Pressemitteilung · 16.05.2006 Klagemöglichkeiten für Betroffene einräumen
Den heutigen Kabinettsbeschluss, EU-Vogelschutzgebiete auf Eiderstedt an die europäische Kommission zu melden, sieht der naturschutzpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms, kritisch.
Wenn die Landesregierung die 2.780 Hektar umgehend an die EU-Kommission meldet, wird den Betroffenen jegliche Klagemöglichkeit genommen. Daher muss die Landesregierung die Zeit bis zum 10. Juni, Stichtag für die Meldung, nutzen und die Gebietskulisse umgehend im Amtsblatt veröffentlichen. Solange muss sie die Meldung zurückhalten. Nur dann bleibt den Betroffenen ein kleines Zeitfenster, um gegen die Ausweisung zu klagen. Dies entspräche der Lösung, auf die sich der SSW seinerzeit mit der rot/grünen Landesregierung geeinigt hatte.
Bei einer sofortigen Meldung laufen wir Gefahr, wenn die Gebietskulisse von der EU-Kommission bemängelt würde und weitere Nachmeldungen gefordert würden, dass die Menschen auf Eiderstedt dann wehrlos einer großen Gebietskulisse gegenüberstehen. Sie können noch nicht einmal im Einzelfall hier Änderungen herbeiführen, weil sie dann nicht mehr gegen die Ausweisung klagen können. Somit müsste man auf Eiderstedt eine größere Gebietausweisung akzeptieren, ohne dass dagegen geklagt werden kann. Dies darf nicht sein. Daher muss die Landesregierung ihren zeitlichen Spielraum nutzen und den Betroffenen entsprechende Klagemöglichkeiten zugestehen, so Harms.