen als auch nach außen.
Damit das Parlament in seiner Gesamtheit auch während der Wahlzeit des Landesbeauftragten für politische Bildung diesen Bereich begleiten kann, soll ein Kuratorium gebildet werden, dass dem Beauftragten beratend zur Seite steht. Hier sollen alle Fraktionen des Landtages vertreten sein und zusätzlich sollen sachverständige Personen von außen hier mit beteiligt werden. So ist ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Sachbezogenheit gewahrt.
Genau dieses Höchstmaß an Unabhängigkeit ist unser Ziel und dieses wird am besten damit erreicht, dass wir eine Beauftragtenstelle einrichten und der Landeszentrale für politische Bildung eine neue rechtliche Grundlage schaffen.

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