Pressemitteilung · 20.04.2018 Gleiches Recht auf Bildung in Schleswig-Holstein durchsetzen

Bisher sind in Heimen untergebrachte Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in anderen Bundesländern haben, in Schleswig-Holstein nicht schulpflichtig. Das will der SSW jetzt mit einem Gesetzentwurf zum Schulgesetz (Drs. 19/670) ändern.

Nach dem Schulgesetz (§ 20) ist nur schulpflichtig, wer seine Wohnung oder Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein hat. Für die vielen Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern, die in schleswig-holsteinischen Heimen untergebracht sind, gilt hingegen lediglich, dass sie öffentliche Schulen besuchen „können“. 

Ob und in welchem Umfang diese Kinder und Jugendlichen öffentlich unterrichtet werden, obliegt am Ende der örtlichen Schulleitung. Hier ist vom kompletten Beschulungsangebot über Minimalbeschulung bis hin zur Ablehnung alles möglich.  

„Damit findet quasi eine Umkehr der Beweislast statt, die sowohl dem Wesen der Schulpflicht als auch dem verfassungsverbrieften Recht auf Bildung widerspricht“, sagt die bildungspolitische Sprecherin des SSW, Jette Waldinger-Thiering. 

Es könne nicht angehen, dass der Wohnsitz der Eltern darüber entscheide, ob Kinder aus stationären Einrichtungen schulpflichtig seien oder ihre Beschulbarkeit erst unter Beweis stellen müssten, so die Eckernförder SSW-Abgeordnete.  

Deshalb will der SSW das Schulgesetz ändern, so dass künftig auch jene Kinder und Jugendliche unter die Schulpflicht fallen,  die ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ im Land haben. 

„Das Recht auf Bildung ist in unserer Verfassung verankert. Dieses Recht wollen wir durchsetzen, indem alle Kinder in Schleswig-Holstein uneingeschränkten Zugang zum öffentlichen Bildungsangebot bekommen. So wie es in 13 anderen Bundesländern auch geregelt ist“, so Jette Waldinger-Thiering.

Für den sozialpolitischen Sprecher des SSW im Landtag, Flemming Meyer, ist die Regelbeschulung auch eine Frage der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. „Der Zugang zur öffentlichen Schule bedeutet  schließlich auch gesellschaftlichen Anschluss. Den sollen sich die Kinder und Jugendlichen nicht erkämpfen müssen. Sie haben es schwer genug“, so Meyer. 

Weitere Artikel

Pressemitteilung · 11.02.2026 Minderheitenschutz gehört ins Grundgesetz!

Im September 2025 hat der Bundesrat beschlossen, den Schutz nationaler Minderheiten im Grundgesetz zu verankern. Heute wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium (BMI) dies ablehnt. Für den SSW ist klar: Das ist nicht das Ende des langen Kampfes für besseren Minderheitenschutz auf Bundesebene.

Weiterlesen

Pressemitteilung · Flensburg · 12.02.2026 Gezielter Schutz statt Überlastung: SSW-Fraktion fordert strukturelle Neuausrichtung beim Gewaltschutz

„Der Schutz vor Gewalt scheitert in Flensburg immer öfter an der Wohnungsnot. Da Betroffene kaum eigenen Wohnraum finden, bleiben sie länger im Frauenhaus, wodurch Plätze für akute Notfälle blockiert werden."

Weiterlesen

Pressemitteilung · Kiel · 06.02.2026 Bau-Turbo beschlossen – Name muss Programm sein

Zur Verabschiedung des sogenannten Bau-Turbos im Bauausschuss erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:

Weiterlesen