Rede · 08.07.2010 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes, Regierung an Sparplänen beteiligen, Resolution zur sofortigen Umsetzung von Einsparbeschlüssen und zur Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holste

Schon in der letzten Landtagssitzung habe ich angekündigt, dass der SSW Anträge stellen wird, um auch den Ministerpräsidenten und die Minister an den Sparplänen der Regierung zu beteiligen. Es ist schon merkwürdig, dass die durch die Regierung eingesetzte Haushaltsstrukturkommission nicht selbst mit dem Vorschlag, auch den Ministerpräsidenten und die Minister an den Sparbemühungen zu beteiligen, an die Öffentlichkeit getreten ist. Wäre man bösartig veranlagt, so könnte man denken, dass hier System hinter diesem Vorgehen steckt. Die Regierung will sich anscheinend wegducken, wenn es um eigene persönliche Sparbeiträge der Mitglieder geht. Augenscheinlich wollen der Ministerpräsident und seine Regierungsmitglieder hier massive Sparbeiträge von anderen verlangen und selbst aber keinen Cent dazu bezahlen. Das ist in keinster Weise zu akzeptieren und beschämend für unser Land.
Wenn wir wollen, dass die Menschen Einschnitte akzeptieren, dann müssen die Regierenden voran gehen und ebenfalls durch Verzicht zeigen, wie ernst es ihnen ist. Und wie gesagt: Es ist beschämend, dass es erst eines SSW-Gesetzentwurfs bedarf, damit ein Sparbeitrag von Herrn Carstensen und seinen Ministern ebenfalls diskutiert wird.
Merkwürdig ist zudem, dass Staatssekretäre, deren Stellvertreter und der Präsident des Landesrechnungshofes erst bei Neubesetzung der jeweiligen Positionen mit einer Kürzung ihrer Bezüge rechnen sollen. Auch von diesem Personenkreis soll nicht schon jetzt, sondern erst später ein Sparbeitrag verlangt werden. Meine Damen und Herren, das versteht kein Mensch!

Dass es auch anders geht, zeigt die Initiative der Koalitionsfraktionen, die Zulagen für bestimmte Abgeordnete des Landtages zu kürzen. Auch diese Initiative beruht auf Vorschlägen der Haushaltsstrukturkommission. Die Begründung ist hier so kurz, wie einleuchtend. Die Politik soll sich an den Einsparungen beteiligen! Aber wenn schon die Politik bemüht wird, dann bitte doch alle, die in diesem Land an herausragender Stelle Verantwortung tragen. Neben den Abgeordneten müssen auch die Regierenden ihren Beitrag leisten.

Im Übrigen haben sich die Landtagsabgeordneten schon in erheblicher Art und Weise an den Sparbemühungen der letzten Jahre beteiligt. Es gab in den letzten 10 Jahren mehrere Null-Runden bei den Diäten. Wir haben bei der letzten Diätenreform die steuerfreien Zulagen gestrichen und in steuerpflichtiges Einkommen umgewandelt. Und wir haben die Altersversorgung der Abgeordneten umgestellt, was für die Abgeordneten erhebliche Einbußen bei den Alterseinkünften zur Folge hat. Alles das haben wir in großer Einigkeit beschlossen und damit ist gerade der Landtag hier schon in der vergangenen Jahren voran gegangen. Wir haben auch kein Problem damit, dass die herausragenden parlamentarischen Vertreter der Fraktionen hier nochmals in Vorleistung gehen sollen, aber ich sehe nicht ein, dass der Ministerpräsident sich in die Büsche schlägt, wenn es um Kürzungen bei der eigenen Person geht. Das geht eindeutig zu weit!

Noch eine Anmerkung zu einem weiteren Vorschlag der Haushaltsstrukturkommission. Es ist ja angeregt worden, Pensionsansprüche von Abgeordneten, die in vergangenen Legislaturperioden ihr Mandat ausgeübt haben, rückwirkend erst später wirksam werden zu lassen. Hier wird nach unserer Auffassung eindeutig eine Grenze überschritten. Wir können gerne über unsere Einnahmen und Ausgaben als Abgeordnete heute und für die Zukunft entscheiden. Es ist aber nicht in Ordnung die Ansprüche anderer aus vergangenen Legislaturperioden ändern zu wollen. Das erscheint mir juristisch fragwürdig und auch aus anderen Gründen nicht opportun. Ich möchte hier in Erinnerung rufen, dass wir auch bei der vergangenen Diätenreform die grundlegenden Änderungen immer für die Zukunft beschlossen haben und die Ansprüche aus vergangenen Wahlperioden aus guten Gründen nicht geändert haben. Ich finde, wir sollten bei dieser fairen und rechtlich sauberen Vorgehensweise bleiben.

In der letzten Sitzung des Landtages habe ich bei der Beratung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes gesagt, dass alle, die eine politische Seite wählen und von anderen verlangen, dass sie sich einschränken sollen, auch selber mit guten Beispiel vorangehen müssen. Der Landesrechnungshofpräsident hat eine Seite gewählt – nämlich die der Regierung – und verlangt von vielen Sparopfer. Dabei geht es nicht darum, dass er nur einfach die Rechnungslegung von Geldempfängern prüft und dann aufgrund dieser Erkenntnisse Vorschläge zu Einsparmöglichkeiten macht. Er geht weit darüber hinaus. Er macht politische Vorschläge und stellt politische Entscheidungen in Frage. Die Vorschläge aus seinem Hause führen teilweise sogar zu Gesetzesänderungen. Damit weicht er nach unserer Auffassung bewusst von seinem unabhängigen Status ab. Ich kann dieses nicht gutheißen und auch nicht akzeptieren. Aber zumindest kann man erwarten, dass sich dann auch der Landesrechnungshofpräsident an den Sparmaßnahmen persönlich beteiligt.

Uns ist bewusst, dass die Besoldungen der Staatssekretäre, von deren Vertretern und vom Landesrechnungshofpräsident nur im Verhandlungswege geändert werden können. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich dieser Personenkreis ausdrücklich nicht mit den Sparzielen der Landesregierung solidarisch erklärt und nicht freiwillig einer Kürzung zustimmt. Deshalb sehe ich hier auch keine Probleme.

Unsere Vorschläge sollen, wie die geplanten Diätenkürzungen für die Funktionsträger im Landtag, ab August 2010 gelten. Hier sollten alle Regelungen für Abgeordnete und Regierungsvertreter zeitgleich in Kraft treten - gerne auch mit rückwirkender Wirkung. Vor diesem Hintergrund bitten wir, unseren Gesetzentwurf und den Antrag ebenso schnell zu beraten, wie die Änderungen zum Abgeordnetengesetz, damit hier schnell und rückwirkend Klarheit geschaffen werden kann.

Ich möchte jetzt noch auf einige Vorschläge aus dem SPD-Antrag eingehen, die sich ja teilweise durchaus auch mit unseren decken. Über die Einkünfte aus amtsbezogenen Nebentätigkeiten muss in der Tat gesprochen werden. Ob der Ministerpräsident und seine Minister hierauf ganz oder nur teilweise verzichten sollten, müssen die Ausschussberatungen zeigen. Wenn man aber die Vorschläge nicht nur auf diese Personengruppe beziehen würde, sondern alle für das Land oder den Landtag ausgeübte Tätigkeiten einbeziehen würde, dann würden auch entsprechende Tätigkeiten von Landtagsabgeordneten hierunter fallen und dann müsste man natürlich auch über Vertreter des Landes oder der Landtages in Beiräten und anderen Gremien, die nicht Abgeordnete oder Regierungsmitglieder sind, reden. Wir sind bereit, über dieses Thema zu sprechen, aber es erscheint uns auch sinnvoll, hier genaue Angaben zu erhalten. Dies sollten wir im Ausschuss noch einmal beraten.

In diesem Zusammenhang passt auch die Forderung, die Beauftragten der Landesregierung für Mittelstandsförderung und Integration wieder abzuschaffen. Die Mittelstandsförderung erfolgt durch das Ministerium und die regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften und die Integrationsförderung erfolgt ebenfalls durch das zuständige Ministerium, die kommunalen Verwaltungen und einem Netz von ehrenamtlichen Institutionen. Beide Beauftragte werden daher nicht benötigt und deshalb sind ihre Stellen zu streichen. Dies würde im Übrigen nicht nur dazu führen, dass die Aufwandsentschädigungen hierfür eingespart werden könnten, sondern auch die weitere Infrastruktur hierfür. Sollten sich Abgeordnete aus diesem Hohen Hause für Mittelstandsförderung und Integration einsetzen wollen, so steht es jedermann und jederfrau frei. Viele von uns Abgeordneten tun dies ohnehin schon. Deshalb kann man sich die beiden neuen Beauftragtenstellen im wahrsten Sinne des Wortes sparen.

Ein letzter Punkt, den ich vom SPD-Antrag ansprechen möchte, ist die Forderung, dass Abgeordnete, die gleichzeitig Minister sind, auf 5 % ihrer anteilsmäßigen Vergütung verzichten sollen. Hier liegt in der Tat eine Art Doppelalimentation vor, die ich persönlich in ihrer Gänze in Frage stellen würde. Aber auch dies kann man gerne im Ausschuss noch beraten.

Wir werden heute der Kürzung der Zulagen für besondere parlamentarische Vertreter zustimmen. Wir erwarten aber auch, dass mit der gleichen Schnelligkeit über die Kürzung der Ansprüche des Ministerpräsidenten und seiner Minister entschieden wird. Und dies mit rückwirkender Wirkung vom 01.08.2010 an. Deshalb sollten wir unseren Gesetzentwurf und unseren Antrag einem gleichen Verfahren wie das heute zu entscheidende Abgeordnetengesetz unterziehen und schon in der nächsten Landtagssitzung Nägel mit Köpfen machen. Alles andere wäre für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande unverständlich und würde nur zur Politikerverdrossenheit beitragen.

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