Pressemitteilung · 03.12.2014 Kein Einvernehmen über FDP-Vorschlag

Zur Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfs zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms:

Es dürfte kein Geheimnis sein, dass auch der SSW sich stets für ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes (LRH) in Bezug auf Leistungen zur Eingliederungshilfe ausgesprochen hat. 

Nicht etwa weil wir den Sozialverbänden misstrauen würden, sondern weil wir uns stets auch Anregungen davon versprochen haben, wie die Eingliederungshilfe trotz steigender Kosten ohne Qualitätseinbußen zu bewältigen ist. 

Auch wenn wir der Auffassung sind, ein solches Prüfungsrecht ließe sich bereits aus der jetzigen Gesetzesgrundlage ableiten, will ich nicht verhehlen, dass der Gesetzesentwurf der FDP hier zusätzliche Rechtssicherheit und Klarheit geschaffen hätte. 

Wenn wir dem Entwurf dennoch nicht zustimmen konnten, liegt dies vor allem daran, dass die Küstenkoalition - wie alle anderen Koalitionen zuvor - vereinbart haben, Oppositionsanträgen nur dann zuzustimmen, wenn wir uns hierüber einig sind. Diese Einigkeit konnte in der Koalition nicht hergestellt werden, was wir bedauern. 

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