Rede · 22.08.2013 Gesetz zur Regelung der Kohlendioxidspeicherung

Über einen langen Zeitraum haben große Teile der Bevölkerung – gerade bei uns im Norden – mobil gemacht gegen die Einlagerung von CO2. Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Organisationen haben sich in einer Bürgerinitiative zusammengefunden und massiv auf die Problematik und Gefahr im Zusammenhang mit der CCS-Technologie hingewiesen. Erst der politische Druck der BI hat die Politik wachgerüttelt – und dies war in Kiel und Berlin zu spüren.
Diesem ehrenamtlichen Engagement haben wir viel zu verdanken. Das Ergebnis liegt heute vor uns.
Mit der ersten Lesung des Gesetzes zur Regelung der Kohlendioxid-Speicherung in Schleswig-Holstein – kurz CCS-Gesetz – schaffen wir nun die Möglichkeit, die CCS-Technologie in Schleswig-Holstein auszuschließen. Und das ist gut so.

Wir wollen kein CCS denn es ist weder sinnvoll noch ausgereift. Die Forschung und Entwicklung hierfür verschlingen Fördergelder – Gelder die besser in die Forschung und Entwicklung regenerativer Energieformen gesteckt werden sollten und in Maßnahmen, die den Energieverbrauch reduzieren. Die Technologie würde erst in ein paar Jahren zur Verfügung stehen – also in einer Zeit wo wir energietechnisch viel weiter sein wollen. CCS ist die Alibi-Technologie für die Dinosaurierkraftwerke, weil es die Laufzeit der Kohlekraft verlängert und es legitimiert den Bau neuer Kohlekraftwerke, weil diese angeblich sauber wären. CCS verschlingt selbst erhebliche Energiemengen, dafür muss dann deutlich mehr Kohle verbrannt werden. Niemand kann garantieren, dass das Kohlendioxid im Untergrund bleibt. Die Gefahr der Grund- und Trinkwasserverseuchung ist nicht auszuschließen. Sie birgt unkalkulierbare Risiken für Mensch, Tier und Natur – und das über tausende von Jahren. Auf den Punkt gebracht: CCS-Technologie ist der falsche Weg und wird von der Bevölkerung abgelehnt.

Es war ein langer politischer Weg bis hierher. Doch nun werden wir eine Gesetzgrundlage bekommen, die es uns in Schleswig-Holstein ermöglicht, der CCS-Technologie halbwegs einen Riegel vorzuschieben. Der Gesetzentwurf ist leider nicht so umfassend, wie wir es uns gewünscht hätten. Dies liegt aber eindeutig an den Rahmenbedingungen des Bundesgesetzes.
Leider müssen wir erkennen, dass ein bundesweites Verbot nicht gewollt war. Aus diesem Grund bleibt uns nur die Länderklausel. Für Schleswig-Holstein bedeutet dies, dass das Land nach geologischen Kriterien in fünf Gebiete unterteilt wird. Für jedes Gebiet wurde eine separate Abwägung unternommen, mit dem Ergebnis, dass eine CO2-Speicherung nicht möglich ist. Der CO2-Speicherung stehen in den Gebieten geologische Kriterien oder auch unterschiedliche öffentliche Interessen entgegen, wie beispielsweise die potentielle Nutzung des Untergrundes zur Erzeugung von erneuerbarer Energie z.B. aus Erdwärme, touristische Belange, Schutzgebietsausweisungen oder Siedlungsräume. Dies sind die Ko-Kriterien für die unterirdische Einlagerung von Kohlendioxid auf Schleswig-Holsteinischem Gebiet.

Leider hat das CCS-Gesetz jedoch keine Möglichkeit die Verpressung von CO2 außerhalb der 12-Seemeilenzone zu verbieten. Auch für eventuelle Kohlendioxid-Leitungen, die auf Schleswig-Holsteinischen Gebiet verlegt werden, hat das Land keine Gesetzgebungskraft.
Dies kann uns nicht zufriedenstellen. Aber es macht deutlich, dass es zur Zeit sowohl im Bundestag als auch in der Länderkammer noch Mehrheiten für diese Technologie gibt.

Für Schleswig-Holstein bleibt jedoch festzuhalten, wir werden ein Gesetz bekommen, dass die Einlagerung von CO2 im Untergrund verbieten wird.

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