Rede · 18.06.2013 Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Schleswig-Holstein

Vielen Dank an die Ministerin und natürlich auch an ihr Team - für die klaren Ausführungen zum Jugendarrestvollzugsgesetz. Wie wir schon gehört haben, hat das Ministerium ein umfassendes Überarbeitungs- und Weiterentwicklungsverfahren durchgeführt. Vor uns liegt nun ein Gesetz, dass den Gegebenheiten in der Praxis angepasst wurde. Es ist ein moderneres und nachhaltigeres Gesetz geworden, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Das können wir als SSW nur begrüßen. Wir als Gesetzgeber haben hier eine ganz klare Aufgabe. Wir müssen alles daran setzen, diese Heranwachsenden wieder in unsere Gesellschaft zu integrieren. Ab einem Alter von 14 Jahren gilt man als deliktfähig. Das Jugendrecht kann, nach einer individuellen Überprüfung, bis zum 21. Lebensjahr angewendet werden. Diese Lebensspanne ist eine ganz entscheidende Zeit, denn sie ist der Vorreiter zum erwachsenen Leben. Hier müssen wir ansetzen, damit eine Führung eines eigenverantwortlichen Alltags ohne weitere Straftaten möglich werden kann. Denn noch können sich diese jungen Erwachsenen verändern. Bei einigen geht das ganz schnell, bei anderen dauert es länger. Und natürlich kommt man nicht mal eben von null auf jetzt in den Jugendarrest. Sondern hier ist schon eine ganze Weile etwas schief gelaufen. Die Jugendlichen können beispielsweise nicht ohne weiteres zwischen „deins“ und „meins“ unterscheiden. Die Eltern haben oft jeden Zugang zu ihrem Kind verloren und können ihrem Erziehungsauftrag nicht mehr nachkommen. Umso wichtiger ist es, dass sich in diesem Fall unsere Institutionen mit diesem Erziehungsauftrag befassen. Das Fachpersonal nimmt eine Schlüsselfunktion ein und kann eine Brücke zwischen der juristischen und elterlichen Autorität bilden. Die Sozialarbeiter sind sowohl mit dem rechtlichen als auch mit den pädagogischen Anforderungen vertraut und tragen darüber hinaus zum Austausch zwischen den verschiedenen Ämtern und Trägern bei. Nur so kann Nachhaltigkeit geschaffen werden. Denn die meisten der jungen Leute werden auch nach dem Arrest noch Unterstützung und Betreuung brauchen. Zum Beispiel in Form von Nachgesprächen oder Sozialauflagen, in dem die Heranwachsenden noch einmal die Möglichkeit bekommen, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass die Zeit im Jugendarrest sehr begrenzt ist und, dass der Arrest eben kein alleinstehender Teil ist, sondern in Verbindung mit vielen anderen Maßnahmen steht. Denn natürlich ist die oftmals kriminelle Karriere dieser jungen Menschen nicht nach zwei Tagen geglättet. Deswegen muss langfristig gedacht werden. Der Jugendarrest ist also ein kleiner Teil von ganz unterschiedlichen Maßnahmen, die alle zu einem umfassenden Konzept gehören, um die Heranwachsenden zu unterstützen. Dazu gehört die Schule, das Jobcenter, das Jugend- sowie Sozialamt oder Drogenberatungsstellen. Nur durch eine intensivere Vernetzung der verschiedenen Institution funktioniert das Gesamtkonzept. Gerade in Bezug auf die Koordination der externen Kontakte, macht es Sinn, zusätzlichen Raum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarrestanstalt in Moltsfelde zu schaffen. Ich glaube da sind wir mit diesem neuen Gesetz auf dem richtigen Weg. Mehr noch, wir können Vorbild sein für andere Bundesländer, die ihre Gesetzgebung nach den Anforderungen vom Bundesverfassungsgericht noch nicht überarbeitet haben – oder für diejenigen, die gerade an einer Neuauflage arbeiten.

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