Pressemitteilung · 19.11.2025 Karlsruhe hat gezeigt, was auf Schleswig-Holstein zukommt
Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung erklärt der Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:
„Karlsruhe hat unmissverständlich klargemacht, dass Unteralimentierung kein Kavaliersdelikt ist. Leere Kassen sind kein verfassungsrechtlich legitimes Argument, die Besoldung dauerhaft unter dem notwendigen Niveau zu halten. Besonders deutlich wird das an den Kriterien des Verfassungsgerichts zur Mindestbesoldung: Die Besoldung muss einen klaren Abstand zum Armutsrisiko gewährleisten. Wer unter 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens rutscht, ist automatisch verfassungswidrig unterwegs.
Gleichzeitig sendet das Urteil eine klare Botschaft an Länder, die Sonderzahlungen gekürzt oder gestrichen haben. Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld sind Teil der Gesamtalimentation. Wer hier kürzt, verschiebt das gesamte Besoldungsgefüge und trägt damit Verantwortung für mögliche Verfassungsverstöße.
Deshalb habe ich das Thema als eigenen Tagesordnungspunkt für die nächste reguläre Sitzung des Finanzausschusses angemeldet. Die Landesregierung muss jetzt offenlegen, welche Folgen das Urteil für Schleswig-Holstein hat. Wir brauchen eine präzise Bewertung und ein Konzept, wie eine verfassungskonforme Besoldung künftig sichergestellt werden soll."