Rede · 22.02.2007 Fortsetzung der kontrollierten Heroinvergabe in Deutschland


Seit 2002 läuft in Deutschland ein Modellversuch mit der kontrollierten Heroinvergabe an Schwerstabhängige. In sieben Großstädten wird gegenwärtig an rund 300 Heroinkonsumenten synthetisches Heroin – so genanntes Diamorphin – verabreicht. Die Klienten müssen es unter Aufsicht einnehmen, werden regelmäßig auf den Konsum anderer, illegaler Drogen getestet sowie ärztlich und psychosozial betreut. Dieses Angebot richtet sich nur an Personen, die durch einen jahrelangen Missbrauch gezeichnet sind und mit herkömmlichen Behandlungsangeboten wie der Entzugstherapie oder der Methadonvergabe nicht behandelt werden können.

Deutschland ist bei weitem nicht das erste europäische Land, in dem Diamorphin für die Behandlung von Heroinabhängigen eingesetzt wird. In Großbritannien, den Niederlanden und der Schweiz hat man bereits gute Erfahrungen damit gemacht. In allen Ländern konnte festgestellt werden, dass der Gesundheitszustand, der psychische Zustand, die Wohnsituation und die soziale Lage der Betroffenen sich signifikant verbesserte. Außerdem konnte das Risikoverhalten und die Beschaffungskriminalität deutlich reduziert werden. Mehr als jeder Vierte im deutschen Projekt ist sogar in der Lage, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Den Betroffenen geht es also deutlich besser, auch wenn sie nicht sofort drogenfrei werden. Und auch die Gesellschaft hat handfeste Vorteile: Das Gesundheitswesen, die Polizei, die Justiz und der Justizvollzug werden entlastet. Wie stark dieser Effekt sein kann, lässt sich schon daran erkennen, dass Kriminologen zufolge jedes Dritte Eigentumsdelikt in Städten den Drogen zuzuordnen ist.

Ein Großteil der Probleme, die wir mit Drogenabhängigkeit verbinden, sind der kriminellen Umgebung und nicht der Substanz Heroin zu verdanken: Drogentod, HIV- und Hepatitis-Infektion, Obdachlosigkeit, Beschaffungskriminalität und Beschaffungsprostitution – all dies sind Folgen, die durch die Heroinvergabe vermieden werden können. Es gibt also gute Gründe, für ein heroingestütztes Behandlungsangebot. Die Modellversuchsphase ist aber seit 2006 abgeschlossen und demnächst entfällt wieder die Rechtsgrundlage für die Vergabe von Diamorphin.

Es geht hier nicht um eine Liberalisierung oder gar um eine Freigabe, sondern nur um eine streng begrenzte Verabreichung unter streng kontrollierten Bedingungen. Trotzdem gibt es in der CDU-Bundestagsfraktion erhebliche Widerstände dagegen, die Heroinvergabe fortzusetzen. Es bestehen Vorbehalte gegen eine Behandlung, die nicht als einziges Ziel die Drogenfreiheit verfolgt. Eine solche Haltung geht aber an der Lebenswirklichkeit vorbei. Wir müssen erkennen, dass es eine Gruppe von Schwerstabhängigen gibt, bei denen Abstinenztherapien oder Methadon nicht wirken. Mit der Heroinvergabe haben wir eine Möglichkeit, das Leben dieser Betroffenen zu stabilisieren und ihnen so längerfristig einen Weg aus der Abhängigkeit zu ebenen. Es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, dass Abhängige ohne Therapie von der Droge wegkommen können. Dafür müssen sie aber erst einmal gesundheitlich überleben und sozial existieren können. Und genau dies erreichen wir mit der Heroinvergabe.

In der vergangenen Woche hat der Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion sich von Roland Koch und Ole von Beust überreden lassen, zumindest die heutigen Teilnehmer der Projekte nicht wieder in die Hände kriminelle Dealer zu entlassen. Diese Einsicht Volker Kauders ist ein löblicher Fortschritt – aber sie ist nicht genug. Die kontrollierte Heroinvergabe ist erfolgreich und muss für mehr Betroffene als die heutigen Projektteilnehmer zur Verfügung stehen. Deshalb muss Diamorphin - wie heute schon Methadon - als Medikament zur Behandlung von Heroinabhängigen zugelassen werden.

Der Bund darf diesen Weg nicht aus alltagsfernen, ideologischen Gründen wieder verbauen. Deshalb muss Schleswig-Holstein sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die kontrollierte Heroinvergabe in Deutschland fortgesetzt werden kann.
Schleswig-Holstein hat zwar nicht am Modellversuch teilgenommen, weil unsere Drogenszenen glücklicherweise nicht so hart sind, wie in Hamburg, Hannover, Frankfurt oder München. Wir sollten aber unsere Nachbarn unterstützen, die sich auf Bundesebene für eine rechtliche Absicherung einsetzen. Dies ist umso mehr unsere Pflicht, weil in der Hamburger Drogenszene auch Landeskinder aus Schleswig-Holstein verelenden.
Und letztlich können Änderungen der Drogenszenen oder neue Erkenntnisse dazu führen, dass auch wir zukünftig über neue Wege in der Behandlung von Schwerstabhängigen nachdenken müssen.  Es wäre fatal, wenn dieses wirkungsvolle Instrument dann von vornherein ausgeschlossen wäre.


Link zum Modellprojekt: www.heroinstudie.de
 
 
 

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