Rede · 21.03.2007 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

Meines Wissens ist es das erste Mal seit vielen Jahren, dass wir den Bericht zum Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ hier im Plenum diskutieren. Aber angesichts der Relevanz, die die GA-Förderung zur Verbesserung der Agrarstruktur, des ländlichen Raumes und insbesondere des Küstenschutzes für unser Land hat, ist dies durchaus sinnvoll.

Der Bericht macht die vorrangigen Förderziele deutlich. Hierzu gehören unter anderem die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum, die Stärkung der Land- und Forstwirtschaft sowie die Verbesserung des Küstenschutzes. Der Rahmenplan 2007 des Bundes sieht für alle Bundesländer vor, ein Mittelvolumen von 615 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Auf Schleswig-Holstein entfällt hiervon ein Anteil in Höhe von rund 6 %, dies entspricht in etwa 37 Mio. €. Und es ist erfreulich, dass der Bericht hierbei deutlich macht, dass diese Mittel durch die entsprechende Kofinanzierung des Landes vollständig in Anspruch genommen werden können. Damit steht dem Land ein Gesamtvolumen von 58,5 Mio. € für Agrarstruktur- und Küstenschutzmaßnahmen zur Verfügung.

Insbesondere im Zusammenhang mit der Kofinanzierung für EU-Mittel zur Finanzierung der 2. Säule, für die Entwicklung ländlicher Räume, stellt die GAK das wichtigste Kofinanzierungsinstrument für das „Zukunftsprogramm ländlicher Raum“ dar.
Insgesamt nehmen die gesamten Maßnahmen zur Verbesserung des ländlichen Raumes, für Agrarmaßnahmen sowie für forstliche und wasserwirtschaftliche Maßnahmen, den größten Teil der Förderkulisse ein.

Ein Vergleich mit dem GAK-Bericht der Landesregierung vom letzten Jahr macht deutlich, dass die Landesregierung ihre Prioritäten neu gesetzt hat. Demnach gibt es für den Küstenschutz ein plus von 4,2 %. Dies ist eine Erhöhung von rund 1,1 Mio. € der GAK-Mittel. Damit ist der Küstenschutz die größte Einzelmaßnahme im Bereich der Förderkulisse. Der Bericht macht deutlich, dass in den Jahren 2007 und 2008 jeweils rund 24,3 Mio. € aus der GAK, rund 5,7 Mio. € EU-Mittel im Rahmen des Zukunftsprogramms ländlicher Raum und des Zukunftsprogramms Wirtschaft sowie jeweils rund 15 Mio. € reine Landesmittel vorgesehen sind.

Damit macht der Küstenschutz den Löwenanteil aus. Und zum Küstenschutz hat sich Schleswig-Holstein immer bekannt. Daher war es natürlich erfreulich, dass die Landesregierung - auf Einwirken des SSW - von den Einsparungen beim Küstenschutz im Doppelhaushalt 2007/2008 wieder abgerückt ist und diesen Ansatz sogar noch erhöht hat. Der Generalplan Küstenschutz macht deutlich, welche Maßnahmen für die Sicherheit der Menschen notwendig sind. Diese Maßnahmen kann man nicht einfach verschieben, um so die Landeskasse zu sanieren. Dies hat auch die Landesregierung erkannt.

Inwieweit die Maßnahmen im Generalplan noch standhalten, ist angesichts des Klimawandels fraglich. Mit dem Anstieg des Meeresspiegels und häufiger aufkommenden Sturmfluten wächst auch der Druck auf die Deiche. Dies lässt sich nur kompensieren, wenn die Deiche entsprechend verstärkt und erhöht werden. Aus diesem Grund hat der nordfriesische Kreistag einstimmig beschlossen, die Deiche an der nordfriesischen Küste daraufhin von Experten untersuchen zu lassen, ob sie den erhöhten Belastungen standhalten können.

Der Bericht weist zwar darauf hin, welche wesentlichen Maßnahmen im Generalplan Küstenschutz für die Jahre 2007 und 2008 vorgesehen sind. Es wird aber auch deutlich, dass der Generalplan nicht alles vorhersehen kann. So hat der Orkan „Kyrill“ die Hörnum Odde auf Sylt schwer geschädigt. Und Ministerpräsident Carstensen hat hier kurzfristig und unbürokratisch finanzielle Hilfe für Sylt zugesagt. Dafür möchte ich mich nochmals bei Herrn Carstensen bedanken. Aber nun gilt es, die Zusagen einzuhalten und ich hoffe, dass der Bund mit weiteren Mitteln einspringen wird, damit Schleswig-Holstein nicht allein für die Schäden auf Sylt aufkommen muss. Schließlich bestehen auch Probleme bei der Godel-Niederung auf Föhr und an vielen anderen Stellen.

Eine Möglichkeit, wie das Land seine Mittel für den Küstenschutz weiter verbessern kann, ist zum Beispiel ein Verzicht von Ausgleichsmaßnahmen bei Küstenschutzmaßnahmen. Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage hat deutlich gemacht, dass allein in den Jahren 2000 bis 2006 für den Küstenschutz über 4 Mio. € für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegeben werden mussten. Dies sind Mittel des Küstenschutzes und dort müssen sie verwendet werden. Denn der Schutz der Menschen und der Natur hinter den Deichen ist ein Ziel an sich und darf nicht als Zerstörung von Natur gesehen werden, die einen Ausgleich erfordert. Und deshalb fordere ich Sie nochmals auf, das Landesnaturschutzgesetz entsprechend zu ändern, wie wir es kürzlich vorgeschlagen haben.

Abschließend möchte ich noch einen Punkt aufgreifen, der deutlich macht, dass die bundesweite Verteilung der GAK–Mittel aus Sicht des SSW zu ungunsten Schleswig-Holsteins und somit zu ungunsten des ländlichen Raumes durchgeführt wird. Wenn man bedenkt, dass Schleswig-Holstein aus der GAK einen Anteil von rund 6 % bekommt und wir in Schleswig-Holstein davon rund 42 % für die nationale Aufgabe Küstenschutz verwenden, können wir schlussfolgern, dass der Ansatz der übrigen Bundesländer, die keine Ausgaben für den Küstenschutz tätigen, ihre Mittel aus der GAK allein für den ländlichen Raum verwenden können. Dadurch kommt es zu einer ungleichen Verteilung zwischen den Ländern. Angesichts der Tatsache, dass die Aufwendungen für Küstenschutzmaßnahmen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten steigen werden, muss die Bundesregierung die Küstenländer stärker berücksichtigen. Hier muss der Bund seine Verantwortung gegenüber den Küstenländern erhöhen.

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