Rede · 17.06.2020 Eine transparente und faire Regelung

Abgeordnete werden wieder genauso behandelt wie Menschen, die gesetzlich versichert sind oder der beamtenrechtlichen Versorgung unterliegen. Und das ist richtig so.

Lars Harms zu TOP 3 + 7 - Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens sowie zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Drs. 19/2125; 2176)

Lassen Sie mich eine Sache gleich kurz abhandeln: Dass die Abgeordnetendiät sich an den Bezügen eines Richters orientiert, halte ich immer noch für richtig. Zumal man ja sagen muss, dass die Abgeordnetendiät im Gegensatz zu den Richterbezügen nicht nur die Entlohnung eines Landtagsabgeordneten beinhaltet, sondern dieses Geld auch zur Abgeltung von Ausgaben im Rahmen des Abgeordnetenmandates dient. Das heißt, hiervon werden Raummieten für Büros, Sachkosten für Mitarbeiter, Gehaltskosten für zusätzliche Mitarbeiter und vieles mehr bezahlt. Wenn man das berücksichtigt, dann weiß man, dass der Antrag der AfD, die Abgeordnetenentschädigung einzufrieren, nur reiner Populismus ist. Noch vor zwei Jahren hatte die AfD sogar gefordert, die Entschädigung um 20% zu senken. Ich habe nicht gehört, dass die fünf AfD Abgeordneten seitdem die 20% monatlich an das Land zurückerstattet hätten, ohne dies natürlich als Spende zu deklarieren. Konsequenterweise hätte man das ja tun können. Man sieht also, dass solche Anträge nichts als reine Show sind. 

Kommen wir deshalb zum eigentlichen Thema. Vor einigen Jahren haben wir beschlossen, die Altersversorgung der Abgeordneten auf eine reine private Grundlage zu stellen. Wir können feststellen, dass dieser Weg der falsche war. Wir sind seinerzeit von grundlegenden Prinzipien, die für alle in unserer Gesellschaft gelten, abgewichen. Im Gegensatz zu gesetzlich versicherten Menschen und zu Menschen im Beamtenstatus, die alle durch staatliche Systeme abgesichert sind, war die Alterssicherung der Abgeordneten ausschließlich ihnen selbst und dem Markt überlassen. Das kann gut gehen; das kann aber eben auch schief gehen. Einerseits, weil nicht jeder immer die klügste Entscheidung bei der Anlage trifft und andererseits, weil natürlich auch der Markt aus dem Ruder laufen kann. Genau das ist passiert. Und eine Altersvorsorge ausschließlich diesen Risiken zu überlassen, gibt es sonst nirgendwo. Als Ergänzung zu einer gesetzlichen oder beamtenrechtlichen Altersvorsorge ist dies o.k., weil dann das Grundrisiko abgesichert ist. Aber als alleiniger Baustein ist dies nicht geeignet. Deshalb ist es richtig, dass wir wieder eine gesetzlich abgesicherte Altersversorgung beschließen, die diese Risiken nicht hat. Und dass wir uns dabei wieder an der Altersversorgung von Richtern orientieren, ist nur konsequent. Hier möchte ich ausdrücklich unserer eingesetzten Kommission danken, die uns diesen Weg vorgeschlagen hat. 

Ab der neuen Wahlperiode werden wir somit eine neue Altersversorgung haben und darüber hinaus diese Altersversorgung durch einen Fonds absichern. Damit schaffen wir Grundlagen, die den Abgeordneten, aber auch dem Land Sicherheit geben. Und, auch das sei gesagt, wir liegen auch dann mit der Versorgung der Abgeordneten eher am unteren Ende der Skala. Wenn man so will, dann ist das schon wirklich die Untergrenze dessen, was vertretbar ist. Und da kommen wir natürlich zu einem Problem, das wir nicht gelöst haben. Die Abgeordneten, die aufgrund der derzeitigen Altersvorsorge erhebliche Einbußen haben hinnehmen müssen und die dieses aufgrund ihres vergleichsweise fortgeschrittenen Alters auch nicht mehr aufholen können, werden für die Jahre, die sie hier im Landtag waren, Altersbezüge erhalten, die teilweise erheblich unter der eben beschriebenen Untergrenze liegen. Und hier haben wir dann das Problem, dass Abgeordnete eigentlich zumindest in der Tendenz gleichbehandelt werden müssen. Vor 2009 war die Altersversorgung angemessen und nach 2022 wird sie es wieder sein. Der Zeitraum dazwischen ist allerdings für viele, vor allem ältere Abgeordnete, die nicht mehr mit einem über Jahrzehnte wachsenden Zinseszinseffekt ihrer Anlagen rechnen können, ein Problem. Und genau diese Abgeordneten werden dann ungleich behandelt. Das ist der einzige Punkt, der noch nicht zufriedenstellend gelöst ist.

Trotzdem ist aber die neue Altersversorgung richtig, da sie für die Zukunft die richtigen Weichen stellt. Abgeordnete werden wieder genauso behandelt wie Menschen, die gesetzlich versichert sind oder der beamtenrechtlichen Versorgung unterliegen. Und das ist richtig so.
 

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