Rede · 24.01.2013 Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherheitsverwahrung

Vom Bundesverfassungsgericht wurde vorgegeben, dass Bund und Länder bis Ende Mai diesen Jahres die Sicherheitsverwahrung in einem normativen Gesamtkonzept, neu gestalten müssen. Das heißt, dass ein Rahmen geboten werden muss, wonach sich der Vollzug in der Sicherheitsverwahrung deutlich vom Vollzug der Freiheitsstrafe unterscheidet. Das Ministerium hat deshalb ein entsprechendes, neu redigiertes Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz vorgelegt. Die Ministerin und ihre Mitarbeiter haben innerhalb kürzester Zeit sich dieser Sache angenommen und ein – wie ich finde – vernünftiges sowie finanziell tragbares Ergebnis vorangebracht.

Neben der Karlsruher Vorgabe zur Trennung von Sicherheitsverwahrung und Strafvollzug hat das Bundesverfassungsgericht auch eine Wiedereingliederungsperspektive veranlasst.
In der Praxis bedeutet das, dass von nun an auch die Therapie im Gesetz verankert und sie somit auch eine echte Voraussetzung der Umsetzung dieser Sicherheitsverwahrung darstellt. In der Therapie geht es auch um Motivation, denn der Untergebrachte bekommt hier die Möglichkeit zur Mitwirkung. Durch ein Anreizsystem bekommt der Untergebrachte eine echte Chance etwas beizutragen. Dank der Schaffung von Zielen, bietet sich die Möglichkeit den Untergebrachten aus der Passivität zu holen. Wenn man dem Ziel folgt, dass der Insasse eine Freiheitsperspektive ermöglicht bekommen soll, dann ist ein solches Anreizsystem die Grundlage dafür. Diese therapeutische Vorgabe soll schon im Strafvollzug die Gefährlichkeit des Untergebrachten so gut wie möglich reduzieren.

Die Therapie wird sich demnach nicht nur mit der Psyche, sondern auch mit den sozialen Angelegenheiten des Untergebrachten beschäftigen. Es soll ein möglichst realistisches Bild von „der Welt da draußen“ gegeben werden und dementsprechend darauf vorbereitet werden. Berufliche Aus- und Weitermaßnahmen werden angewandt. Oftmals bringen die Untergebrachten schwere Defizite im schulischen sowie beruflichen Bereich mit. In Anlehnung an die Therapie werden den Untergebrachten im Vollzug Qualifizierungsmaßnahmen geboten. Die sind nicht nur für „das Leben da draußen“ wichtig, sondern auch für das Selbstwertgefühl.
Ebenso wird in der Betreuung darauf geachtet, dass die finanziellen, familiären und sozialen Verhältnisse des Untergebrachten so gesund wie möglich sind. Die Idee ist, dass hier ein stabiles Netzwerk für „später“ aufgebaut wird.
Die Behandlung des Untergebrachten wird nicht nur so schnell wie möglich begonnen, sondern wird möglichst auch vor dem Strafende abgeschlossen. Nur so kann eine Stabilität und Kontinuität aufrechterhalten werden, die für den Untergebrachten von großer Wichtigkeit ist.

Mit dieser Vorgehensweise wird also eine wichtige Brücke für die Zeit danach geschaffen. Die Frauen und Männer im Vollzug haben diese Brücke nicht nur nötig, sondern es ist auch ihr gutes Recht, dass eben genau diese Infrastruktur auch gegeben ist. Dies schließt ausdrücklich nicht aus, dass wir auch eine Verantwortung gegenüber der öffentlichen Sicherheit in unserem Land. Aber Ziel der Maßnahmen in der Sicherungsverfahrung muss immer auch sein, den Menschen eine Perspektive außerhalb der Sicherungsverwahrung möglichmachen zu können. Das gelingt nicht immer, aber es muss unser Ziel sein.

Im Zusammenhang mit dem gesetzesvorhaben möchte ich aber auch ansprechen, dass es Ministerin Spoorendonk schnell gelungen ist, mit ihrer Hamburger Amtskollegin eine Lösung für die zukünftige Sicherungsverwahrung zu schaffen. Hierfür waren im Übrigen keine gemeinsamen Ausschüsse oder Rahmenstaatsverträge notwendig, sondern nur der politische Wille, etwas gemeinsam bewegen zu wollen. Dieser Wille hat dazu geführt, dass nicht nur die Unterbringung der Betroffenen gelöst wurde, sondern auch die Betreuung und die Maßnahmen mit geregelt werden. Hierzu macht es natürlich Sinn, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen, die heute mit dem Gesetzentwurf auch vorliegt. Alles in Allem kann man also feststellen, dass wir einen modernen Gesetzesvorschlag vorliegen haben, der mit dem konkreten politischen Handeln der Justizministerin und ihrer Kollegin aus Hamburg in Einklang steht. Besser geht es nicht.

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