Rede · 28.06.2017 Faire Löhne!

Flemming Meyer zu TOP 05+11 - Gesetzentwurf und Antrag zur Sicherung der Tariftreue und Sozialstandards

Mit dem Tariftreuegesetz haben wir in Schleswig-Holstein ein bewährtes und ausgezeichnetes Instrument, das Teil von guter Arbeit ist, denn es sorgt für faire Löhne. Darüber hinaus werden genau die Betriebe im Land geschützt, die bereits faire Löhne zahlen. Damit haben wir ein Instrument, das bei Ausschreibungen für Waffengleichheit sorgt. Soll heißen: Wir unterbinden, dass Dumpinglöhne den entscheidenden Ausschlag machen, wenn es um die Vergabe öffentlicher Aufträge geht. Die Erfahrungen, die wir in Schleswig-Holstein bisher damit gemacht haben, geben uns Recht. 

Wie bei anderen Gesetzen, gilt auch für das Tariftreuegesetz, dass wir es ständig überprüfen und anpassen müssen. Es wurde ständig weiterentwickelt oder neuen rechtlichen Voraussetzungen angepasst. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, denn nur so erhält es seine Aktualität. Aus diesem Grund, hat der SSW einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes eingereicht. 

Wir haben aktuell in Schleswig-Holstein den Fall, dass ein Unternehmen bei einer Neuvergabe unterlegen war und den Verkehrsbetrieb nicht fortsetzt. Für das Unternehmen ist dies natürlich bedauerlich, aber hier kann man sagen, dass ist unternehmerisches Risiko. Aber darum geht es hierbei nicht. Hier geht es jetzt darum, den Beschäftigten eine Perspektive zu geben. Im aktuellen Fall ist dies glücklicherweise gelungen, weil der Neu-Unternehmer, per Selbstverpflichtung einer Personalübernahme zugestimmt hat. 

Nach den bisherigen Regelungen wäre der Neu-Unternehmer hierzu nicht verpflichtet gewesen. Er hat es trotzdem getan, weil ihm letztendlich diese Entscheidung auch Vorteile bringt. Denn das Personal, das er übernimmt, kennt die örtlichen Strecken und die Gegebenheiten. Damit spart das Neu-Unternehmen viel Zeit und Aufwand, um neues Personal einzuarbeiten. Zum anderen schafft eine solche Lösung, dass das Alt-Unternehmen für die zu entlassenen Beschäftigten, keinen Sozialplan aufstellen muss, um Nachteile auszugleichen. Damit kann das Alt-Unternehmen die Abwicklungskosten sehr niedrig halten. 

Mit einer solchen Lösung können alle Beteiligten gut leben. Der Punkt ist aber, dass diese Lösung auf einer Selbstverpflichtung beruht. In anderen Fällen hätte es anders ausgehen können, wie auch die ursprüngliche Planung bei der Vergabe der Busverkehre in Dithmarschen zeigte. Daher wollen wir mit der Gesetzesänderung Klarheit und Sicherheit schaffen, indem künftig das Personal des bisherigen Betreibers zu den bisherigen Arbeitsbedingungen übernommen werden muss. Wir schaffen damit aber auch Klarheit und Sicherheit für das Alt-Unternehmen, das sich künftig nicht mehr wegen einer Personalübernahme oder der Abwicklungskosten sorgen muss. 

Ein anderer Punkt, bei dem es auch um faire Löhne geht, ist die Gesetzesinitiative zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, die aus dem Bundesrat an den Bundestag überwiesen wurde. 

Hier gilt, dass den eigenwirtschaftlichen Verkehren bei geplanten Ausschreibungen generell Vorrang einzuräumen ist. Das Problem ist jedoch, dass es im Personenbeförderungsgesetz keine Regelungen gibt, die es ermöglichen, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren soziale und umweltbezogene Standards einzufordern. 

Es wird davon ausgegangen, dass ca. 60-70% solcher Leistungen Personalkosten sind. Wenn also eigenwirtschaftliche Verkehre den Zuschlag bekommen, dann geht das auf möglicherweise Kosten der Sozialstandards. Solche Unternehmen sind nicht an Tarife gebunden und müssen dann nur den Mindestlohn zahlen. Daher brauchen wir im Personenbeförderungsgesetz eine Klarstellung dahingehend, dass Mindestentgelte und Arbeitsbedingungen nach den landesspezifischen Tarifen zu erfüllen sind. Und dass bei einem Betreiberwechsel das Personal zu den gegebenen Rechten übernommen wird. 

In anderen Bundesländern gibt es in einigen Regionen schon Angebote von Unternehmen, die zu unzumutbaren Bedingungen bei den Mitarbeitern geführt haben. Bisherige Unternehmen müssen Beschäftigte entlassen und das neue Unternehmen stellt zu wesentlich schlechteren Bedingungen wieder ein. Das alles nur, weil das Personenbeförderungsgesetz keine Regelungen für Sozialstandards enthält.

Schleswig-Holstein hat den Gesetzentwurf unterstützt und seinerzeit der Überweisung im Bundesrat zugestimmt. Daher fordern wir die Landesregierung auf, setzen sie sich auf Bundesebene für die Bundestagsinitiative Drs 18/11748 ein. Setzen sie sich für die Interessen der hiesigen Beschäftigten ein und sorgen sie für Waffengleichheit im Sinne unserer Verkehrsunternehmen.

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