Pressemitteilung · 02.05.2001 Keine Ausgleichszahlungen für Küstenschutzmaßnahmen - SSW bringt Gesetzentwurf ein

Rahmenbedingungen für den Küstenschutz müssen verbessert werden:

Die SSW-Abgeordneten, Anke Spoorendonk, Lars Harms und Silke Hinrichsen präsentierten heute ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Der küstenschutzpolitische Sprecher des SSW Lars Harms kommentierte den SSW-Gesetzentwurf wie folgt:

„Der SSW hat das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein immer unterstützt und steht auch weiterhin zu dem Gesetz. Jedoch möchten wir mit unserem Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen für den Küstenschutz verbessern. Nach Auffassung des SSW stellen Maßnahmen des Küstenschutzes und die Errichtung oder Änderung von Küstenschutzanlagen keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ebenso wie die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft trägt der Küstenschutz zur Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft bei und dient somit auch den Zielen des Landesnaturschutzgesetzes. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass für Maßnahmen des Küstenschutzes ein Ausgleich stattfinden soll.“

Nach Ansicht der SSW-Abgeordneten seien Küstenschutzanlagen prägende Landschaftselemente Schleswig-Holsteins, die dem Schutz der Bevölkerung und der Natur auf dem Festland dienen. Ohne den Küstenschutz gebe es keinen Naturschutz auf dem Festland.

„Wir wissen alle, dass der Küstenschutz dem Land jährlich Millionen kostet, daher sollten wir ihn nicht zusätzlich durch Ausgleichsmaßnahmen verteuern,“ so Harms.

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