Rede · 20.02.2002 Entlassung des Finanzministers

Ich möchte meinen Beitrag mit einem bekannten Zitat beginnen, das zwar unter keinen Umständen den Ernst der heutigen Debatte in Frage stellen soll, aber dennoch vielleicht etwas zu dem Punkt „Verhältnismäßigkeit“ beitragen kann:

„Menschen, an denen nichts auszusetzen ist, haben nur einen Fehler: Sie sind uninteressant.“

In diesem Sinne ist Finanzminister Claus Möller zur Zeit ein sehr interessanter Mensch. Denn in der Tat ist vieles an der Abwicklung der Beschaffung eines neuen Computer-Systems durch das Finanzministerium auszusetzen. Da ist von Schlampigkeit bei der Aktenführung bis zum Korruptionsverdacht bei der Vergabe des Computer-Auftrages eine ganze Palette von Vorwürfen in den öffentlichen Raum gestellt worden, die das Potential für einen richtigen Polit-Skandal haben.

Von Anfang an hat Finanzminister Möller als verantwortlicher Minister klar gemacht, dass er die volle politische Verantwortung für die Vorfälle in seinem Hause übernimmt. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe durch anonyme Hinweise auf einen äußerst kritischen Landesrechnungshofsbericht an den geschätzten Kollegen Kubicki und an fast die gesamte Landespresse, hat sich der Finanzausschuss in drei langen und anstrengenden Sitzungen um die volle Aufklärung bemüht.

Der Finanzminister und seine Mitarbeiter haben in diesen Sitzungen ausführlich den Ausschussmitgliedern Rede und Antwort gestanden. Man kann kritisieren, dass nicht von Anfang an alle Aspekte auf den Tisch gelegt oder vollständig untersucht worden sind. Das hätte den Verlauf der Sitzungen erleichtert. Deshalb ist der Stand der Dinge auch aus Sicht des SSW weiterhin so, dass der Finanzausschuss die Untersuchung der Vorfälle noch nicht zu den Akten legen kann.
Von daher ist der Antrag auf eine unverzügliche Entlassung des Finanzministers, der ja schon nach der zweiten Finanzausschuss-Sitzung zu diesem Thema eingebracht wurde, wohl doch etwas übereilt gestellt worden. Der SSW hält weiterhin daran fest, dass der Finanzausschuss der richtige Ort ist, um sich detailliert und intensiv mit den genannten Vorfällen zu beschäftigen.

Aber lassen Sie mich heute meine vorläufige Einschätzung der sogenannten „Computer-Affäre“, die nun schon seit Wochen die Öffentlichkeit und den Landtag in Atem hält, kurz darstellen. Ich glaube es ist am besten, wenn man die ganze Sache erst einmal von Hinten betrachtet. Damit meine ich, dass wir bei aller – auch sehr berechtigter - Kritik an dem gesamten Vergabeverfahren des Mittelbewirtschaftungs- und Kostenrechnungssystems SAP R/3 nicht vergessen dürfen, was die ursprüngliche Zielsetzung dieses Projektes war, und wie der heutige Stand ist.

Die Diskussion um die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung in der Landesverwaltung begann schon 1997 mit der Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Alle Parteien des Landtages waren sich damals – und sind sich sicherlich auch heute noch – einig darin, dass zu einer modernen und effizienten Verwaltung die Einführung von modernen Steuerungsinstrumenten in den öffentlichen Haushalten gehört. Die Einführung von betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten wie Budgetierung oder einer Kosten- und Leistungsrechnung ist sozusagen ein Kernstück der notwendigen Verwaltungsmodernisierung.

Vor diesem Hintergrund und mit voller Rückendeckung des Landtages – und insbesondere des Finanzausschusses – hat sich die Landesregierung 1997/1998 darum bemüht, ein Mittelbewirtschaftungs- und Kostenrechnungssystem anzuschaffen. In der damaligen Diskussion spielte es eine wichtige Rolle, dass man bei der Anschaffung eines Computersystems keinen Sonderweg gehen wollte. Schlechte Erfahrungen mit der Anschaffung anderer EDV-Lösungen, die nur für Schleswig-Holstein galten, gab es ja leider genug. Deshalb sollte die gewählte Software sozusagen kompatibel mit der Software anderer Bundesländer sein. Wenn man heute sieht, dass 10 von 16 Bundesländern in der einen oder anderen Form auch die Software von SAP benutzen, kann die gewählte Lösung nicht ganz verkehrt gewesen sein. Bei allem Respekt vor den Problemen, die es immer bei der Einführung von neuen EDV-Systemen gibt, erscheint uns das gewählte System immer noch zukunftsweisend. Soweit so gut also - rückblickend betrachtet.

Der Landesrechnungshof kritisiert in seinem Bericht aber das Vergabeverfahren als fehlerhaft und die gewählte Lösung als zu teuer für das Land. Sehr kritisch sieht der Landesrechnungshof heute insbesondere, dass die Bietergemeinschaft SAP/Debis von einem externen Gutachter nur auf Platz 5 platziert wurde, weil das Angebot bis zu dreimal so teuer war wie das der anderen Bieter. Dennoch bekam sie am Ende den Zuschlag. Dazu wurde nicht ein Vergabevermerk, sondern nur eine Kabinettsvorlage erstellt.

Wenn man weiß, dass die Forderung nach einer gemeinsamen Lösung mit anderen Bundesländern am Ende eine der wichtigsten Prämissen für die Vergabe des Auftrages war, ist es natürlich rückblickend sehr verwunderlich, dass dieses Kriterium in der ersten Phase des Ausschreibungsverfahren keine Rolle spielte. Nur so kann man ja auch erklären, dass der externe Gutachter SAP/Debis nur auf Platz 5 sah. In dieser Phase ist also schon der entscheidende Fehler im Vergabeverfahren gemacht worden.

Im Frühjahr 1998 wurde der Finanzausschuss ausführlich in mehreren Sitzungen über die Entscheidung des Finanzministeriums informiert. Natürlich haben sich die Finanzausschussmitglieder schon damals darüber gewundert, dass ein Bieter, der vom Gutachter nur auf Platz 5 gesetzt worden war, den Zuschlag für einen Vertrag in so einer Größenordnung erhielt. Der Landesrechnungshof hat damals schriftlich wie mündlich seine Kritik am Zuschlag für diesen Bieter geäußert. Diese Kritik wurde aber im Ausschuss nicht so stark vorgetragen, dass wirkliche Zweifel an der Entscheidung aufkamen. Der Finanzausschuss hat dann ja auch unter Bedingung einer sogenannten „Reißleine“ im endgültigen Vertrag mit SAP/Debis und der Vorlage einer Machbarkeitsstudie die Mittel für die Einführung des EDV-Systems einstimmig freigeben. Beide Bedingungen sind unserer Meinung nach später nachweislich vom Finanzministerium eingehalten worden.

Sowohl im Finanzausschuss als auch in der Kabinettsvorlage ist also plausibel erklärt worden, warum SAP/Debis den Zuschlag bekam. Aus Sicht des SSW kann deshalb nicht davon die Rede sein, dass dem Land finanzieller Schaden durch die Entscheidung für diesen Bieter entstanden ist. Die anderen Anbieter waren zwar formal billiger, aber konnten nicht den gleichen Service und die gleichen Leistungen oder eben nicht die Anforderung nach Kompatibilität erbringen. Dazu kommt, dass Staatssekretär Döring im Finanzausschuss überzeugend auf die neusten Erkenntnisse hinsichtlich des künftigen Personalbedarfs hingewiesen hat. Die Angaben über Gesamtkosten von über 800 Mio. DM lassen sich deshalb nicht mehr aufrechterhalten. Der Landesrechnungshof mag hier anderer Ansicht sein, aber vorläufig müssen wir von der Richtigkeit der Zahlen des Finanzministeriums ausgehen.

Recht hat der Landesrechnungshof allerdings mit seiner Kritik an einem mangelhaften Vergabeverfahren und insbesondere mit seinem Hinweis, dass eine Kabinettsvorlage keinen vorgeschriebenen Vergabe-Vermerk ersetzt. Das ist für ein Finanzministerium, das die Vergabe-Richtlinien für alle öffentlichen Behörden des Landes herausgibt, äußerst peinlich. In diesem Fall ist ganz einfach schlampig gearbeitet worden. Und hierfür trägt der Minister formell die politische Verantwortung. Allerdings hat der Finanzminister schon Konsequenzen aus diesem mangelhaften Verfahren angekündigt. So soll beispielsweise die GMSH zukünftig verstärkt als Beratungsinstanz bei der Vergabe von großen Aufträgen genutzt werden. Für den SSW bleibt daher die entscheidende Frage, ob die anderen Bieter durch das nachweislich mangelhafte Vergabe-Verfahren Schadensersatz fordern können. Wenn dies der Fall wäre, würde das dem Land aller Wahrscheinlichkeit nach Millionen von Euro kosten.

Wir meinen aber, dass der Finanzminister durch das externe Gutachten nachvollziehbar dargelegt hat, dass sich aus dem fehlerhaften Vergabeverfahren nach den Regeln, die vor 1999 galten, keine Rechtsansprüche der anderen Bieter ableiten lassen und dass dem Land somit kein Schaden entstanden ist. Ich bin kein Juristin und muss mich daher auf ein Gutachten einer renommierten Anwaltskanzlei verlassen können. Herr Kubicki hat natürlich das Recht, uns und die Öffentlichkeit vom Gegenteil zu überzeugen.

Nun zu den Korruptionsvorwürfen, die ja richtigerweise vom Finanzministerium gleich an die Staatsanwaltschaft weitergereicht worden sind: Natürlich ist es äußerst merkwürdig, dass sowohl der ehemalige Staatssekretär Lohmann als auch die zuständige Projektleiterin heute bei SAP in Brot und Arbeit stehen. Das an sich ist allerdings nicht strafbar. Dazu gilt auch hier bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldvermutung. Dennoch wirft dieses unsensible Verhalten besonders auf den damaligen Amtsleiter des Finanzministeriums, der ja im Grunde für die schlampige Aktenführung beim Vergabeverfahren die Verantwortung trägt, ein ganz schlechtes Licht. Zumal er ja auch diese Beraterverträge nicht bei seinem ehemaligen Dienstherren angezeigt hat. Aber hier hat der Finanzminister mit seiner Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und einem Dienstaufsichtsverfahren richtig gehandelt.

Natürlich gibt es noch weitere Ungereimtheiten, die wir gerne im Finanzausschuss weiter geklärt hätten. Aber nach heutigem Stand der Dinge gibt es aus Sicht des SSW keinen Grund für einen Rücktritt des Finanzministers. Auch einem Untersuchungsausschuss, wie von der FDP gefordert, stehen wir skeptisch gegenüber. Gerade die Erfahrungen mit dem letzten Untersuchungsausschuss, den der Schleswig-Holsteinische Landtag eingesetzt hat, sollten uns zu denken geben. Denn die bisherigen Ergebnisse aus diesem Ausschuss sind gelinde gesagt dürftig. Lassen Sie uns deshalb die offenen Fragen im Finanzausschuss oder in der Haushaltsprüfgruppe, wie es ja vom Verfahren her vorgesehen ist, weiter aufarbeiten.

Aber auch über die Konsequenzen, die sich aus diesem unerfreulichen Fall für alle Beteiligten ergeben, wird noch zu reden sein. Anonyme Hinweise, wie wir sie hier erlebt haben, haben aus unserer Sicht zu einer sehr unappetitlichen Verquickung von Gerüchten und Verdächtigungen geführt. Es stünde vielen der Beteiligten gut an in Zukunft vorsichtiger mit dieser Art von Informationen in der Öffentlichkeit umzugehen. Besonders würde ich auch dem Landesrechnungshof empfehlen, seine Pressearbeit noch mal zu überdenken. Bei einem solchen sensiblen Thema gibt es ja auch die Möglichkeit, sich an das vorgeschriebene Verfahren mit der Haushaltsprüfgruppe zu halten und der Presse mitzuteilen, dass es sich um eine laufendes Verfahren handelt, zu dem man sich nicht äußern will.

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