Rede · 16.09.2009 Fortschreibung des Landesplanes Niederdeutsch

Anfang des Jahres wurde vielerorts gewürdigt, dass die Europäische Sprachencharta mittlerweile ihren 10-jährigen Geburtstag feiern konnte. Zum Geltungsbereich dieser auf Initiative des Europarats initiierten Vereinbarung gehören in Deutschland die Minderheitensprachen Dänisch, Friesisch, Sorbisch und das Romanes sowie die Regionalsprache Niederdeutsch. Ziel dieser europäischen Charta ist, dass diese Sprachen als europäisches Kulturgut zu fördern und zu pflegen sind. Das Besondere an der Sprachencharta ist somit auch, dass sie nicht nur programmatische, sondern eben auch ganz bestimmte Schutzmaßnahmen festzuschreiben. Wie es mit der Umsetzung der Sprachencharta auf Landesebene bestellt ist, legt die Landesregierung bekanntlich einmal pro Legislaturperiode in einem Bericht dar – zuletzt im Sommer 2007.

Aus Sicht des SSW ist die Arbeit mit der Sprachencharta und dem dazu gehörenden Monitoringverfahren mittlerweile ein wichtiges, ja unverzichtbares Instrument zur Förderung der Minderheiten- und Regionalsprachen geworden. Ich hebe dies ausdrücklich hervor, weil der heutige Antrag andere „Wurzeln“ hat, aber dennoch eine wichtige Rolle in der Arbeit mit der Sprachencharta spielt. Damit meine ich, dass der Landesplan Niederdeutsch sozusagen das Staatsziel unserer Landesverfassung symbolisiert. Der „amtierende“ Landesplan wurde 1993 geschrieben, eine Aktualisierung ist mit anderen Worten lange überfällig

Dabei geht es um die bekannten Baustellen: Schule und Vorschule, Freizeit und Kultur, Medien und Vereinsleben. Vergleicht man die beiden Landespläne miteinander, dann ist es zum einen erfreulich zu sehen, dass sich die Strukturen des Niederdeutschen im Laufe der letzten 15 Jahre gefestigt haben. Die Forderungen sind zielgenauer geworden. Zum anderen ist ersichtlich, dass neue Bereiche hinzu gekommen sind, so zum Beispiel der Bereich der sozialen und therapeutischen Einrichtungen. Vor dem Hintergrund der älter werdenden Bevölkerung ist dies nur folgerichtig.

Auch der Bereich Schule hat sich weiter entwickelt – auch wenn der Fortschritt sowohl für die Minderheitensprachen wie auch für das Niederdeutsche als Regionalsprache in vieler Hinsicht eine Schnecke ist. Konkret wird im neuen Landesplan die Forderung aufgestellt, dass ein neuer Erlass des Bildungsministeriums sich an dem Erlass für Friesisch an öffentlichen Schulen orientieren soll. Für den SSW möchte ich in diesem Zusammenhang aber deutlich machen, dass der Unterschied zwischen der Minderheitensprache Friesisch und der Regionalsprache Niederdeutsch hier gewahrt werden muss. Soll heißen, wir werden keinen Ansatz unterstützen, der den Schulen vor eine Wahl zwischen diesen beiden Sprachen stellt. Es ist mit großem Einsatz gelungen, den Friesisch-Erlass aus den 1920ern zu novellieren, so dass Friesisch jetzt als selbständiges Fach angeboten wird – mit der Auflage, dass Schulen beim Friesischen von den normalen Gruppengrößen abweichen können und dass das Fach auch Schulart übergreifend angeboten werden kann. Diese Errungenschaft muss aus Sicht des SSW geschützt werden und darf wie gesagt nicht zu einem Konkurrenzkampf an den Schulen vor Ort führen, der letztlich sowohl das Friesische wie auch das Niederdeutsche zu Verlierern macht. Das müssen wir verhindern.

Für den SSW lautet die Schlussfolgerung daher, dass wir nicht nur die Fortschreibung des Landesplanes Niederdeutsch brauchen, sondern auch eine offizielle Sprachenpolitik des Landes Schleswig-Holstein. Wir wollen, dass das Dänische, das Friesische und das Plattdeutsche stärker im öffentlichen Raum wahrnehmbar sind. Denn von so einer Sprachenpolitik würden nicht nur die Minderheiten, sondern auch das Plattdeutsche und das Land als Ganzes profitieren. Die Förderung dieser sprachlichen Vielfalt kann dem Land ein positives Image verleihen, das nicht nur kulturell, sondern auch wirtschaftlich eine Bereicherung ist. Die Förderung der Mehrsprachigkeit macht den Norden für Touristen attraktiver und erweitert zudem die beruflichen Chancen der jungen Generation.

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