Rede · 25.02.2009 Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein

Der demografische und soziale Wandel vollzieht sich bekanntlich auch in Schleswig-Holstein und wird entsprechende Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben. Auf diese Entwicklung müssen wir reagieren und die Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels aufgreifen und die soziale Wohnraumversorgung sicheren. Dies sollte nach Auffassung des SSW die originäre Aufgabe dieses Gesetzes sein.

Mit dem Wohnraumförderungegesetz schlägt Schleswig-Holstein einen neuen Weg ein, indem künftig auch die gezielte Städtebauförderung zum Tragen kommt. Dadurch wird künftig nicht nur die einzelne Wohnraumförderung in den Focus des Gesetzes gestellt, die Förderung wird mit dem Gesetz künftig auch auf ganze Quartiere und Stadtteile gerichtet.
Ich gebe zu, dass dieser neue Ansatz durchaus seinen Charme hat. Doch es führt unmittelbar dazu, dass die knappen Mittel der sozialen Wohnraumförderung künftig auch für andere Maßnahmen eingesetzt werden. Aus Sicht des SSW ist die Stadtteilentwicklung und die Entwicklung benachteiligter Stadtquartiere ein wichtiger Aspekt, um das Umfeld lebenswert zu gestalten, hierfür sind aber andere Programme zu nutzen. Auch wenn beide Aspekte – soziale Wohnraumförderung und Stadtteilentwicklung - unmittelbar miteinander verbunden sind, muss man sie doch trennen. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die soziale Wohnraumförderung künftig geschwächt.

Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass zwar ein großer Teil des Gesetzentwurfs positiv gesehen wird, die Stellungnahme des Mieterbundes macht aber ganz klar deutlich, dass das geplante Gesetz zu einer Ausdünnung des Sozialwohnungsbestandes führen wird. Und er weist darauf hin, dass das Land künftig mehr und nicht weniger gebundene Wohnungen benötigen wird. Die steigende Zahl armer und einkommensschwacher Haushalte erfordert daher eine steigende Zahl sozialgebundener Wohnungen. Die soziale Schere in unserer Gesellschaft klafft immer weiter auseinander, in immer wohlhabendere und immer ärmere Haushalte, wobei die Zahl der ärmeren Haushalte überproportional ansteigen wird. Für diese Menschen brauchen wir preis- und belegungsgebundenen Wohnungen. Wenn wir also mit einem landeseigenen Gesetz gerade die landesspezifischen Bedürfnisse aufgreifen wollen, dann sollten wir dies auch wirklich tun.
Ein weiterer Kritikpunkt des Mieterbundes bezieht sich auf die Kappung von Sozialbindungen. Der Gesetzentwurf sieht hierbei vor, die Bindung auf 35 Jahre zu begrenzen und wird damit einen weiteren Verlust von gebundenen Wohnungen mit sich führen. Diese Kritik sollten wir nicht außer Acht lassen, denn dies trifft neben den Mietberechtigten auch unsere Kommunen.
Die Folge könnte sein, dass immer mehr Wohnungsunternehmen und damit auch öffentlich geförderter Wohnungsbestand in Schleswig-Holstein von der öffentlichen Hand oder von privaten Eigentümern an national und international tätige Großanleger verkauft wird. Die sich dadurch ergebenden Risiken sind nicht vollends abschätzbar. Schleswig-Holstein ist das Bundesland, das am härtesten vom Verkauf der großen Wohnungsunternehmen betroffen ist. Mit diesem Gesetz würden wir dieser Entwicklung Vorschub leisten.

Auch wenn mit der Kappung der Sozialbindung ein Modernisierungsschub bei den Altbeständen gewollt ist, wird dies Probleme mit sich ziehen. Angesichts der Tatsache, dass rund drei Viertel der Altbestände vor 1995 gebaut wurden, also vor der ersten Energieeinsparverordnung, kann man sich vorstellen, dass das Potential für Energieeinsparung dort groß ist. Das Problem ist jedoch, dass dies Auswirkungen auf die Mieten haben wird. Denn die Erfahrungen zeigen, dass eine Mieterhöhung in der Regel die Einsparung bei der Heizenergie deutlich übersteigt – und bei ungebundenen Wohnungen kommt diese noch schärfer zum Tragen.
Für den SSW steht fest: Das Gesetz greift nicht den sozialen und demografischen Wandel des Landes auf. Wir werden sozialgebundenen Wohnraum verlieren, wo wir mehr benötigen. Daher werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

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