Rede · 13.11.2008 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Grundsätze zur Entwicklung des Landes

Die Entwicklung und Fortschreibung der Raumordnungspläne geschieht unter anderem auf der Grundlage des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes (LEGG). Damit legt das LEGG die Ziele und Grundsätze der Raumordnung in unserem Land fest.
Der von den Grünen eingebrachte Gesetzentwurf zum §11 Abs. 1 beinhaltet in weiten Teilen keine Neuerungen im Vergleich zum bestehenden Gesetz. Einzig und allein besteht die geplante Neuerung des Gesetzes darin, dass die Grünen das Thema Kohle als Energieträger thematisieren.
Angesichts der in den letzten Monaten geführten Klimaschutz- und Energiedebatten, halte ich diese Konkretisierung durchaus für sinnvoll. Denn wir wissen um die schädlichen Auswirkungen der Kohleenergie auf unser Klima. Daher müssen wir jetzt festlegen, nach welchen Zielen und Grundsätzen die Energieversorgung bei uns im Land künftig gestaltet werden soll.

Die Grünen haben hierfür drei Ansätze gewählt, die in weiten Teilen so auch vom SSW mitgetragen werden können. Ohne wenn und aber können wir mittragen, dass Kohlekraftwerke nur in hocheffizienter Kraft-Wärmekopplung genutzt werden sollen. Wenn Kohle als Energieträger genutzt wird, dann darf dies nur unter der Prämisse der rationellsten Verwendung geschehen.
Ebenso unterstützen wir den Entwurf in dem Punkt, dass die Ansiedlung von Kohlekraftwerken in Gebieten vermieden werden soll, die Probleme mit Luftverschmutzung haben. Dies gilt natürlich insbesondere für unsere größeren Städte. Hätten wir diesen Passus bereits früher im LEEG, hätte es wohl nie eine politische Diskussion um ein neues Kohlekraftwerk in Kiel gegeben.
In beiden genannten Punkten sind wir uns einig mit den Grünen.

Der SSW ist der Auffassung, dass wir langfristig den Anteil der Kohle zur Stromerzeugung nicht nur verringern, sondern völlig davon abkommen müssen. Kohle als Energieträger ist keine Lösung für die Ewigkeit. Dies möchte ich ganz klar für den SSW feststellen.
Aber wir stehen vor der grundlegenden Entscheidung, wie die mittelfristige Energieversorgung aussehen soll, wenn der Atomausstieg vollzogen wurde – und von dieser Ausstiegsforderung weicht der SSW nicht ab. Wir müssen raus aus dieser risikobehafteten Energieform und an dem Ausstiegszeitpunkt darf nicht gerüttelt werden.
Zum Atomausstieg gehört, dass wir uns redlich damit befassen, wie die Stromversorgung danach gestaltet werden soll. Die in §11 des Gesetzes aufgeführten Maßnahmen reichen derzeit aber nicht aus, um den Stromverbrauch vollends aus regenerativen Energieformen zu decken.
Auch im Bereich der Energieeffizienz und –einsparungen wissen wir, dass dort noch erhebliche Potentiale zu holen sind. Wir wissen aber auch, dass dies ein langwieriger Prozess ist. Hier dürfen wir uns nichts vormachen.

Der Atomausstieg ist die energiepolitische Entscheidung der Zukunft. Daher muss die bundesweite Energieversorgung auf diese Entscheidung ausgerichtet werden. Daher können wir in Schleswig-Holstein keine Inseldebatte führen, wie die Energieversorgung gestaltet werden soll. Für den SSW habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass wir ein bundesweites Konzept benötigen, in dem festgelegt wird, wie und wo neue Kohlekraftwerke in Deutschland gebaut werden sollen und welche alten und ineffizienten Kohlekraftwerke geschlossen werden.
Grundsätzlich gilt, wenn wir eine effiziente Kraft-Wärmenutzung von Kohlekraftwerken festschreiben, dann kommen nur wenige Standorte in Schleswig-Holstein dafür in Frage. Dies und die vorhandene Infrastruktur sprechen in diesem Fall vor allem für den Standort Brunsbüttel.

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