Pressemitteilung · 13.07.2016 Ein modernes Strafvollzugsgesetz

Zur Diskussion über das neue Strafvollzugsgesetz erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Schleswig-Holstein bekommt eines der modernsten Strafvollzugsgesetze in der Republik.

Die hervorragende Vorarbeit der Landesregierung war eine gute Grundlage, um weitere Verbesserungen zu beschließen. Hierzu zählt, dass jetzt ermöglicht werden soll, dass alle Strafgefangenen auch private Kleidung tragen dürfen. Derzeit ist dies nur rund 30 Prozent der Insassen möglich.

Weiter hat der Beschlussvorschlag der Fraktionen auch noch einen kurzfristigen Wunsch der Polizeigewerkschaften aufgenommen, im Nachtdienst auch Waffen tragen zu können. Dies wurde ermöglicht. Somit ist das neue Strafvollzugsgesetz ein Gesetz, das modern ist und gleichzeitig auch viele Anregungen aus der Expertenanhörung berücksichtigt. 

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