Pressemitteilung · 02.10.2007 Jugendanstalt Neumünster: Ausnahmeregelung von den zentralen Abschlussprüfungen ermöglichen

Der jugendpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms, hat sich über die aktuelle Situation der Jugendanstalt in Neumünster vor Ort informiert.

„Der Besuch hat deutlich gemacht, dass die Jugendanstalt mehr ist, als nur eine Vollzugsanstalt, wo junge Inhaftierte einfach nur weggesperrt werden. Es ist anerkennenswert, was vor Ort vom Personal und den dort vorhandenen Einrichtungen geleistet wird, um den jungen Männern eine Perspektive für ihr Leben nach der Inhaftierung zu geben.“

Das Bildungszentrum der Anstalt ermöglicht den Inhaftierten, einen schulischen Abschluss - Förder- oder Hauptschulabschluss – nachzuholen oder eine Berufsausbildung zu ergreifen.
„Damit die schulische Ausbildung fortgeführt werden kann, ist es notwendig, dass die Termine für die Abschlüsse weiterhin flexibel gehandhabt werden können. Dies darf nicht an den eingeführten zentralen Abschlussprüfungen scheitern, denn eine Inhaftierung richtet sich nicht nach dem Schuljahr. Hier muss es deshalb eine Ausnahmeregelung von den zentralen Abschlussprüfungen geben.
Ein weiterer Punkt ist der Ausbau des Anti-Gewalt-Trainings (AGT). Angesichts des gestiegenen Aggressions- und Gewaltpotentials bei jugendlichen Inhaftierten, ist es notwendig, dass das AGT öfter als bisher durchgeführt wird. Für die jungen Leute bedeutet dies, harte Arbeit an sich selbst, aber nur so können sie lernen, Konflikte anders als mit den Fäusten auszutragen. Aber dafür muss dann auch Geld zur Verfügung gestellt werden, damit jeder inhaftierte Jugendliche an einem solchen Training auch teilnehmen kann.“

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